Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen darf Oracle Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services dahingehend überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Ein solches Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen zur Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services beinhalten kann, die über Ihre Servicerechte hinausgehen). Wenn Sie die festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt (a) die Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services, (b) die Oracle Linux/Oracle VM- bezogenen Bestellbaren Services und/oder (c) den Rahmenvertrag zu kündigen. Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit bei dem Audit entstehen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen darf ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services dahingehend überprüfenServiceangebote zu prüfen, ob um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote die Bestimmungen des entsprechenden zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Ein solches Audit darf Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigenunverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperierenkooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich aus der aus dem Audit resultierenden Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen zur des Abschnitts Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wirdWerden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung darüber zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren Vergütungen für zusätzliche Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services Serviceangebote beinhalten kann, die über Ihre Servicerechte hinausgehenIhren Serviceanspruch hinausgeht). Wenn Sie die festgestellte Nichteinhaltung Verstöße nicht beheben, ist Oracle berechtigt berechtigt, (a) die Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren ServicesServiceangebote, (b) die Oracle Linux/Oracle VM- VM-bezogenen Bestellbaren Services Serviceangebote, und/oder (c) den Rahmenvertrag zu kündigenbeenden. Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre keine Kosten einzustehen hatübernimmt, die Ihnen durch Ihre Zusammenarbeit die Kooperation bei dem Audit der Prüfung entstehen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions Agreement, General Terms and Conditions
Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen darf Oracle Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services dahingehend überprüfen, ob Sie die Bestimmungen des entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Ein solches Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung des Audits und die dabei gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen zur Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Wenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services beinhalten kann, die über Ihre Servicerechte hinausgehen). Wenn Sie die festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt (a) die Oracle Linux/Oracle VM Bestellbaren Services, (b) die Oracle Linux/Oracle VM- VM-bezogenen Bestellbaren Services und/oder (c) den Rahmenvertrag zu kündigen. Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten einzustehen hat, die durch Ihre Zusammenarbeit bei dem Audit entstehen.
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