Verschwiegenheitsverpflichtung Musterklauseln

Verschwiegenheitsverpflichtung. (1) Die Zahnärztin / der Zahnarzt verpflichtet sich, über alle ihr / ihm in der Ausübung ihrer / seiner Tätigkeit und in der Praxis bekannt gewordenen Umstände, sei es die Behandlung selbst, seien es die persönlichen Umstände der Patienten und deren Erklärungen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung absolutes Stillschweigen zu bewahren (§ 203 StGB). Diese Verpflichtung gilt auch für alle Geschäftsgeheimnisse.
Verschwiegenheitsverpflichtung. Formular der Bundesrechtsanwaltskammer Best.-Nr. 33249-00 (7/15) Urheberrechtlich geschützt ∫ den Mitarbeiterin / Mitarbeiter Bestätigt: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt I. V e rsch wi eg en heitspflich t
Verschwiegenheitsverpflichtung. 6.1 Betreffend eventuelle Abweichungen von einer richtlinienkonformen Zeichenverwendung entbindet der Lizenznehmer alle im Lebensmittelbereich tätigen Kontroll- und Prüfstellen gegenüber dem Lizenzgeber von gegebenenfalls vorhandenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen.
Verschwiegenheitsverpflichtung. (11.1) Die Krankenanstalt und deren Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß KAKuG bzw. Wiener KAG.
Verschwiegenheitsverpflichtung. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten Angele- genheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewor- denen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse seines Man- danten gelegen ist. Nur soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen des Rechtsanwaltes (insbesondere Ansprüchen auf Honorar des Rechtsanwaltes) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Rechtsanwalt (insbesondere Schadenersatzforderungen des Mandanten oder Dritter gegen den Rechtsan- walt) erforderlich ist, ist der Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Verschwiegenheitsverpflichtung. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Daten und besteht auch über das Ende der vertraglichen Zusammenarbeit fort.
Verschwiegenheitsverpflichtung. Der AN hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit ihn der AG nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der AN ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des ihm erteilten Auftrages notwendigen Personen und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten. Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrages befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschrift gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschrift haftet der AN dem AG.
Verschwiegenheitsverpflichtung. Der Informationsempfänger verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen
Verschwiegenheitsverpflichtung. 10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, alle Informationen, die ihm in Zusammenhang mit der Entstehung und Erfüllung dieses Vertrages zukommen, geheim zu halten und vor Dritten zu schützen. Dies gilt insbesondere für das Know-how und die von C&S Mentz GbR zur Verfügung gestellten Unterlagen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Selbstverständlich dürfen Vorführungen sowie Erklärungen der C&S Mentz GbR -Software in der Firma des Auftragsgebers für Kollegen durchgeführt werden. Im Übrigen verpflichten sich beide Parteien, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
Verschwiegenheitsverpflichtung. 7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie weiters dazu, über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren und diese Verpflichtung auch auf ihre Mitarbeiter fortdauernd zu überbinden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für sämtliche personenbezogenen Angaben und Daten von XxxxXxxxx, deren Angehörigen bzw. Beschäftigten und MitarbeiterInnen der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zuge der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen und/oder welche dabei allenfalls verarbeitet werden wie z.B. persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse. Diese Verpflichtung zur Wahrung der Datengeheimnisse und der Vertraulichkeit gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.