Common use of Ausführungsfristen Clause in Contracts

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.marchfelderbank.at, www.dolomitenbank.at, www.dolomitenbank.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages der Geschäftszeit, oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden, der Verbraucher ist, rechtzeitig vor und bei Abschluss des Girokontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf seiner Homepage bereit hälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen des beauftragten Zahlungsvorgangs erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.cashpresso.com, www.alpenprivatbank.com, www.alpenprivatbank.com

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag Ge- schäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht veröffent- licht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen Informati- onen der bank99 zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: assets.bank99.at, assets.bank99.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages der Geschäftszeit, oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden, der Verbraucher ist, rechtzeitig vor und bei Abschluss des Girokontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf seiner Homepage bereit hälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.bank-bgld.at, www.bank-bgld.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages der Geschäftszeit oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden rechtzeitig vor und bei Abschluss des Girokon- tovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder – bei ent- sprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf seiner Homepage bereit hälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: docs.savity.com, www.easybank.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut Zah- lungsart festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages der Geschäftszeit oder an einem Tag, der kein Geschäftstag Geschäfts- tag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte Das Kreditin- stitut wird dem Kunden rechtzeitig vor und bei Abschluss des Gi- rokontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangs- zeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder auf seiner Homepage bereit hälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhältGeschäftsbe- trieb unterhält (Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen gesetzliche Feiertage, 24.12. und Karfreitag).

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Samples: www.hypovbg.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.auf

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Samples: www.marchfelderbank.at

Ausführungsfristen. Z 39a. 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Allge- meine Informationen und Vertragsbedingungen zu Zahlungsdienstleistungen Zahlungsdiensten für Verbraucher“, die es elektronisch elektro- nisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.schoellerbank.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut Zah- lungsart festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages der Geschäftszeit oder an einem Tag, der kein Geschäftstag Geschäfts- tag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden rechtzeitig vor und bei Abschluss des Girokontovertrags und danach bei jeder Änderung der Ein- gangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an Papier- form oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.Kunden

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Samples: www.bawag.at

Ausführungsfristen. Z 39a. 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen der Schoellerbank AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen mit einem bestimmten Zahlungsinstrument erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.schoellerbank.at

Ausführungsfristen. Z 39a39. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten festgeleg­ ten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut Kreditin­ stitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen erforder­ lichen Geschäftsbetrieb unterhält.unterhält.‌

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Samples: www.sparkassenverband.at

Ausführungsfristen. Z 39a. 39 (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Das Kreditinstitut wird dem Kunden, der eine natürliche Person ist und dessen Konto nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört, rechtzeitig vor und bei Abschluss des Zahlungskontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in Papierform oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen des beauftragten Zahlungsvorgangs erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.spaengler.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut Kreditin- stitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen der Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag Ge- schäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.für

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Samples: www.llb.at

Ausführungsfristen. Z 39a. 39 (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden, der eine natürliche Person ist und dessen Konto nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört, rechtzeitig vor und bei Abschluss des Zahlungskontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf seiner Homepage bereit hält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen.

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Samples: www.spaengler.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden, der ein Verbraucher ist, rechtzeitig vor und bei Abschluss des Zahlungskontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf seiner Homepage bereit hälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.addiko.at

Ausführungsfristen. Z 39a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hältbereithält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.. (2) Wird zwischen dem Kunden, der einen Zahlungsauftrag erteilt, und dem Kreditinstitut vereinbart, dass die Ausführung eines Zahlungsauftrages zu einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraumes oder an dem Tag, an dem der Kunde dem Kreditinstitut den Geldbetrag zur Verfügung stellt, beginnen soll, so

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Samples: www.marchfelderbank.at

Ausführungsfristen. Z 39a. 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut Zahlungs- art festgelegten Zeitpunkten („Informationen für Verbraucher zum Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages zum Zahlungsdienstegesetz“) oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag Geschäfts- tag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut Kreditin- stitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: Ertrag

Ausführungsfristen. Z 39a. 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch auf seiner Homepage bereit hält. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.spaengler.at

Ausführungsfristen. Z 39a. 39 (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Zusätzlich veröffentlicht das Das Kreditinstitut diese Zeitpunkte wird dem Kunden rechtzeitig vor und bei Abschluss des Girokontovertrags und danach bei jeder Änderung der Eingangszeitpunkte die festgelegten Eingangszeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die es elektronisch Papierform oder – bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden – auf seiner Homepage bereit hälteinem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

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Samples: www.bankwinter.com