Ausführungsbestimmungen. 1. Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine bei der DB Kommunikations- technik GmbH erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von der DB Kommunikati- onstechnik GmbH in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhalten Arbeit- nehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihnen eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihnen zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zu- wendung.
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Samples: Tarifvertrag
Ausführungsbestimmungen. 1. Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine bei der DB Kommunikations- technik GmbH erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von der DB Kommunikati- onstechnik Kommunikations- technik GmbH in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhalten Arbeit- nehmer Arbeitneh- mer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihnen eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihnen zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zu- wendungZuwendung.
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Samples: Tarifvertrag
Ausführungsbestimmungen. 1. Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine bei der DB Kommunikations- technik Engineering & Consulting GmbH erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von der DB Kommunikati- onstechnik GmbH ihrem Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhalten Arbeit- nehmer Arbeitnehmer für jeden vollen vol- len Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihnen eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihnen zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zu- wendungZuwendung.
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Ausführungsbestimmungen. 1. Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine bei der DB Kommunikations- technik Engineering & Con- sulting GmbH erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von der DB Kommunikati- onstechnik GmbH ihrem Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhalten Arbeit- nehmer Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihnen eine Ausbildungsvergütung Ausbil- dungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihnen zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zu- wendungZuwendung.
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