Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind.
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Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres Versicherungs- jahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind.
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Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung Ein- haltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden lau- fenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung Summenan- passung künftig nicht mehr anzuwenden sind.
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Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen Be- stimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind.
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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de
Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind. Die Aufhebung der Summenanpassung kann zu einer Unterversicherung führen.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden anzu- wenden sind.
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Samples: media.barmenia.de
Aufhebungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung Einhal- tung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind.
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Samples: rhion.digital