Aufsicht. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Sofern sie geeignet sind und die Gewähr dafür bieten, dass sie der Aufsichtspflicht hinreichend nachkommen, kann die Schulleitung Personen, die der Kooperationspartner für außerunterrichtliche Ganztagange- bote einsetzt, mit der Wahrnehmung der Aufsicht während der Zeit der Durchführung des au- ßerunterrichtlichen Angebots betrauen.
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Samples: Kooperationsvertrag
Aufsicht. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Sofern sie geeignet sind und die Gewähr dafür bieten, dass sie der ihrer Aufsichtspflicht hinreichend nachkommen, kann die Schulleitung Personen, die der Kooperationspartner für außerunterrichtliche Ganztagange- bote Ganztagangebote einsetzt, mit der Wahrnehmung der Aufsicht während der Zeit der Durchführung des au- ßerunterrichtlichen außerunterrichtlichen Angebots betrauen. Für die schulische Aufsicht wesentliche Tatsachen sind der Schulleitung von den vom Kooperationspartner eingesetzten Personen unverzüglich mitzuteilen. Das Ergreifen von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach dem NSchG liegt in der Zuständigkeit der Schule.
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Aufsicht. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Sofern sie geeignet sind und die Gewähr dafür bieten, dass sie der Aufsichtspflicht hinreichend nachkommennach- kommen, kann die Schulleitung Personen, die der Kooperationspartner für außerunterrichtliche Ganztagange- bote Ganztagsangebote einsetzt, mit der Wahrnehmung der Aufsicht während der Zeit der Durchführung des au- ßerunterrichtlichen außerunterrichtlichen Angebots betrauen.
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Aufsicht. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Sofern sie geeignet sind und die Gewähr dafür bieten, dass sie der Aufsichtspflicht ihrer Aufsichts- pflicht hinreichend nachkommen, kann die Schulleitung Personen, die der Kooperationspartner für außerunterrichtliche Ganztagange- bote Ganztagsangebote einsetzt, mit der Wahrnehmung der Aufsicht während der Zeit der Durchführung des au- ßerunterrichtlichen außerunterrichtlichen Angebots betrauen.
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Samples: Kooperationsvertrag
Aufsicht. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Sofern sie geeignet sind und Unbeschadet der Gesamtverantwortung wird die Gewähr dafür bieten, dass sie Aufsichtspflicht der Aufsichtspflicht hinreichend nachkommen, kann die Schulleitung Personen, die der Schule während des Ganztagsangebots durch den Kooperationspartner für außerunterrichtliche Ganztagange- bote einsetzt, mit der Wahrnehmung der Aufsicht während der Zeit der Durchführung des au- ßerunterrichtlichen Angebots betrauendie Schule ausgeübt.
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Aufsicht. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Sofern sie geeignet sind und Unbeschadet der Gesamtverantwortung wird die Gewähr dafür bieten, dass sie Aufsichtspflicht der Aufsichtspflicht hinreichend nachkommen, kann Schule während des Ganztagsangebots durch den Kooperations- partner für die Schulleitung Personen, die der Kooperationspartner für außerunterrichtliche Ganztagange- bote einsetzt, mit der Wahrnehmung der Aufsicht während der Zeit der Durchführung des au- ßerunterrichtlichen Angebots betrauenSchule ausgeübt.
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