Common use of Aufträge Clause in Contracts

Aufträge. Die Bank verpflichtet sich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den Gesetzen, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sind, weil (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken zu tragen. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiert, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößt. Die Kunden sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur dann ausgeführt, wenn auf dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreises, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträge, die für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkonto, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigen. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos hat der Kunde für die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto zu sorgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge. Die Bank verpflichtet sich3.1. Alle Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen oder Zusagen sind unverbindlich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen soweit sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden. Bedingungen des Kunden und im Einklang mit den GesetzenKäufers sind nur insoweit verbindlich, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführensoweit sie von uns schriftlich anerkannt wurden. 3.2. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sind, weil (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt gelten die Bank jeweils einschlägigen deutschen Normen. Im Übrigen werden unsere Waren in handelsüblicher Qualität und Ausführung geliefert, unter Berücksichtigung fabrikations- bedingter, handelsüblicher Toleranzen für Abmessungen, Gewichte und Gütebedingungen. Bezugnahme auf Normen oder sonstige Hinweise auf Standardisierungen stellen keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflichBeschaffenheitsgarantie dar, es sei denn, wir haben eine solche Garantie ausdrücklich und schriftlich übernommen. Öffentliche Äußerungen von uns, unseren Gehilfen oder von etwaigen Herstellern oder deren Gehilfen insbesondere in Werbeunterlagen, über die Beschaffenheit unserer Waren vermögen Sachmängel des Kunden erhalten nur dann zu begründen, wenn sie zum Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien gemacht werden. Farbangaben sind nur Annäherungswerte. Farbänderungen können auftreten. Solche sind immer abhängig von den verwandten Untergrundmaterialien, dem zur Verwendung kommenden Material generell, dem angewandten Druckverfahren u .ä. 3.3. Teillieferungen und -leistungen durch uns sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden wirtschaftlich unzumutbar. 3.4. Soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen nach unserer Xxxx ab Werk oder Lager; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Die Gefahr geht spätestens mit Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über; dies gilt auch dann, wenn die Ware durch unsere eigenen Mitarbeiter ausgeliefert wird. Falls keine bestimmten Weisungen des Kunden vorliegen, obliegt uns die Auswahl einer geeigneten Transportperson, ansonsten gilt Ziffer 6.1. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn Waren auf Wunsch des Kunden bei uns eingelagert werden. 3.5. Unsere Leistungs- und Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3.6. Mangels abweichender Vereinbarung der Parteien sind Angaben zur Liefer- und Leistungszeit nur annähernd; bei nur annähernden Liefer- und Leistungsfristen kann der Kunde die Fälligkeit unserer Lieferungen und Leistungen frühestens einen Monat nach Ablauf der genannten und ggf. zu verlängernden Frist herbeiführen. Im Falle annähender Lieferfrist hat der Kunde die Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft durch uns abzunehmen. Fixtermine sind schriftlich zu vereinbaren. 3.7. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Ausführung des betreffenden Auftrags Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie der Klärung aller technischen Fragen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültigLayoutvorschlägen und Andruckmustern, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von druckfertige und druckfähige Daten; diese müssen vom Kunden für einen unbestimmten Zeitraum frei gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werdenworden sein. 3.8. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder Lieferfrist wird angemessen verlängert bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir Maßnahmen im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstandenvon Arbeitskämpfen insbesondere Streik und rechtmäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken wir nicht zu tragenvertreten haben. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiert, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies Dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößtUmstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Kunden vorbezeichneten Umstände sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur auch dann ausgeführtvon uns nicht zu vertreten, wenn auf sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreisesbald möglichst mitteilen. Kommt es nach Vertragsschluss (z.B. durch Mobilmachung, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträgebehördliche Maßnahmen einschließlich außenwirtschaftlicher Maßnahmen) zu nicht von uns vorhergesehenen Umständen, die uns - nicht nur vorübergehend - erschweren die von uns geschuldete Leistung zu erbringen, oder zu nicht nur vorübergehender Störung des Äquivalenzverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung zu unseren Lasten, so können wir eine entsprechende Anpassung des Vertrages verlangen. Ist eine Vertragsanpassung nicht möglich oder für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkontoeine Vertragspartei unzumutbar, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge so können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigenwir vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Ausschluss der Leistungspflicht, das Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, über die Störung der Geschäftsgrundlage und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. 3.9. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung über die Übergabe- bzw. Versandbereitschaft durch uns abzurufen. Wird bei Abrufaufträgen über die Bestellmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt nur die Bestellmenge zu liefern oder die Mehrmenge zum Tagespreis zu berechnen. 3.10. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. nicht rechtzeitigem Abruf durch den Kunden sind wir unbeschadet unseres Erfüllungsanspruches sowie weiterer Rechte berechtigt, Ersatz unserer Mehraufwendungen für das erfolglose Angebot zu verlangen sowie die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. 3.11. Änderung des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung kann der Kunde nur dann verlangen, wenn sie zumutbar sind. Dabei ist über ihre Auswirkungen, insbesondere ihrer Mehr- und Minderkosten eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto einvernehmliche Regelung zu sorgentreffen. 3.12. Muster werden auf Kosten und Gefahr des Kunden erstellt und geliefert.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Aufträge. Die Bank verpflichtet sich3.1. Alle Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen oder Zusagen sind unverbindlich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen soweit sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden. Bedingungen des Kunden und im Einklang mit den GesetzenKäufers sind nur insoweit verbindlich, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführensoweit sie von uns schriftlich anerkannt wurden. 3.2. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sind, weil (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt gelten die Bank jeweils einschlägigen deutschen Normen. Im übrigen werden unsere Waren in handelsüblicher Qualität und Ausführung geliefert, unter Berücksichtigung fabrikations- bedingter, handelsüblicher Toleranzen für Abmessungen, Gewichte und Gütebedingungen. Bezugnahme auf Normen oder sonstige Hinweise auf Standardisierungen stellen keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflichBeschaffenheitsgarantie dar, es sei denn, wir haben eine solche Garantie ausdrücklich und schriftlich übernommen. Öffentliche Äußerungen von uns, unseren Gehilfen oder von etwaigen Herstellern oder deren Gehilfen insbesondere in Werbeunterlagen, über die Beschaffenheit unserer Waren vermögen Sachmängel des Kunden erhalten nur dann zu begründen, wenn sie zum Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien gemacht werden. 3.3. Teillieferungen und -leistungen durch uns sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden wirtschaftlich unzumutbar. Mehr- oder Mindermengen gelten im Umfang von 10% als vertragsgemäß und müssen vom Kunden bezahlt werden. 3.4. Soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen nach unserer Xxxx ab Werk oder Lager; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Die Gefahr geht spätestens mit Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über; dies gilt auch dann, wenn die Ware durch unsere eigenen Mitarbeiter ausgeliefert wird. Falls keine bestimmten Weisungen des Kunden vorliegen, obliegt uns die Auswahl einer geeigneten Transportperson, ansonsten gilt Ziffer 6.1. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn Waren auf Wunsch des Kunden bei uns eingelagert werden. 3.5. Unsere Leistungs- und Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbst- belieferung. Unsere Lieferverpflichtung ist bis zur ordnungsgemäßen Selbstbelieferung aufgeschoben. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht, solange die Verlängerung der Lieferfrist nicht völlig unzumutbar ist. 3.6. Mangels abweichender Vereinbarung der Parteien sind Angaben zur Liefer- und Leistungszeit nur annähernd; bei nur annähernden Liefer- und Leistungsfristen kann der Kunde die Fälligkeit unserer Lieferungen und Leistungen frühestens einen Monat nach Ablauf der genannten und ggf. zu verlängernden Frist herbeiführen. Im Falle annähender Lieferfrist hat der Kunde die Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft durch uns abzunehmen. 3.7. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werdenKlärung aller technischen Fragen. 3.8. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder Lieferfrist wird angemessen verlängert bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir Maßnahmen im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstandenvon Arbeitskämpfen insbesondere Streik und rechtmäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken wir nicht zu tragenvertreten haben. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiert, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies Dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößtUmstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Kunden vorbezeichneten Umstände sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur auch dann ausgeführtvon uns nicht zu vertreten, wenn auf sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreisesbald möglichst mitteilen. Kommt es nach Vertragsschluss (z.B. durch Mobilmachung, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträgebehördliche Maßnahmen einschließlich außenwirtschaftlicher Maßnahmen) zu nicht von uns vorhergesehenen Umständen, die uns - nicht nur vorübergehend - erschweren die von uns geschuldete Leistung zu erbringen, oder zu nicht nur vorübergehender Störung des Äquivalenzverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung zu unseren Lasten, so können wir eine entsprechende Anpassung des Vertrages verlangen. Ist eine Vertragsanpassung nicht möglich oder für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkontoeine Vertragspartei unzumutbar, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge so können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigenwir vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Ausschluss der Leistungspflicht, das Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, über die Störung der Geschäftsgrundlage und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. 3.9. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung über die Übergabe- bzw. Versandbereitschaft durch uns abzurufen und weitere 14 Tage vor Auslieferung den Abruf bei uns anzumelden. Wird bei Abrufaufträgen über die Bestellmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt nur die Bestellmenge zu liefern oder die Mehrmenge zum Tagespreis zu berechnen. 3.10. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. nicht rechtzeitigem Abruf durch den Kunden sind wir unbeschadet unseres Erfüllungsanspruches sowie weiterer Rechte berechtigt, Ersatz unserer Mehraufwendungen für das erfolglose Angebot zu verlangen sowie die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. 3.11. Änderung des Liefergegenstandes kann der Kunde nur dann verlangen, wenn sie zumutbar sind. Dabei ist über ihre Auswirkungen, insbesondere ihrer Mehr- und Minderkosten eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto einvernehmliche Regelung zu sorgentreffen.

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Aufträge. Die Bank verpflichtet sichJede von einem Kunden aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen oder bestätigt, gemäß Paragraph 21 wenn der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang Kunde innerhalb von 15 Tagen das vom Verkäufer zugesandte zusammenfassende Bestellformular zusammen mit den Gesetzender entsprechenden Anzahlung zurückgeschickt hat. Unterlässt der Kunde dies, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kostenbehält sich der Verkäufer das Recht vor, die den Kunden entstanden sindBestellung zu stornieren, weil (i) wobei die Bank aus einem beliebigen Grund Nichtbezahlung der Anzahlung nicht automatisch zur Stornierung der Bestellung führt. Jede Stornierung eines Auftrags nach Produktionsbeginn führt ohne vorherige Ankündigung zur Verhängung einer Vertragsstrafe in Höhe der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens vorgesehenen Vorauszahlung. In Anbetracht des Zufallscharakters der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebundenProduktion, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder mit ihrem lebendigen Charakter zusammenhängt und von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssenweiß, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig warihn kennt, werden angenommene oder bestätigte Aufträge so weit wie möglich ausgeführt. Obwohl alle bei Sie können daher auch nach der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer verschoben, aufgeteilt, gekürzt oder storniert werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen könnenwenn die Produktion nicht ausreicht oder Null beträgt. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen Dies gilt auch im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstandenFalle einer behördlichen Entscheidung oder höherer Gewalt, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken klimatischen Bedingungen, Erstickung, Wildschäden oder anderen Katastrophen wie schweren Krankheiten oder Parasitenbefall, der Unmöglichkeit eines normalen, mit der Beschaffenheit des Produkts zu tragenvereinbarenden Transports, einem Streik oder anderen sozialen Unruhen, einem Brand, der freiwilligen Vernichtung aus legitimen, mit der Beschaffenheit des Produkts zusammenhängenden Gründen usw. Wenn zusammenhängen. Außerdem können bestimmte Artikel zufällig zerstört werden oder zum Zeitpunkt der Kunde Anweisung erteiltVorbereitung der Bestellung nicht geeignet sein, einen von ihm erteilten Auftrag den Kunden zufrieden zu widerrufenstellen. Infolgedessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, wird nicht garantiert, dass ungeachtet der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem vor der Ausführung geführten Korrespondenz und ungeachtet des Datums der Transaktion schwanken können Registrierung der Bestellung, die Produktion gleichmäßig auf alle Kunden zu verteilen. Sofern bei der Bestellung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Artikel, die nicht die Qualität der gewünschten Sorte aufweisen, durch solche ersetzt, die in Qualität und dass sich Preis der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kannSorte am nächsten kommen. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur KenntnisDie Nichtlieferung von Artikeln, dass die Devisenkurse zwischen dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug Bestellung nicht auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühenLager oder nicht verfügbar sind, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößt. Die Kunden sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur dann ausgeführt, wenn auf dem Währungskonto begründet keinen Anspruch des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreises, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträge, die für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkonto, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigen. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos hat der Kunde für die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto zu sorgenEntschädigung.

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Samples: General Sales Conditions

Aufträge. 4.1 Aufträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) der Bestellung zustande. Diese wird nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen ausgestellt. 4.2 Wir behalten uns vor, auch ohne Auftragsbestätigung Bestellungen auszuliefern. Die Bank Auslieferung von bestellten Waren ersetzt die Auftragsbestätigung. 4.3 Wir behalten uns auch dann, wenn von uns ein Angebot gestellt wurde, die Ablehnung von Bestellungen ohne Angabe von Gründen vor. 4.4 Ist der Besteller mit dem Endabnehmer nicht ident oder ist das Endbestimmungsland der Ware nicht ident mit dem Land, in dem der Besteller seinen Sitz hat, ist der Besteller verpflichtet, uns das Endbestimmungsland zu nennen. 4.5 Ist der Besteller mit dem Endabnehmer nicht ident, so hat der Besteller alle Verpflichtungen (z.B. Beibringung von Nutzungs- und Endbestimmungsnachweisen) zu erfüllen, die erforderlich sind, dass der Endabnehmer die Ware entgegennehmen und nutzen kann Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auch dann zu bezahlen, wenn die Lieferung an den Endabnehmer (direkt durch uns im Wege eines Streckengeschäfts oder durch den Besteller durch Weiterversendung an seinen Kunden) nicht erfolgen kann, da derartige Verpflichtungen nicht erfüllt wurden. Der Besteller verpflichtet sich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen verschuldensunabhängig Schadenersatz für alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den Gesetzen, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kosten, Mindererlöse oder sonstige Vermögensnachteile zu leisten, die den Kunden entstanden sind, weil aus der Verletzung einer diesbezüglichen Verpflichtung entstehen. 4.6 Bis zur Entscheidung über die Annahme einer Bestellung (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der BankAuftragsbestätigung), oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung die Ablehnung einer Bestellung durch uns, ist der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine HaftungBesteller 10 Werktage an seine Bestellung gebunden. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden Ein Rücktritt von einer dritten Partei ausgeführt und Bestellung innerhalb dieser Frist kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. 4.7 Auch nach Auftragsbestätigung durch uns ist der Vertrag für uns nur bindend, wenn nicht seitens staatlicher oder sonstiger öffentlicher Stellen Einwände gegen den Vertrag erhoben werden (z.B. Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote, Produktionsverbote, Normen, Zulassungsbestimmungen usw.). Wir sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken zu tragen. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiert, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie diesen Fällen berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies gilt auchohne jedwede Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Wird unsererseits ein Rücktritt nicht erklärt, wenn die Bank über Hinweise verfügtso bleibt der Vertrag aufrecht, dass das sich aus den genannten Umständen ergebende Risiko trägt der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößt. Die Kunden sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur dann ausgeführt, wenn auf dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreises, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträge, die für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkonto, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigen. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos hat der Kunde für die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto zu sorgenBesteller.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Aufträge. Die Bank verpflichtet sich, gemäß Paragraph 21 1. Der Auftrag für ein bestimmtes Werk wird zwischen Unilogo und dem Kundenschriftlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail) abgeschlossen. Insbesondere Abschließen der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- Aufträge kann auf der Grundlage der vom Kunden eingereichten Anfrage und des durch Unilogo auf der Basis solcher Anfrage vorbereiteten Angebotes erfolgen. Der Inhalt des Auftrages wird durch Unilogo oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den Gesetzen, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sindnach Vereinbarung durch die Parteien von allen wesentlichen Bedingungen der Realisierung des Auftrages, weil (isolchen wie das bestellte Werk, darunter die technische Spezifikation, Anzahl der Kopien,Vergütung von Unilogo, Art der Lieferung, sowie eventuelle zusätzliche Anforderungen an das Werk vorbereitet. Kundenanfrage oder Auftrag kann schriftlich eingereicht werden oder zu Unilogo an die E-Mail-Adresse: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx.xx gesendet werden. Der Abschluss des Auftrages erfolgt: 1) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht durch E-Mail - durch den Austausch von E-Mail-Korrespondenz zwischen den Parteien, in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken zu tragen. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiertklare Anzeige erfolgte, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wirdvon gegebenen Inhalt durch den Kunden eingereicht wurde und für die Ausführung durch Unilogo akzeptiert wurde, (zum Zeitpunkt der Zustellung von E-Mail zu anderer Partei mit Xxxxxxxxx / Annahme des Inhalts des durch andere Partei gesendeten Auftrages) oder 2) chriftlich - durch Unterzeichnung durch beide Parteien von Dokument des Auftrages (zum Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die letzte Partei). 2. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag bestehtBis zum Zeitpunkt der Bestätigungen von Annahme des Auftrags kann Unilogo kann die Realisierung des Auftrages ohne Grundangabe, soll er als durch Informierung des Kunden über solche Ablehnung verweigern. Unilogo ist nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurdenverpflichtet, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es irgendwelche Tätigkeiten im Allgemeinen nicht möglichXxxxxx des Auftrags bis zum Abschluss von ihm zu realisieren. Zur Vermeidung von Zweifel wird es anerkannt, Marktaufträge dass die fehlende Antwort von seitens Unilogo keine “stillschweigende “ Akzeptanz und keinen Abschluss von Auftrag bedeutet, unabhängig von der bisherigen Zusammenarbeit, die die Parteien verbindet. 3. Der Auftrag wird auf der Grundlage der vom Kunden gelieferten grafischen Entwürfen und Daten realisiert. Die grafischen Entwürfe müssen die in der Beilage Nr. 1 zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werdenden AVB gezeigten Anforderungen erfüllen. 4. Der Kunde nimmt erklärt und garantiert, dass ihm alle Rechte zustehen (oder spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung für Unilogo zustehen werden), darunter Urheberrechte, abgeleitete und verwandte Rechte, Schutzrechte auf Marken und übrige andere gewerbliche Schutzrechte, zu grafischen Entwürfe und Daten, die er für Unilogo zur Erfüllung des Auftrages bereitstellen wird und dass die Ausnutzung durch Unilogo der obigen grafischen Entwürfe und Daten im Hinblick auf Währungstransaktionen zur KenntnisRahnen der Ausführung des Auftrages keine Verletzung des anwendbaren Recht darstellen wird und sie die Rechte Dritter nicht verletzen wird. 5. Unilogo bemüht sich, damit jeder Auftrag innerhalb der Frist, die 5 (fünf) Werktagen ab dem Datum von Abschluss des Auftrages nicht überschreitet, realisiert wird, vorbehaltlich des Erhalts durch Unilogo von der im obigen Absatz 3 genannten grafischen Entwürfe , Daten, wenn der Auftrag gegen Vorschuss realisiert wird, vorbehaltlich des unteren Absatzes 6 und vorbehaltlich, dass in begründeten Einzelfällen die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem Frist der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst Realisierung verlängert werden kann. Kauf Über Änderung der Frist von Realisierung des Auftrages informiert Unilogo den Kunden schriftlich oder in der Form von E-Mail. 6. Vor der Realisierung der Produktion der endgültigen Version des Werks, der vom Auftrag bedeckt ist, bereitet Unilogo auf Wunsch des Kunden ohne Aufpreis einen Testausdruck des Werkes vor und Verkauf sendet ihn dem Kunden zur Akzeptanz des Farbgebung durch den Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Kunde auch eine Probe des Ziel- Rohstoffes in Form von im Rahmen Blatt des Materials zum Zwecke der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag Durchführung der Proben und Akzeptanz erhalten. Unilogo wird die Testversionen des Werks binnen der Frist von 3 (drei) Werktagen ab dem Datum von Abschluss des Auftrages vorbereiten, vorbehaltlich des Erhalts durch Unilogo von der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen obigen Absatz 3 genannten grafischen Entwürfe und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößt. Die Kunden sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur dann ausgeführt, wenn auf dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreises, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträge, die für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkonto, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigenDaten. Im Falle der Vorbereitung der Testversion des Werkes läuft die im obigen Absatz 5 genannte Frist ab dem Zeitpunkt der Akzeptanz durch den Kunden einer Überziehung eines Währungsunterkontos hat solchen Testversion. Im Falle der Kunde für Verzicht durch den Kunden auf die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder Vorbereitung der Testversion des Werkes, erfolgt die Herstellung der endgültigen Version des Werkes durch eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder Unilogo direkt auf der Basis der durch den Kunden gelieferten grafischen Entwürfe, die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto zu sorgenim obigen Absatz 3 genannt sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen