Common use of Ausführungsunterlagen Clause in Contracts

Ausführungsunterlagen. 4.1 Alle Unterlagen, welche zur Ausführung der Leistung er- forderlich sind, werden dem AN entsprechend Baufort- schritt rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der AN trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Anforderung der Unter- lagen. Der AN hat die übergebenen Unterlagen unverzüg- lich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich Massen und Maßen, zu prüfen und diese mit den örtlichen Verhältnissen und den bereits erstellten Bauleistungen zu vergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem LV oder sonstigen Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

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Ausführungsunterlagen. 4.1 Alle Unterlagen, welche zur Ausführung der Leistung er- forderlich sind, werden dem AN entsprechend Baufort- schritt rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Über den ge- nauen Zeitpunkt verständigen sich die Parteien. Der AN trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Anforderung Anfor- derung der Unter- lagenUnterlagen. Der AN hat die übergebenen Unterlagen unverzüg- lich Un- terlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere insbe- sondere hinsichtlich Massen und Maßen, zu prüfen und diese mit den örtlichen Verhältnissen und den bereits erstellten er- stellten Bauleistungen zu vergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem LV oder sonstigen Unterlagen unverzüglich schriftlich schrift- lich hinzuweisen.

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Ausführungsunterlagen. 4.1 Alle 1. Dem AN werden alle Unterlagen, welche zur Ausführung der Leistung er- forderlich erforderlich sind, werden dem AN entsprechend Baufort- schritt Baufortschritt rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der AN trägt die Verantwortung für Für die rechtzeitige Anforderung der Unter- lagenUnterlagen trägt der AN die Verantwortung. Der AN hat die Die übergebenen Unterlagen unverzüg- lich hat der AN nach Erhalt unverzüglich in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich Massen und Maßen, zu prüfen und diese mit den örtlichen Verhältnissen und den bereits erstellten Bauleistungen zu vergleichen und den AG auf bei vergleichen. Bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem LV Leistungsverzeichnis oder sonstigen Unterlagen hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich hinzuweisenmitzuteilen.

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