Common use of Ausführungsunterlagen Clause in Contracts

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer (Nub), Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit Voll- ständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen Leis- tungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich ausschließ- lich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung Zustim- mung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugebenweiter- zugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen erforder- lichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und LeistungenLeistun- gen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkuliereneinzu- kalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- Leitungs-durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich ausdrück- lich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen Leistun- gen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen zu- ständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer (Nub Bau)

Ausführungsunterlagen. 3.1 (1) Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau (Bau-) Werk überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Soll- Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden NachteileNachtei- le. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 (2) Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere insbe- sondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen Be- rechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und LeistungenLeis- tungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden entstehen- den Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. . (3) Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen Planungs- unterlagen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureicheneinzu- reichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen Durch- brüche, Leitungsdurchführungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben An- gaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 (4) Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit Rich- tigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen erstellenden Ausführungsunter- lagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt frei gibt oder genehmigt. 3.5 (5) Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben Bauvorhaben/Leistungsobjekt nutzen. 3.6 (6) Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst veran- lasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert unaufge- fordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 (7) Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich eigenverant- wortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 (8) Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Objektes/der Baustelle, ihre die Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen notwen- digen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich eigenverantwort- lich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Nachunternehmer

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, müssen soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU AG festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der Alle Unstimmigkeiten sind vom NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteileunverzüglich dem AG bekannt zu geben. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU AG zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Dies Das gleiche gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle zur Verfügungsstellung aller Angaben und Daten seiner für seine Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke Ge- werke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat Mit der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat Genehmigung übernimmt der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen AG keinerlei Verantwortung und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichenHaftung. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU AG rechtzeitig abzustimmen. Kosten Sollte der NU durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des zusätzliche Kosten verursachen, so werden diese dem NU gehen zu Lasten des NUin Rechnung gestellt. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU 3.3 Alle für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle erbringende Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 3.4 Der AG darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU für das betreffende Bauvorhaben unentgeltlich nutzen. 3.5 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. 3.6 Der NU ist verpflichtethat auf Anforderung des AG von seinen Leistungen Bestandspläne, sich über Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem AG nach Fertigstellung der Arbeiten - spätestens mit der Schluss- rechnung - einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Sätze Lichtpausen zu übergeben. 3.7 Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit geltenden DIN-Vorschriften und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichtentechnischen Richtlinien einzuhalten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigenausreichender Anzahl einzureichen.

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Samples: Nachunternehmervertrag

Ausführungsunterlagen. 3.1 8.1 Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2 Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3 Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4 Der NU AN hat die ihm für die Ausführung erforderlichen übergebenen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssendiese, soweit sie die Leistungen des NU betreffenwie möglich, vom NU geprüft bzwmit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. am Bau überprüft Fehler oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU dem AG unverzüglich dem HU bekanntzugebenschriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt Unterlässt der NU AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteileentstehenden Schäden zu haften. 3.2 Alle 8.5 Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem NU übergebenen ZeichnungenAG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.6 Der AN ist verpflichtet, Berechnungendem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN-Normen, Urkunden behördlichen Bestimmungen und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.7 Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungenden Baufortschritt zu gefährden. Der NU verpflichtet sichhierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.8 Vor Beginn der Arbeiten, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sindLeistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des NUAN. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 8.9 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU AN ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung technischen Gewerke seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig Bestandspläne / -unterlagen anzufertigen und ausreichend diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG dreifach und in digitaler Form zu unterrichtenüberlassen. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und EntsorgungsleitungenDer Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigenLasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Xxxx auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt.

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Samples: Allgemeine Vergabe Und Auftragsbedingungen (Avab)

Ausführungsunterlagen. 3.1 8.1 Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2 Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3 Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4 Der NU AN hat die ihm für die Ausführung erforderlichen übergebenen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssendiese, soweit sie die Leistungen des NU betreffenwie möglich, vom NU geprüft bzwmit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. am Bau überprüft Fehler oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU dem AG unverzüglich dem HU bekanntzugebenschriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt Unterläßt der NU AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteileentstehenden Schäden zu haften. 3.2 Alle 8.5 Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem NU übergebenen ZeichnungenAG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.6 Der AN ist verpflichtet, Berechnungendem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, Urkunden behördlichen Bestimmungen und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.7 Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, daß eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungenden Baufortschritt zu gefährden. Der NU verpflichtet sichhierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.8 Vor Beginn der Arbeiten, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sindLeistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des NUAN. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 8.9 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU AN ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung technischen Gewerke seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig Bestandspläne / -unterlagen anzufertigen und ausreichend diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG dreifach und in digitaler Form zu unterrichtenüberlassen. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und EntsorgungsleitungenDer Aufwand ist mit den jeweiligen Vertrags- preisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigenLasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Xxxx auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt.

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Samples: Allgemeine Vergabe Und Auftragsbedingungen (Avab)

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, müssen soweit sie die Leistungen des NU betreffenbetref- fen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU AG festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der Alle Unstimmigkeiten sind vom NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteileunverzüglich dem AG bekannt zu geben. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU AG zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Dies Das gleiche gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle zur Verfügungsstellung aller Angaben und Daten seiner für seine Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat Mit der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat Genehmigung übernimmt der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen AG keinerlei Verantwortung und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichenHaftung. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU AG rechtzeitig abzustimmen. Kosten Sollte der NU durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des zusätzliche Kosten verursachen, so werden diese dem NU gehen zu Lasten des NUin Rechnung gestellt. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU 3.3 Alle für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle erbringende Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich eigen- verantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 3.4 Der AG darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU für das betreffende Bauvorhaben unentgeltlich nutzen. 3.5 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. 3.6 Der NU ist verpflichtethat auf Anforderung des AG von seinen Leistungen Bestandspläne, sich über Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem AG nach Fertigstellung der Arbeiten - spätestens mit der Schlussrechnung - einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Sätze Lichtpausen zu übergeben. 3.7 Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit geltenden DIN-Vorschriften und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichtentechnischen Richtlinien ein- zuhalten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigenausreichender Anzahl einzureichen.

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Samples: Nachunternehmervertrag

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU AG anzufordern und sofort unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU AG bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU AG festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HUAG. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU AG weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU AG zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende bekanntwerdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU AG das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU AG zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU AG rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen Leitungsdurchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU AG einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU AG rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU AG bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden erstellenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU AG derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU AG darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Bedingungen Für Nachunternehmer Bau (Nub Bau)

Ausführungsunterlagen. 3.1 10.1 Der NU hat AN erhält vom AG die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Unterla- gen. Der AN ist verpflichtet, sich mit allen Ausführungsunterlagen vertraut zu ma- chen. 10.2 Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, müssen vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen AN so zeitig (mit dem HU festzulegennotwendigen Vorlauf von i.d.R. drei Wochen) angefordert werden, dass die Übergabe durch den AG rechtzeitig erfolgen kann und es nicht zu Behinderungen und Unterbrechungen der Leistung kommt. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt Die Unterlagen sind dabei unmittelbar nach ihrem Eingang auf Verwendbarkeit und Vollständigkeit durch den AN zu prü- fen. Hat der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden NachteileAN Ausführungsunterlagen nicht rechtzeitig angefordert, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Unterlagen vom AG zu spät zur Verfügung gestellt worden sind. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie 10.3 Der Ausführung dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht Unterlagen zu Grunde gelegt werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke mit dem AG abgestimmt sind und von Bedeutung ihm als Ausführungsunterlagen gekennzeichnet sind. Die hieraus entstehenden Kosten Verantwortung und Haftung des AN nach dem Vertrag wird hierdurch nicht eingeschränkt. 10.4 Allgemein zugängliche Ausführungsunterlagen hat sich der AN ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung selbst zu beschaffen. Von den für die Ausführung notwen- digen Zeichnungen werden dem AN je zwei Abzüge, von den für die Ausführung evtl, notwendigen statischen Berechnungen je ein Abzug kostenlos überlassen. Alle weiteren, vom AN geforderten Abzüge hat der NU AN angemessen zu vergüten. 10.5 Etwaig dem AN überlassene Zeichnungen oder Pläne sind von diesem im Hinblick auf die dargestellten Maße in der jeweiligen Örtlichkeit nachzuprüfen. Unstimmig- keiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 10.6 Der AN hat in Bezug auf seine Leistung zusätzlich grundsätzlich alle Angaben, Zeichnungen, Lieferungen und Leistungen des AG sowie anderer Vorunternehmer zu untersuchen, zu prüfen und innerhalb angemessener Frist vor Beginn und Wei- terführung seiner Arbeiten den AG auf etwaige Bedenken schriftlich hinzuweisen. Der AN haftet für alle Mängel und Folgen bei Unterlassung seiner Preisbildung einzukalkulierenUntersuchungs- und Bedenkenhinweispflicht, es sei denn, dass er den konkreten Mangel nicht er- kennen konnte und musste. Nach Vertragsabschluss Ist der AN im Einzelfall zu einer fachlichen Prüfung nicht in der Lage, hat er den AG hierauf schriftlich hinzuweisen, um den Haftungs- folgen zu entgehen. 10.7 Der AG hat - soweit nichts anderes vereinbart - im Übrigen Anspruch auf Überlas- sung einer Ausfertigung der NU vom AN gefertigten Unterlagen, die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitzeim Zusammen- hang mit diesem Vertrag erstellt werden, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige die aufgrund bestimmter Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU AG über Konstruktion und Herstellungsverfahren oder durch gemeinsame Ar- beit mit ihm entstehen. Die Kosten für die Vollständigkeit und Richtigkeit Überlassung einer Ausfertigung der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigtUn- terlagen sind im Vertragspreis enthalten. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Ausführungsunterlagen. 3.1 (1) Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit so- weit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau (Bau-) Werk überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich unver- züglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 (2) Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und AusführungspläneAus- führungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung Ver- gütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. . (3) Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen Planungsun- terlagen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureicheneinzurei- chen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen Durchbrü- che, Leitungsdurchführungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmenabzu- stimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 (4) Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit Richtig- keit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen erstellenden Ausführungsunterla- gen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt frei gibt oder genehmigt. 3.5 (5) Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung Ver- gütung für das betreffende Bauvorhaben Bauvorhaben/Leistungsobjekt nutzen. 3.6 (6) Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst veran- lasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert unaufge- fordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 (7) Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich eigenverant- wortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 (8) Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage des Objektes/der Baustelle, ihre Zugänglichkeit die Zu- gänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere insbeson- dere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- Versorgungs- und EntsorgungsleitungenEntsorgungs- leitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils je- weils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Gebäudedienstleistungen Kleinauftrag

Ausführungsunterlagen. 3.1 (§ 3) 4.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich – entsprechend dem Baufortschritt – dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung den Zeitpunkt, zu dem er die nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Vertrag vom HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den HU oder ihn selbst treffenden Nachteilerechtzeitig erfolgen kann. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B. 3.3 4.2 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne Ausführungszeichnungen und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. . 4.3 Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen Leitungsdurchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene unterlassene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 4.4 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 4.5 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu informieren. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel o.ä. in seinem Arbeitsbereich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen. 4.6 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom HU als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4.7 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden erstellenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 4.8 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 4.9 Die Verantwortung und Haftung des NU nach dem Vertrag, insbesondere nach § 3 Nr. 3 Satz 2, § 4 Nr. 2 und 3 sowie § 13, werden durch Ziffer 4.6 nicht eingeschränkt. 4.10 Soweit der HU die für die Bauausführung notwendigen Unterlagen verspätet liefert, können Ansprüche hieraus nur anerkannt werden, wenn diese Unterlagen beim HU selbst schriftlich angefordert worden sind. 4.11 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstige Ausführungsunterlagen bleiben ausschließliches Eigentum des HU. Der NU darf diese Unterlagen nur für die Durchführung der Leistung und ihre Erhaltung verwenden und bedarf zu deren Vervielfältigung, Verwendung für andere Zwecke sowie Überlassung an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HU. Vor Veröffentlichungen sowie Lichtbild- und Filmaufnahmen ist ebenfalls die schriftliche Zustimmung des HU einzuholen. 4.12 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Zusätzliche Vereinbarungen

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Pläne, die Bestandteil des Subunternehmervertrages sind und/oder dem NU nach Vertragsabschluss zur Durchführung der ihm übertragenen Leistungen übergeben werden, eigenverantwortlich zu prüfen. Erkennbare Unvollständigkeiten, Unstimmigkeiten oder Bedenken sind unverzüglich gegenüber dem AG schriftlich zu rügen. 3.2 Der NU hat die bauseitigen Erfordernisse für die ihm übertragenen Leistungen, z.B. bauseitige Vorarbeiten, Aussparungen, Schlitze, Befestigungsmöglichkeiten, Einbauteile, Konstruktionspläne etc. dem AG umgehend nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten mitzuteilen und mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. Die für die Ausführung erforderlichen seiner Leistungen erforderliche Unterlagen hat der UN unter Berücksichtigung eines technischen/organisatorischen Planvorlaufzeitraums rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfenAG schriftlich anzufordern. Alle in den solchen Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau Bauvorhaben überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugebenÜber die Lage und die Zugänglichkeit der Baustelle, den Zustand des Baues sowie über alle für die Durchführung seiner Arbeiten wichtigen Tatsachen, insbesondere über das Vorhandensein und die Lage von Versorgungsleitungen, Lagermöglichkeiten etc. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt hat sich der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteilezu unterrichten. 3.2 3.3 Jede Genehmigung beispielsweise von Plänen, Zeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen, Berechnungen und Mustern des NU durch den AG bedeutet kein Anerkenntnis, dass die beabsichtigte Ausführung technisch einwandfrei ist und das betreffende Material bzw. die verwendeten Teile eine vertragsgemäße Güte aufweisen. Der AG übernimmt durch sein Einverständnis keine Verantwortung oder Haftung. 3.4 Der AG hat das Recht, alle Planungen und sonstigen Leistungen des NU für das vertragsgegenständliche Projekt umfassend zu nutzen und aufgrund sachlicher Gegebenheiten umfassend zu ändern, selbst wenn das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund, vorzeitig enden sollte. Der NU ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit von ihm beauftragten Architekten und Ingenieuren herbeizuführen. Der NU gewährleistet, dass seine Leistungen und Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind. 3.5 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen sonstige Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HUAG. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen Dritten zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 VOB/B.. 3.3 3.6 Der NU hat alle für von seinen Leistungen auf seine Leistungen erforderlichen Berechnungen Kosten Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Pflegeanweisungen, Beschreibungen und AusführungspläneBedienungsanleitungen, soweit sie nicht vom HU Material- und Ersatzteillisten sowie die Qualitätsnachweise anzufertigen bzw. zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen beschaffen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne AG mit Fertigstellung der Arbeiten, spätestens jedoch 10 Tage vor Abnahme einen Satz Originale oder Mutterpausen und die notwendigen Berechnungen 4 Sätze Lichtpausen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm eine Ausfertigung auf digitalem Datenträger zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NUübergeben. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen Unter- lagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen Unterlagen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich unverzüg- lich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, BerechnungenBerechnun- gen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet verwen- det und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht wederver- öffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens derselben oder das Vertragsobjekt sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe Weiter- gabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet ver- pflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse bekanntwerdende Betriebs- geheimnisse und vertrauliche Angaben geheim zu hal- ten und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem ist der HU das Recht berechtigt, den Vertrag unabhän- gig von einer vereinbarten Vertragsstrafe aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den noch nicht vollende- ten Teil der Leistung auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zuKosten des NU durch einen Dritten ausführen zu lassen. Es gelten dann die Rechtsfolgen Die Ansprüche des § 8.3 VOB/B.HU auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben unbe- rührt. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen Be- rechnungen, Ausführungspläne, Werkstatt- und AusführungspläneDetail- zeichnungen sowie Montagepläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und erstellen, dem HU rechtzeitig vorzulegenvor- zulegen und mit ihm abzustimmen. Dies Das gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle sämtliche Angaben und Daten seiner zu seinen Lieferungen und LeistungenLeistun- gen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Der NU hat stets damit zu rechnen, dass dem HU ein ange- messener Zeitraum zur Prüfung und Freigabe zusteht. Die hieraus entstehenden Kosten hat Prüfung und Freigabe durch den HU befreit den NU jedoch nicht von der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU Haftung für die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichenerstellten Ausführungsunterlagen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen Ausführungs- unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben Projekt nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom . Der NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt räumt ihm dafür alle erforderli- chen Rechte ein (insbesondere Lizenzen und Werknut- zungsrechte bzw. veranlasst Werknutzungsbewilligungen). Sollte der HU von Dritten aus welchem Grund immer in An- spruch genommen werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen, hält ihn der NU schad- und klaglos. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer Gebäudedienstleistungen

Ausführungsunterlagen. 3.1 4.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 4.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag einem NU-Vertrag bekannt werdende gewordene Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 8 Abs. 3 VOB/B. 3.3 4.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 4.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden erstellenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 4.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 4.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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Samples: Nachunternehmervertrag

Ausführungsunterlagen. 3.1 Der NU hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim HU anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des NU betreffen, vom NU geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Alle Unstimmigkeiten sind vom NU unverzüglich dem HU bekanntzugeben. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem HU festzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der NU alle daraus den HU oder ihn selbst treffenden Nachteile. 3.2 Alle dem NU übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des HU. Sie dürfen nur im Rahmen des geschlossenen NU-Vertrages verwendet und ohne vorherige Zustimmung des HU weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der NU verpflichtet sich, ihm etwa im Zusammenhang mit diesem Nachunternehmervertrag bekannt werdende gewordene Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadensersatz und Auftragsentziehung zu. Es gelten dann die Rechtsfolgen des § 8.3 8 Abs. 3 VOB/B. 3.3 Der NU hat alle für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungspläne, soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Montagepläne und die notwendigen Berechnungen sowie für alle Angaben und Daten seiner Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Die hieraus entstehenden Kosten hat der NU bei seiner Preisbildung einzukalkulieren. Nach Vertragsabschluss hat der NU die von ihm zu erstellenden Planungsunterlagen für Schlitze, Durchbrüche, Leitungs- durchführungen Leitungsdurchführungen und Detailpläne seiner einzubauenden Werkteile dem HU einzureichen. Alle Angaben für vom NU benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind vom NU mit dem HU rechtzeitig abzustimmen. Kosten durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben des NU gehen zu Lasten des NU. 3.4 Auch nach Vorlage beim HU bleibt der NU für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zu beschaffenden oder zu erstel- lenden erstellenden Ausführungsunterlagen verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn der HU derartige Unterlagen ausdrücklich zur Ausführung freigibt oder genehmigt. 3.5 Der HU darf die evtl. zu erstellenden Unterlagen des NU ohne zusätzliche Vergütung für das betreffende Bauvorhaben nutzen. 3.6 Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom NU ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem HU in ausreichender Anzahl einzureichen. 3.7 Alle Vermessungsarbeiten für Leistungen des NU sind vom NU eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom NU hergestellt wurden. 3.8 Der NU ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel u. ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

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