Auflagen. 1. Der A hat etwaige ihn ganz oder teilweise betreffende Auflagen der Datenschutzbehörde (DSB) zu erfüllen. Eine Weigerung, den einschlägigen Auflagen der DSB nachzukommen, stellt für den VA einen Grund zur Auflösung des dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages aus wichtigem Grund dar. 2. Die Datenschutzvereinbarung ist bei Änderungen des dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages sowie bei gesetzlichen oder unionsrechtlichen Änderungen entsprechend anzupassen.
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Samples: Datenschutzvereinbarung, Datenschutzvereinbarung, Kooperationsvereinbarung
Auflagen. 1. Der A hat etwaige ihn ganz oder teilweise betreffende Auflagen der Datenschutzbehörde (DSB) zu erfüllen. Eine Weigerung, den einschlägigen Auflagen der DSB nachzukommen, stellt für den VA einen Grund zur Auflösung des der dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages Verträge aus wichtigem Grund dar.
2. Die Datenschutzvereinbarung ist bei Änderungen des der dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages Verträge sowie bei gesetzlichen oder unionsrechtlichen Änderungen entsprechend anzupassen.
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Samples: Datenschutzvereinbarung