Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx obliegt während des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. 3.2 Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen. 3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und Xxxxxxx sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. XXXXXX: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH 00000 XXXXX TEL +00-(0)0000-0000000 FAX +00-(0)0000-0000000 XXX.XXXX.XX XXXXXXXXXXX@XXXX.XX GESCHÄFTSFÜHRERIN: XX. XXXXX XXXXXXXX- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN XX00000000000000000000 BIC XXXXXXX0000 KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM 3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.
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Samples: Schülerpraxislernen Vereinbarung, Schülerpraxislernen Vereinbarung
Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx obliegt während des Praxislernens Schülerbetriebspraktikums gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes Praktikumsortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens Schülerbetriebspraktikums beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen.
3.2 Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes Praktikumsortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes Praktikumsortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens Schülerbetriebspraktikum sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen.
3.3 Durch den Praxislernort Praktikumsbetrieb ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Schülerinnen und Xxxxxxx sind zu Beginn des Praxislernens Schülerbetriebspraktikums über die Betriebs- Betriebs-ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. XXXXXX: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH 00000 XXXXX TEL +00-(0)0000-0000000 FAX +00-(0)0000-0000000 XXX.XXXX.XX XXXXXXXXXXX@XXXX.XX GESCHÄFTSFÜHRERIN: XX. XXXXX XXXXXXXX- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN XX00000000000000000000 BIC XXXXXXX0000 KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIMsicherheits-relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten.
3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.
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Samples: Schülerpraktikum Vereinbarung
Aufsicht. 3.1 Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx obliegt während des Praxislernens gemäß VV-Aufsicht der Schule. Sie informiert die Eltern gemäß Nummer 3 Abs. 5 VV-Aufsicht. Die Schule kann Vertreter des Praxislernortes mit der Wahrnehmung der Aufsicht während des Praxislernens beauftragen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen.
3.2 Die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner der Schule und des Praxislernortes sowie gegebenenfalls die mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragte Vertreterin oder der Vertreter des Praxislernortes stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig über den Ablauf des Praxislernens sowie über auftretende Probleme und Entwicklungen.
3.3 Durch den Praxislernort ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. XXXXXX: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH 00000 XXXXX TEL +00-(0)0000-0000000 FAX +00-(0)0000-0000000 XXX.XXXX.XX XXXXXXXXXXX@XXXX.XX GESCHÄFTSFÜHRERIN: XX. XXXXX XXXXXXXX- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM Die Schülerinnen und Xxxxxxx sind zu Beginn des Praxislernens über die Betriebs- ordnung, die Arbeitsschutzbestimmungen und die sonstigen sicherheits- relevanten Regelungen zu belehren. Falls erforderlich sind die jährlichen Belehrungen nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Der Nachweis über die Durchführung aller Belehrungen ist schriftlich festzuhalten. XXXXXX: DA-VINCI-CAMPUS NAUEN GGMBH 00000 XXXXX TEL +00-(0)0000-0000000 FAX +00-(0)0000-0000000 XXX.XXXX.XX XXXXXXXXXXX@XXXX.XX GESCHÄFTSFÜHRERIN: XX. XXXXX XXXXXXXX- WETTSTÄDT HANDELSREGISTER NUMMER: HRB 15522 P AMTSGERICHT POTSDAM BANKVERBINDUNG: DEUTSCHE KREDITBANK AG KONTO 444497 BLZ 12030000 IBAN XX00000000000000000000 BIC XXXXXXX0000 KREATIVITÄTS- UND GANZTAGSGESAMTSCHULE INTERNATIONALES GANZTAGSGYMNASIUM INTERNAT/WOHNHEIM.
3.4 Den Schülerinnen und Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Rahmen ihrer Tätigkeit am Praxislernort verboten.
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Samples: Praxislernen Vereinbarung