Ausführungsfristen. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführungsfristen. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten Uhrzeiten (Eingangszeitpunkte) nahe am Ende der Geschäftszeit, oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführungsfristen. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführungsfristen. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangenein- langen, werden so behandelt, als seien sie sei am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem das Kreditinstitut geöffnet hat und den für die Ausführung Aus- führung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb Geschäfts- betrieb unterhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführungsfristen. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart vom Kreditinstitut festgelegten und dem Kunden mitzuteilenden Zeitpunkten nahe am Ende des Geschäftstages oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei dem Kreditinstitut einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Als Geschäftstag gilt jeder Tag, an dem Zusätzlich veröffentlicht das Kreditinstitut geöffnet hat und diese Zeitpunkte in den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“, die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.es elektronisch auf
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