Auftragserfüllung. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Auftragserfüllung. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt mit der Angabe von Zeit, Ort und Umfang des Mangels.
Auftragserfüllung. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten täglichen und turnusmäßigen Arbeiten sind auf einem gleichbleibend hohen Qualitätsniveau zu erbringen. AG und AN sind sich einig, dass Qualität nicht erst im Nachhinein durch eine Leistungskontrolle, sondern gerade durch eine Reihe von weiteren Parametern im Vorfeld „erzwungen“ werden kann (u. a. Einfluss auf die Personalauswahl, Personalarbeitszeiten, Einweisungen und Schulungen, eingesetzte Ma- schinen und Gerätschaften, Reinigungs- und Pflegemittel).
Auftragserfüllung. Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt.
Auftragserfüllung. Der Auftrag ist erst dann erfüllt, wenn der Auftragnehmer alle Vereinbarungen zum Auftrag anstandslos und vollinhaltlich erfüllt hat. (siehe Punkt 00121 Auftragserfüllung).
Auftragserfüllung. Zur Auftragserfüllung ist die vollständige Erfüllung aller zum Auftrag (und eventuellen Erweiterungen dazu) vereinbarten Lieferungen und Leistungen erforderlich. Soweit in der Ausschreibung oder im Auftrag nicht zusätzliche Lieferungen, Leistungen oder Bedingungen vereinbart werden ist zur Auftragserfüllung erforderlich: · Der Baumeister wird mit Zuschlag nach den gesetzlichen Bestimmungen als Bauführer bestellt, · ordnungsgemäße Fertigung von Ausschreibung und BRB, wenn dies eventuell mit dem Angebot bzw. mit der Auftragsbestätigung nicht vollständig erfolgt sein sollte, · Fertigstellung aller Lieferungen und Leistungen entsprechend Auftrag und eventueller Zusatzaufträge (Erweiterungen), · abgeschlossene Erledigung aller Formalitäten mit Behörden, Ämtern, EVU, Brandverhütungsstelle, · Einhaltung sämtlicher mit der Salzburger Wohnbauförderung - in der jeweils gültigen Fassung - zusammenhängende, vom AG zu prüfende, Auflagen sowie dazu notwendige Bestätigungen bzw. Nachweise, Unterlagen etc.., · Behebung aller Mängel, welche sich eventuell bei der Abnahme gezeigt haben, · Aushändigen aller Betriebsvorschriften und Betriebsanleitungen an den Betreiber der Anlage, · Vorlage aller erforderlichen Wartungs- und Serviceverträge, für die Dauer der Gewährleistungsfrist zum Nulltarif, · anstandslose und vollständige Abnahme der Lieferungen und Leistungen (inklusive Planunterlagen) gemeinsam durch Bauherr, Architekt und Bauleitung sowie Übernahme durch den Auftraggeber mit Übernahmeprotokoll, · Klärung eventueller Unklarheiten in Regie-Zeitausweisen, · Vorlage der kompletten, berichtigten Anlagen-Dokumentation wie Ausführungspläne, Beschreibungen, Betriebsanweisungen an den Planer zur Begutachtung und/oder anschließend Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber. · Die Anlagendokumentation hat sowohl in schriftlicher als auch in Digitaler Form zu erfolgen. Vereinbart wird die Lieferung kompatibler digitaler Formate wie jpeg, pdf, dwg, dxf, word, excel oder dergl. Konkurs/Insolvenz:
a) Wenn der AN stirbt, über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet wird oder die Einleitung des Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, er entmündigt wird, die Gewerbeberechtigung verliert, sein Unternehmen ganz oder überwiegend veräußert oder ganz aufgegeben wird, ist der AG berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
b) Das gleiche Recht steht dem AG zu, wenn sich nachträglich herausstellt, daß diese Umstände bereits zur Zeit des Zuschlages ...
Auftragserfüllung. 10.1. Allgemeine Grundsätze
Auftragserfüllung. Bewertung von Dienstleistern und Auftraggebern
Auftragserfüllung. Es obliegt den Dienstleistern, Aufträge entsprechend den mit Auftraggebern vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Nach der Erfüllung von Aufträgen für Auftraggeber müssen Dienstleister bei Leetchi-/Mangopay-Zahlung die Gesellschaft über die abgeschlossene Auftragserfüllung informieren, um ihre Bezahlung zu erhalten. Dazu geben sie in ihrem Nutzerkonto den vom Auftraggeber übermittelten Code ein. Bei Aufträgen, die im Rahmen eines physischen Zusammentreffens zwischen Nutzern erfüllt werden, empfiehlt die Gesellschaft Dienstleistern, Auftraggebern mit Abschluss eines Auftrags ein Dokument zur Unterzeichnung vorzulegen, damit dieser bescheinigt, dass der Auftrag erfüllt wurde, der Gegenstand der betreffenden Vereinbarung war.
Auftragserfüllung. Die Leistungen des CSW gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang der Beanstandung muss dabei genau beschrieben werden.Die Einwände haben schriftlich zu erfolgen. Xxxxxx vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der CSW zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.