Ausführungsfristen. Z 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen.
Appears in 2 contracts
Samples: country.db.com, country.db.com
Ausführungsfristen. Z 39a 37a. (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
Appears in 2 contracts
Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at
Ausführungsfristen. Z 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten Uhrzeiten nahe am Ende des Geschäftstages (Annahmeschluss) oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangeneingehen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Das Kreditinstitut wird Xxxxxx den Annahmeschluss rechtzeitig vor und bei Abschluss des Girokontovertrags und danach bei jeder Änderung in Papierform oder auf einem anderen dauerhaftem Datenträger mitteilen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, ausgenommen Samstage und Sonntage sowie TARGET-Feiertage.
Appears in 1 contract
Samples: www.fonds-super-markt.at
Ausführungsfristen. Z 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
Appears in 1 contract
Samples: www.nl.bk.mufg.jp
Ausführungsfristen. Z 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen.. Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut diese Zeitpunkte in den
Appears in 1 contract
Samples: www.westernunion.com
Ausführungsfristen. Z 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende der Geschäftszeit, oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen.
Appears in 1 contract
Samples: www.oberbank.at
Ausführungsfristen. Z 39a 28 (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende der Geschäftszeit, oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen.
Appears in 1 contract
Samples: www.oberbank.at
Ausführungsfristen. Z 39a (1) Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangenein- langen, werden so behandelt, als seien sie sei am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Aus- führung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäfts- betrieb unterhält.
Appears in 1 contract
Samples: www.kafinanz.at