Aufnahme. 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept. 1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. 1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden. 1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.
Appears in 1 contract
Samples: Betreuungsvertrag
Aufnahme. 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom befristet in die Kindertagesstätte aufgenommen (siehe 4.5). Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort Kindertagesstätte auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaGSächs- KitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Landes- hauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept.
1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort Kindertagesstätte in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages.
1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten.
1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes Kindertagesstätte – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort Kindertagesstätte – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) unfallversichert unfallversi- chert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort Kinderta- gesstätte zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden.
1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes Kindertages- stätte bekannt gegeben.
Appears in 1 contract
Samples: Betreuungsvertrag
Aufnahme. 1.1 Das Kind Kind
1.2 Name Vorname geb. Debitorennummer wird mit Wirkung zum 🞎 befristet bis zum in der DRK Kindertagesstätte Kinderland Westend aufgenommen. Adresse des Kindes (nur wenn abweichend von der Wohnanschrift der Eltern) Die durch diesen Vertrag bestehende Rechte und Pflichten beziehen sich nur auf die Betreuung des Kindes in der genannten Kindertageseinrichtung.
1 „ Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die Inhaber der Personensorge für das Kind oder jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Angelegenheiten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt und dies auch die Geltendmachung von Rechten nach diesem Gesetz umfasst (KitaFöG § 3 (5)“. Das Kind erhält aufgrund des aktuell gültigen Bedarfsbescheides vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept.Gutschein-Nr. einen: 🞎 Halbtagsplatz ohne Mittagessen 🞎 Halbtagsplatz mit Mittagessen 🞎 Teilzeitplatz (über 5 bis höchstens 7 Stunden täglich) 🞎 Ganztagsplatz (über 7 bis höchstens 9 Stunden täglich) 🞎 Erweiterten Ganztagsplatz (über 9 Stunden täglich)
1.2 Der Besuch der Kindertagesstätte darf erst dann aufgenommen werden, wenn der Leitung der Einrichtung die Unbedenklichkeit der Aufnahme durch das für den Wohnbereich des Kindes zuständige Gesundheitsamt oder einen Arzt nachgewiesen ist. Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil Bescheinigung ist innerhalb einer Woche vor dem vorgesehenen Aufnahmetermin des VertragesKindes einzuholen.
1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht Statt in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), vorstehend genannten Kindertagesstätte kann die Betreuung nicht erfolgenauch in einer anderen Kindertagesstätte des Trägers durchgeführt werden, wenn und solange dies aus betrieblichen Gründen seitens des Trägers für erforderlich gehalten wird und eine solche Betreuung unter Wahrung der geltenden Betreuungsstandards bei den bestehenden Platzkapazitäten möglich ist. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichtenNummer 4.2 dieses Vertrages bleibt unberührt.
1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden.
1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Betreuung Eines Kindes in Einer DRK Kindertageseinrichtung
Aufnahme. 1.1 Das Kind Name Vorname geb. wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung befristet bis zum pädagogischen Rahmenkonzept.
1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages.
1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertragesaufgenommen. Die durch diesen Vertrag bestehenden Rechte und Pflichten beziehen sich nur auf die Betreuung des Kindes in der genannten Kindertagesstätte bzw. auf die Kindertagesstät- te, in der das Kind in den Fällen nach Nummer 1.3 dieses Vertrages betreut wird. Das Kind erhält aufgrund des Bescheides vom mit der Gutschein-Nr. des zuständigen Jugendamtes einen Halbtagsplatz ohne Mittagessen Halbtagsplatz mit Mittagessen Teilzeitplatz (über 5 bis höchstens 7 Stunden täglich) Ganztagsplatz (über 7 bis höchstens 9 Stunden täglich) erweiterten Ganztagsplatz (über 9 Stunden täglich) einen Hortplatz Der Besuch der Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuenerst dann aufgenommen werden, wenn der Kinderta- gesstättenleitung die nachweislich gemäß Unbedenklichkeit der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind Aufnahme durch das für den Wohnbereich des Kin- des zuständige Gesundheitsamt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könneneinen Arzt nachgewiesen ist. Wird der Nachweis nicht Die Bescheinigung ist inner- halb einer Woche vor dem vorgesehenen Aufnahmetermin des Kindes einzuholen. Statt in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), vorstehend genannten Kindertagesstätte kann die Betreuung nicht erfolgenauch in einer ande- ren Kindertagesstätte der Käpt´n Browser gGmbH durchgeführt werden, wenn und solange dies aus betrieblichen Gründen seitens des Trägers für erforderlich gehalten wird und eine solche Betreuung unter Wahrung der geltenden Betreuungsstandards bei den bestehenden Platzkapa- zitäten möglich ist. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichtenNummer 4.2. dieses Vertrages bleibt unberührt.
1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden.
1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagesstätte
Aufnahme. 1.1 1.1. Das Kind Name Vorname geb. wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt befristet bis zum (grundsätzlich nur bei befristeten Gutscheinen oder auf Wunsch der Eltern) in die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage Tageseinrichtung aufgenommen. Adresse des Kindes: (nur wenn abweichend von der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - Wohnanschrift der Eltern) Das Kind erhält aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Bescheides (KJHGGutscheins) vom einen □ Halbtagsplatz ohne Mittagessen (4 bis 5 Stunden), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes . □ Halbtagsplatz mit Mittagessen (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept4 bis 5 Stunden). □ Teilzeitplatz (über 5 bis höchstens 7 Stunden täglich). □ Ganztagsplatz (über 7 bis höchstens 9 Stunden täglich). □ erweiterten Ganztagsplatz (über 9 Stunden täglich).
1.2 1.2. Der Besuch der Tageseinrichtung darf erst dann begonnen werden, wenn der Leitung der Tageseinrichtung die Unbedenklichkeit der Aufnahme durch eine ärztliche Bescheinigung des für den Wohnbereich des Kindes zuständigen Gesundheitsamtes oder eines Arztes nachge- wiesen ist. Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil Bescheinigung sollte innerhalb einer Woche vor dem vorgesehenen Aufnah- metermin des VertragesKindes ausgestellt worden sein.
1.3 Die 1.3. Zeitnah vor der Erstaufnahme muss ferner eine ärztliche Impfberatung über den vollständi- gen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes stattgefunden haben. Über diese Beratung müssen die Eltern gegen- über der Leitung der Tageseinrichtung einen schriftlichen Nachweis erbringen. Wenn der Nachweis über die erfolgte Impfberatung nicht erbracht wird, ist die Leitung der Tageseinrichtung nach § 34 Absatz 10a Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, dem Ge- sundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, personenbezogene Angaben zu übermitteln. Das Gesundheitsamt kann die Eltern zu einer Beratung laden. Verstöße gegen die Vorlagepflicht können zudem auch mit einer Geldbuße geahndet werden.
1.4. Der Beginn der Betreuung kann bei Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erst erfol- gen, wenn für diese eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität oder eine Kont- raindikation in Bezug auf die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 AbsImpfung nachgewiesen wurde. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses VertragesBei Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr müssen hierzu zwei Masernschutzimpfungen durchgeführt worden sein oder eine Masernimmunität oder eine Kontraindikation vorliegen. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuenEltern haben insoweit vor Beginn der Betreuung ihres Kindes gegenüber der Kita-Leitung z. B. einen der folgenden Nachweise vorzulegen: • Impfnachweis z. B. durch Impfausweis, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzenU-Untersuchungsheft oder ärztliche Beschei- nigung oder • Immunitätsnachweis durch ärztliches Zeugnis oder • Kontraindikationsnachweis als Bescheinigung, gegen die Masern immun sind oder dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird kann Bis zur Vorlage eines der Nachweis nicht genannten Nachweise kann in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die diesen Fällen eine Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag Lediglich Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden. Mit Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes prüft die Tageseinrichtung, ob einer der vorgeschriebenen Nachweise durch die Eltern für den jeweiligen Zeitraum erbracht worden ist. Die Kita-Leitung ist bei unter zweijährigen Kindern verpflichtet, dem zuständigen bezirkli- chen Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn kein ausreichender oder erst später möglicher vollständiger Impfschutz vorliegt. Hierbei übermittelt die Leitung dem Gesund- heitsamt jeweils personenbezogene Angaben der betroffenen Person entsprechend der all- gemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - EU-DGSVO). Das Gesundheitsamt kann zu einer Beratung laden und wird zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern auffordern. Auch die Erteilung eines Verbots der Betreuung des Kindes in der Kita kann von diesem Fall dennoch zu entrichtenausgesprochen werden.
1.4 Das o.g1.5. Kind ist für Die schriftlichen Nachweise über die Zeit erfolgte Impfberatung und über den Masernschutz können zusammen mit dem Nachweis der Unbedenklichkeit der Aufnahme des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu meldenKindes auf ei- ner ärztlichen Bescheinigung erbracht werden.
1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.
Appears in 1 contract
Samples: Betreuungsvertrag