Common use of Audit Clause in Contracts

Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.

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Audit. 8.3.1 Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen Nutzungsbestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen - aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.

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Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-Nutzungs- bestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes Rechts- schutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs Gewerbebe- triebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher Geschäftsbü- cher und -aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer ei- ner gerichtlichen Anordnung bedürfte.

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Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen - aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.

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Audit. Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen Nutzungsbestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.

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Audit. 8.4 Sage ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, Nutzungs-bestimmungen Nutzungsbestimmungen und des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kontrollen des Gewerbebetriebs des Kunden und seiner Geschäftsbücher und -aufzeichnungen - aufzeichnungen zu prüfen („Audit“). Hierzu darf Sage auch den Gewerbebetrieb des Kunden betreten, ohne dass es hierzu einer gerichtlichen Anordnung bedürfte.

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