Common use of Audit Clause in Contracts

Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber zu beheben (was auch die Zahlung von Vergütungen für Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote beinhalten kann, die über Ihren Serviceanspruch hinausgeht). Wenn Sie die Verstöße nicht beheben, ist Oracle berechtigt, (a) die Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote, (b) die Oracle Linux/Oracle VM-bezogenen Serviceangebote, und/oder (c) den Rahmenvertrag zu beenden. Sie stimmen zu, dass Oracle keine Kosten übernimmt, die Ihnen durch die Kooperation bei der Prüfung entstehen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.oracle.com, www.oracle.com, www.oracle.com

Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist darf Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote zu prüfenBestellbaren Services dahingehend überprüfen, um sicherzustellen, dass ob Sie bei der Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote die Bestimmungen des zugehörigen entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ein solches Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig störenunangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordertkooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung der Prüfung sowie des Audits und die dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierender dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts zur Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestelltWenn beim Audit eine Nichteinhaltungfestgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Vergütungen Gebühren für Ihre Nutzung der zusätzliche Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote Bestellbaren Services beinhalten kann, die über Ihren Serviceanspruch hinausgehtIhre Servicerechte hinausgehen). Wenn Sie die Verstöße festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt, berechtigt (a) die Oracle Linux/Oracle VM ServiceangeboteBestellbaren Services, (b) die Oracle Linux/Oracle VM-VM- bezogenen Serviceangebote, Bestellbaren Services und/oder (c) den Rahmenvertrag zu beendenkündigen. Sie stimmen zu, dass Oracle keine nicht für Ihre Kosten übernimmteinzustehen hat, die Ihnen durch die Kooperation Ihre Zusammenarbeit bei der Prüfung dem Audit entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.oracle.com, www.oracle.com

Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist darf Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote zu prüfenBestellbaren Services dahingehend überprüfen, um sicherzustellen, dass ob Sie bei der Nutzung der Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote die Bestimmungen des zugehörigen entsprechenden Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ein solches Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig störenunangemessen beeinträchtigen. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordertkooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die von Oracle im angemessenen Umfang verlangt werden. Die Durchführung der Prüfung sowie des Audits und die dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und gewonnenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich der aus der Prüfung resultierender dem Audit resultierenden Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts zur Geheimhaltung des Rahmenvertrags. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestelltWenn beim Audit eine Nichteinhaltung festgestellt wird, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber über die Nichteinhaltung zu beheben (was ohne Einschränkung auch die Zahlung von Vergütungen Gebühren für Ihre Nutzung der zusätzliche Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote Bestellbaren Services beinhalten kann, die über Ihren Serviceanspruch hinausgehtIhre Servicerechte hinausgehen). Wenn Sie die Verstöße festgestellte Nichteinhaltung nicht beheben, ist Oracle berechtigt, berechtigt (a) die Oracle Linux/Oracle VM ServiceangeboteBestellbaren Services, (b) die Oracle Linux/Oracle VM-bezogenen Serviceangebote, Bestellbaren Services und/oder (c) den Rahmenvertrag zu beendenkündigen. Sie stimmen zu, dass Oracle keine nicht für Ihre Kosten übernimmteinzustehen hat, die Ihnen durch die Kooperation Ihre Zusammenarbeit bei der Prüfung dem Audit entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.oracle.com