Common use of Audit Clause in Contracts

Audit. Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Programme zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Programme die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Eine solche Unterstützung umfasst unter anderem das Ablaufenlassen von Oracle-Datenmesswerkzeugen auf Ihren Servern und die Bereitstellung der daraus resultierenden Daten an Oracle. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt 8 (Geheimhaltung) der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Werden bei der Prüfung Verstöße festgestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber zu beheben (was auch die Zahlung von Vergütungen für zusätzliche Programmlizenzen umfassen kann). Wenn Sie die Verstöße nicht beheben, ist Oracle berechtigt, (a) programmbezogene Serviceangebote (einschließlich technischen Supports),

Appears in 4 contracts

Samples: www.oracle.com, www.oracle.com, www.oracle.com