Common use of Ausfuhrbestimmungen Clause in Contracts

Ausfuhrbestimmungen. 1. SAP-Produkte sowie Teile von SAP-Produkten (z. B. neue Versionen, Releases, Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder Korrekturen zu einem Softwareprodukt) unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die Gesetze der USA, der EU, Irlands, Deutschlands und Österreich. Der Partner verpflichtet sich, SAP-Produkte oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAP an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer möglichen Lizenzierung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben, und dass SAP-Produkte oder Teile davon nicht an Länder, Personen oder Einheiten, die durch die geltenden Ausfuhrgesetze verboten wurden, zu exportieren, re-exportieren oder zu importieren. In diesem Zusammenhang ist der Partner für die Einhaltung aller geltenden Ausfuhrgesetze verantwortlich. Der Partner trifft alle notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die zulässigen Distributoren, Reseller, Endnutzer und anderen Kunden die Ausfuhrkontrollgesetze einhalten.

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Ausfuhrbestimmungen. 1. SAP-Produkte sowie Teile von SAP-Produkten (z. B. neue Versionen, Releases, Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder Korrekturen zu einem Softwareprodukt) unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, einschließlich einschliesslich der, aber nicht beschränkt auf die Gesetze der USA, der EU, Irlands, Deutschlands Irlands und ÖsterreichDeutschlands. Der Partner verpflichtet sich, SAP-Produkte oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAP an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer möglichen Lizenzierung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben, und dass SAP-SAP- Produkte oder Teile davon nicht an Länder, Personen oder Einheiten, die durch die geltenden Ausfuhrgesetze verboten wurden, zu exportieren, re-re- exportieren oder zu importieren. In diesem Zusammenhang ist der Partner für die Einhaltung aller geltenden Ausfuhrgesetze verantwortlich. Der Partner trifft alle notwendigen Maßnahmen Massnahmen und Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die zulässigen Distributoren, Reseller, Endnutzer und anderen Kunden die Ausfuhrkontrollgesetze einhalten.

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Ausfuhrbestimmungen. 1. SAP-Produkte sowie Teile von SAP-Produkten (z. B. neue Versionen, Releases, Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder Korrekturen zu einem Softwareprodukt) unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die Gesetze der USA, der EU, Irlands, Deutschlands Irlands und ÖsterreichDeutschlands. Der Partner verpflichtet sich, SAP-Produkte oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAP an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer möglichen Lizenzierung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben, und dass SAP-SAP- Produkte oder Teile davon nicht an Länder, Personen oder Einheiten, die durch die geltenden Ausfuhrgesetze verboten wurden, zu exportieren, re-re- exportieren oder zu importieren. In diesem Zusammenhang ist der Partner für die Einhaltung aller geltenden Ausfuhrgesetze verantwortlich. Der Partner trifft alle notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die zulässigen Distributoren, Reseller, Endnutzer und anderen Kunden die Ausfuhrkontrollgesetze einhalten.

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