Aufräumungskosten Musterklauseln

Aufräumungskosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Aufräumungskosten. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräu- men. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutrans- portieren und sie zu vernichten.
Aufräumungskosten. Bewegungs- und Schutzkosten B 13.1.3 Hotelkosten
Aufräumungskosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Aufräumungskosten. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schlieftt Aufwendun- gen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme
Aufräumungskosten. Unter Aufräumungskosten versteht man die Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und Abfahren des Schuttes zur nächsten Ablagerungsstätte. Es besteht Erstrisikodeckung.
Aufräumungskosten. Sind Aufräumungskosten versichert, fallen darunter die Kosten für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr, Isolierung und Ablagerung versicherter Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses radioaktiv verseucht sind, soweit diese Massnahmen behördlich vorgeschrieben sind. Nicht versichert sind: • Schäden, für die gestützt auf die bundesrechtliche Regelung über die Kernenergie-Haftpflicht eine Entschädigung beansprucht werden kann; • Schäden durch Radioaktivität, die von isotopenproduzierenden Anlagen und Kernbrennstoff herrührt; • die Kosten der Behebung des Schadens, der zur radioaktiven Verseuchung geführt hat.
Aufräumungskosten. Bewegungs- und Schutzkosten
Aufräumungskosten. ● ● ● ● ●
Aufräumungskosten a) Aufräumungskosten sind Aufwendungen für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1) sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten dieser Sachen zum nächsten Abla- gerungsplatz und für deren Ablagern oder Vernichten. b) Für die Entschädigung gilt je Versicherungsfall die vereinbarte Begrenzung gemäß Nr. 15.