Ausführungsbedingungen. Die ebase wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: • Der Kunde hat den Auftrag freigegeben (Autorisierung). • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (z. B. Überwei- sung/Depottransaktion) liegt vor. • Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. • Das gesondert vereinbarte bzw. mitgeteilte/angezeigte Online-Banking-Ver- fügungslimit ist nicht überschritten. • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auf- tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen liegen vor. • Es ist eine ausreichende Kontodeckung, d. h., Guthaben auf dem Konto flex, vorhanden, es sei denn, der Kunde hat mit der ebase etwas Abweichendes vereinbart. Liegen die Ausführungsbedingungen gemäß Punkt „Ausführungsbedingungen“ vor, führt die ebase die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestim- mungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Zahlungsverkehr, Bedingungen für das Depot) aus. Die Ausführung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften oder Marktusancen verstoßen.
Ausführungsbedingungen. Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens +100 Celsius gewährleistet sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Werkbesteller hat außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, ansonsten die daraus resultierenden angemessenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ausführungsbedingungen. 23.1. Die örtlichen Gegebenheiten, das Vorhandensein und die genaue Lage von ober- und unterirdischen Leitungen aller Art sind in alleiniger Verantwortung durch den Unternehmer abzuklären.
23.2. Alle zur Verwendung gelangenden Materialien müssen einwandfrei sein und der vorgeschriebenen Qualität BREEAM Refurb und Minergie P entsprechen. Auf Verlangen sind die zugehörigen Prüfzeugnisse nachzuweisen.
23.3. Der Subunternehmer trägt Sorge dafür, dass seine Mitarbeiter die notwendigen Vermessungszeichen am Bau auf das äusserste Minimum reduzieren, da die Wände und Decken oft nicht gestrichen oder anderweitig be- handelt werden. Farbkreide and ähnliche Materialien sind verboten. Allfällige Kosten für Reinigung nach er- folgter Montage durch Nichtbeachten dieser Vorschrift gehen zu Lasten des Subunternehmers. Vermessungs- zeichen, Beschriftungen und Kleber an Gebäude- und /oder Anlageteilen sind vom Subunternehmer einwand- frei zu entfernen.
23.4. Änderungen in der Ausführungsmethode gegenüber dem Werkvertrag (Baumaterialien, Arbeits-Vorgänge, usw.) müssen von General- bzw. Totalunternehmer bewilligt werden. Eventuelle Mehrkosten, bedingt durch diese Änderung, gehen zu Lasten des Subunternehmers.
23.5. Der Besteller stellt zu Vermessungszwecken ein Grundlagennetz zur Verfügung. Zudem wird pro Haus/Etage ein Meterriss angebracht. Die Übernahme und Weiterbearbeitung dieser Messpunkte erfolgen eigenverant- wortlich durch den Unternehmer.
23.6. Der Unternehmer wird unaufgefordert und laufend die Rohbaumasse seiner ausgeführten Arbeiten kontrol- lieren, ob diese mit den Planmassen übereinstimmen. Bei Abweichungen, welche nicht den Norm - Masstole- ranzen entsprechen, meldet dies der Unternehmer unverzüglich der Projekt- bzw. Bauleitung. Der Unterneh- mer haftet In jedem Fall für etwaige Termin- und Kostenfolgen welcher Art auch immer.
Ausführungsbedingungen. 16.1 Sollte zur Ausführung von Bestellungen o- der Aufträge über von uns übergebene Zeichnungen und Daten hinaus die Anferti- gung weiterer Zeichnungen und Daten not- wendig sein, übernimmt dies der Lieferant ohne besondere Vergütung. Die Zeichnun- gen sind nach Fertigstellung zur Maßkon- trolle und entsprechender Freigabe zu über- geben.
Ausführungsbedingungen. 4.1 Vor Lieferung und Errichtung eines Hauses muss der Auftraggeber
Ausführungsbedingungen. 5.1.1 – Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Ausführung seiner Bearbeitung in Einhaltung der fachmännischen Regeln und in Übereinstimmung mit den unter Ziffer 5.4 dieser Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Ausführungs- und Garantiebestimmungen.
Ausführungsbedingungen. 7.1. Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens +18 Celsius max.+28 Celsius und eine relative Raumfeuchte von 40%-70% gewährleistet sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Werkbesteller hat außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, ansonsten die daraus resultierenden angemessenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ausführungsbedingungen. Sämtliche Sperrungen bzw. Wiederinbetriebnahmen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten Mo – Fr von 7:30 bis 16:30 Uhr. Sperrungen bzw. Wiederinbetriebnahmen erfolgen nicht außerhalb der oben genannten Geschäftszeiten sowie an Feiertagen. Die Ankündigung der Sperrung gemäß NDAV erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird mindestens fünf Werktage vorher durch die Weiterleitung des Anschreibens an die Faxnummer 09161 / 785-21150 über den angekündigten Sperrtermin informiert. Die Wiederinbetriebnahme der Strom- und Gasversorgung erfolgt schnellstmöglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt des entsprechenden Auftrages oder nach Terminvereinbarung mit dem Kunden. Sonstige nicht auf geführte Leistungen bedürfen einer vorherigen Kostenübernahme durch den Lieferanten. Anlage 4 Ansprechpartner Netzbetreiber und der Lieferant benennen jeweils einen Ansprechpartner mit Adresse, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse für die Datenübergabe zur Auftragsbearbeitung bzw. Rückmeldung der Daten nach Auftragsausführung. Name: ………………………………………………………………………………………………… Adresse: ………………………………………………………………………………………………… Telefonnummer: ………………………………………………………………………………………………… Fax: ………………………………………………………………………………………………… E-Mail-Adresse: ………………………………………………………………………………………………… Netzbetreiber: ANB – Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Ansprechpartner: Xxxxx Xxxxx Adresse: Markgrafenstraße 24; 00000 Xxxxxxxx x.x.Xxxxx Telefonnummer: 00000 000 000 00 0000 0000 000 Fax: 00000 000 000 00
Ausführungsbedingungen ebase wird den Auftrag ausfü hren, wenn folgende Ausfü hrungsbedingungen vorliegen: • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. • Die Berechtigung des Kunden fü r die jeweilige Auftragsart (z.B. Ü berwei- sung/Depottransaktion) liegt vor. • Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. • Das gesondert vereinbarte bzw. mitgeteilte/angezeigte Online-Banking-Ver- fü gungslimit ist nicht ü berschritten. • Die weiteren Ausfü hrungsvoraussetzungen nach den fü r die jeweilige A-uf tragsart maß geblichen Sonderbedingungen liegen vor. • Es ist eine ausreichende Kontodeckung, d. h,. Guthaben auf dem Konto flex, vorhanden, es sei denn, der Kunde hat mit ebase etwas Abweichendes ver- einbart. Liegen die Ausfü hrungsbedingungen gemä ß Punkt „ Ausfü hrungsbedingungen“ vor, fü hrt ebase die Online-Banking-Aufträ ge nach Maß gabe der Bestimmungen der fü r die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Bedingun- gen fü r den Zahlungsverkehr, Bedingungen fü r das Investmentdepot bei der European Bank for Financial Services GmbH fü r Privatanleger (nachfolgend „ Bedingungen fü r das Investmentdepot“ genannt)) aus. Die Ausfü hrung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften oder Marktusancen verstoß en.
Ausführungsbedingungen