Ausführungsbedingungen Musterklauseln

Ausführungsbedingungen. Die ebase wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: • Der Kunde hat den Auftrag freigegeben (Autorisierung). • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (z. B. Überwei- sung/Depottransaktion) liegt vor. • Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. • Das gesondert vereinbarte bzw. mitgeteilte/angezeigte Online-Banking-Ver- fügungslimit ist nicht überschritten. • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auf- tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen liegen vor. • Es ist eine ausreichende Kontodeckung, d. h., Guthaben auf dem Konto flex, vorhanden, es sei denn, der Kunde hat mit der ebase etwas Abweichendes vereinbart. Liegen die Ausführungsbedingungen gemäß Punkt „Ausführungsbedingungen“ vor, führt die ebase die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestim- mungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Zahlungsverkehr, Bedingungen für das Depot) aus. Die Ausführung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften oder Marktusancen verstoßen.
Ausführungsbedingungen. Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens +100 Celsius gewährleistet sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Werkbesteller hat außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, ansonsten die daraus resultierenden angemessenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ausführungsbedingungen. 23.1. Die örtlichen Gegebenheiten, das Vorhandensein und die genaue Lage von ober- und unterirdischen Leitungen aller Art sind in alleiniger Verantwortung durch den Unternehmer abzuklären. 23.2. Alle zur Verwendung gelangenden Materialien müssen einwandfrei sein und der vorgeschriebenen Qualität BREEAM Refurb und Minergie P entsprechen. Auf Verlangen sind die zugehörigen Prüfzeugnisse nachzuweisen. 23.3. Der Subunternehmer trägt Sorge dafür, dass seine Mitarbeiter die notwendigen Vermessungszeichen am Bau auf das äusserste Minimum reduzieren, da die Wände und Decken oft nicht gestrichen oder anderweitig be- handelt werden. Farbkreide and ähnliche Materialien sind verboten. Allfällige Kosten für Reinigung nach er- folgter Montage durch Nichtbeachten dieser Vorschrift gehen zu Lasten des Subunternehmers. Vermessungs- zeichen, Beschriftungen und Kleber an Gebäude- und /oder Anlageteilen sind vom Subunternehmer einwand- frei zu entfernen. 23.4. Änderungen in der Ausführungsmethode gegenüber dem Werkvertrag (Baumaterialien, Arbeits-Vorgänge, usw.) müssen von General- bzw. Totalunternehmer bewilligt werden. Eventuelle Mehrkosten, bedingt durch diese Änderung, gehen zu Lasten des Subunternehmers. 23.5. Der Besteller stellt zu Vermessungszwecken ein Grundlagennetz zur Verfügung. Zudem wird pro Haus/Etage ein Meterriss angebracht. Die Übernahme und Weiterbearbeitung dieser Messpunkte erfolgen eigenverant- wortlich durch den Unternehmer. 23.6. Der Unternehmer wird unaufgefordert und laufend die Rohbaumasse seiner ausgeführten Arbeiten kontrol- lieren, ob diese mit den Planmassen übereinstimmen. Bei Abweichungen, welche nicht den Norm - Masstole- ranzen entsprechen, meldet dies der Unternehmer unverzüglich der Projekt- bzw. Bauleitung. Der Unterneh- mer haftet In jedem Fall für etwaige Termin- und Kostenfolgen welcher Art auch immer.
Ausführungsbedingungen. 4.1 Vor Lieferung und Errichtung eines Hauses muss der Auftraggeber a) sicherstellen, dass das Grundstück erschlossen oder erschließungsreif ist und tat- sächlich bebaut werden kann, sowie, soweit die Errichtung des Kellers oder der Boden- platte nicht im Leistungsumfang des Unternehmens enthalten ist, dass das Fundament bzw. der Keller verfüllt und der Heizungs-/Öllagerraum einschließlich Schornstein ent- sprechend den Bauunterlagen hergestellt ist, und diese Gewerke vom Unternehmen als beanstandungsfrei abnehmen lassen; b) alle behördlichen Genehmigungen einholen oder Anzeigen veranlassen; c) die Bemusterung mit dem Unternehmen durchgeführt haben; d) ausreichende Versicherungen gegen Xxxxx, Xxxxx und Leitungswasserschäden, Einbruch, Diebstahl sowie Glas- und Gebäudeschädigung abgeschlossen und auf An- forderung des Unternehmens nachgewiesen haben. 4.2 Dem Unternehmen ist erlaubt, die Ausführung des Werkes ganz oder in Teilen der Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. 4.3 Ausführungsfristen sind grundsätzlich nicht vereinbart; genannte Zeitpunkte und Zeiträume gelten als unverbindlich, soweit diese nicht vom Unternehmen schriftlich als fix bestätigt wurden. Kann eine schriftlich vereinbarte Fertigstellungsfrist infolge von Umständen, die nicht in der Sphäre und der Beherrschung des Unternehmens liegen, nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Der Besteller ist hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Ausführungsbedingungen ebase wird den Auftrag ausfü hren, wenn folgende Ausfü hrungsbedingungen vorliegen: • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. • Die Berechtigung des Kunden fü r die jeweilige Auftragsart (z.B. Ü berwei- sung/Depottransaktion) liegt vor. • Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. • Das gesondert vereinbarte bzw. mitgeteilte/angezeigte Online-Banking-Ver- fü gungslimit ist nicht ü berschritten. • Die weiteren Ausfü hrungsvoraussetzungen nach den fü r die jeweilige A-uf tragsart maß geblichen Sonderbedingungen liegen vor. • Es ist eine ausreichende Kontodeckung, d. h,. Guthaben auf dem Konto flex, vorhanden, es sei denn, der Kunde hat mit ebase etwas Abweichendes ver- einbart. Liegen die Ausfü hrungsbedingungen gemä ß Punkt „ Ausfü hrungsbedingungen“ vor, fü hrt ebase die Online-Banking-Aufträ ge nach Maß gabe der Bestimmungen der fü r die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Bedingun- gen fü r den Zahlungsverkehr, Bedingungen fü r das Investmentdepot bei der European Bank for Financial Services GmbH fü r Privatanleger (nachfolgend „ Bedingungen fü r das Investmentdepot“ genannt)) aus. Die Ausfü hrung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften oder Marktusancen verstoß en.
Ausführungsbedingungen. 7.1. Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens +18 Celsius max.+28 Celsius und eine relative Raumfeuchte von 40%-70% gewährleistet sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Werkbesteller hat außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, ansonsten die daraus resultierenden angemessenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. 7.2. Der Werkbesteller hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Verlegearbeiten der Untergrund (z.B. Estrich) die gesetzlich vorhergesehene Feuchtigkeit die zur Verlegung des jeweiligen Belages maximal vorhanden sein darf hat (z.B. Parkett: Zementestrich ohne Zusatz („Beschleuniger(z.B. Contop, KrugTec,...)“) ohne Fußbodenheizung = max. 2,0% CM, mit Fußbodenheizung = max. 1,5% CM, Anhydridestrich ohne Zusatz („Beschleuniger(z.B. Contop, KrugTec,...)“) ohne Fußbodenheizung = max. 0,5% CM, mit Fußbodenheizung= max. 0,3% CM, bei Verwendung von Zusatzmitteln ist der Estrich bzw. Untergrunderzeuger verpflichtet uns die jeweilige Freigabe schriftlich und unterfertigt vor Beginn der Verlegearbeiten zukommen zu lassen. Um die Richtigkeit der Feuchtigkeitsmessung zu gewährleisten ist der Werkbesteller bzw. Kunde verpflichtet das sogenannte „Heizungprotokoll“ und somit auch die „Ausheizung des Untergrundes“ einzuhalten. Ist dies nicht der Fall und kommt es zur Verzögerung des Verlegetermines hat der Werkbesteller die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Ausführungsbedingungen. 5.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Ausführung seiner Bearbeitung in Einhaltung der fachmännischen Regeln und in Übereinstimmung mit den unter Ziffer 5.4 dieser Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Ausführungs- und Garantiebestimmungen. 5.1.2 Zum Zwecke der reibungslosen Ausführung der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer des Recht vor, die Vernichtung von Teilen im Rahmen der Einstellung oder Kontrolle im Verlauf der Fertigung oder nach derselben zu veranlassen. 5.1.3 Während sich die Teile in den Händen des Auftragnehmers befinden und insbesondere im Verlauf der Ausführung der Arbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers mit den Bedingungen nach § 1789 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den Verlust seiner Arbeit auf Ebene der verlorenen oder beschädigten Teile, es sei denn, es kann ein gravierender Verstoß gegen die Vorsichts-, Kompetenz- und Sorgfaltsmaßregeln nachgewiesen werden, die normalerweise für eine derartige Arbeit zu beachten sind. 5.1.4 Weist der dem Auftragnehmer anvertraute Werkstoff in Anwendung der Bestimmungen nach § 1790 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs versteckte Mängel auf und ist verdorben oder wurde derselbe infolge seiner unsachgemäßen Qualität beschädigt, wird der Wert der vom Auftragnehmer gewährleisteten Bearbeitung oder Beschichtung vom Auftraggeber übernommen. Xxxxxx die vom Auftraggeber vorgelegten oder definierten Rohlinge allgemein Auslegungs- oder Werkstofffehler auf, kann der Auftragnehmer nicht für die Beschädigung dieser Teile haftbar gemacht werden, so dass er berechtigt ist, dem Auftraggeber die Gesamtheit der damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Ausführungsbedingungen. Sämtliche Sperrungen bzw. Wiederinbetriebnahmen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten Mo – Fr von 7:30 bis 16:30 Uhr. Sperrungen bzw. Wiederinbetriebnahmen erfolgen nicht außerhalb der oben genannten Geschäftszeiten sowie an Feiertagen. Die Ankündigung der Sperrung gemäß NDAV erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird mindestens fünf Werktage vorher durch die Weiterleitung des Anschreibens an die Faxnummer 09161 / 785-21150 über den angekündigten Sperrtermin informiert. Die Wiederinbetriebnahme der Strom- und Gasversorgung erfolgt schnellstmöglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt des entsprechenden Auftrages oder nach Terminvereinbarung mit dem Kunden.
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  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und

  • Preise, Zahlungsbedingungen 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. 2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.). 6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. 7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht- Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden. 8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Es wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1 Soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, werden die Leistungen der OBCC auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardtagessätzen der OBCC in Höhe von i.A. 0.000 € netto abgerechnet. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten der OBCC. Wird die OBCC auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %. 5.2 Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.1 weder unter- noch überschritten. Gibt die OBCC (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten, teilt die OBCC dem Kunden dies mit und der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen; die OBCC erhält dann die bis zum Erhalt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet. 5.3 Für Leistungen, die die OBCC im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz der OBCC erbringt, werden gesondert Fahrtkosten und Spesen im Falle der Benutzung eines Pkw in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder sonst (z.B. Bahn) gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. 5.4 Die OBCC darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist die OBCC berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern mehr als 10% der Gesamtleistung im betreffenden Monat angefallen sind. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung werden im Falle von Werkleistungen und bei Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme fällig. 5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 5.6 Die OBCC ist berechtigt, ihre Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In keinem Fall wird die Erhöhung eines Vergütungssatzes mehr als 5 Prozentpunktebetragen, es sei denn, der Kunde hat dem zugestimmt.

  • Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlungen haben innerhalb von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Xxxxxxx gelten erst mit ihrer juristischen endgültigen Einlösung als Zahlung. Sie werden bis dahin nur zahlungshalber angenommen. Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von GERSTEL durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch GERSTEL um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung. Wir sind berechtigt Lieferungen durch Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis jeder Teillieferung ohne Rücksicht auf die restliche Lieferung fällig. Wir sind berechtigt Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S.2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Pro Mahnung sind wir berechtigt ein Entgelt in Höhe von € 25,00 zu erheben. 2. Bei Zahlungsverzug, bei Scheckprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere bei Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder bei Zahlungseinstellung werden sämtliche Forderungen, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig, wobei wir berechtigt ist, Kosten in Höhe der üblichen Bankzinsen und Spesen für Gewährung ungesicherter Kontokorrentkredite ab jeweiligem Rechnungsdatum zu berechnen. 3. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir fernerhin berechtigt, von allen diesen gegenüber noch bestehenden Lieferverpflichtungen fristlos zurückzutreten. 4. Werden uns nach Auftragserteilung durch den Käufer Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist XXXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung in bar zu verlangen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit eines Käufers zweifelhaft erscheinen lässt, gilt insbesondere eine entsprechende Kreditauskunft einer Auskunftei. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht bezüglich des Kaufpreises oder sonstiger Verpflichtungen des Käufers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Minderung des Kaufpreises ist nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Fälle zulässig. Solange wir ein Minderungsrecht des Käufers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu entrichten.

  • Preis und Zahlungsbedingungen 5.1. Der Kunde zahlt Kalmar den Preis gemäß dem Auftrag. Sofern durch lokale Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent pro Jahr für überfällige Zahlungen in Rechnung gestellt. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Kalmar berechnet. Im Falle einer überfälligen Zahlung kann Kalmar die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen. 5.2. Umsatzsteuern oder anwendbare Mehrwertsteuern oder Abgaben sind nicht im Preis eingeschlossen und werden für die Produkte zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Satz berechnet. 5.3. Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aufgrund von Mängel oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Auftrags, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie die Forderung von Kalmar. 5.4. Kalmar behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn sich aus von Kalmar nicht zu vertretenden Gründen wesentliche, der Preiskalkulation zugrunde liegende Kostenpositionen wie insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Komponenten, Transport, Steuern und Abgaben erhöhen und sich daraus unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren eine Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung , d.h. der Kosten von Kalmar für die Produktion, Herstellung oder Lieferung der Ausrüstung oder die Erbringung der Dienstleistungen ergibt. Darüber hinaus hat Kalmar stets das Recht, den Vertragspreis mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn eine solche Änderung auf eine Modifikation der Ausrüstung oder der Dienstleistung zurückzuführen ist, die erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Entscheidung von Gerichten oder anderen Behörden oder aus Sicherheitsgründen zu entsprechen, die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. Kalmar wird den Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor der Lieferung über die Anpassung unterrichten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Kostenerhöhung in Textform zu erklären.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.