Common use of Ausführungsunterlagen Clause in Contracts

Ausführungsunterlagen. (VOL/B § 3) 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. zu § 3 Nr. 1 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 2. Die Verantwortung und Haftung nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Satz 1 und § 14 VOL/B, werden durch Nr. 1 nicht eingeschränkt. 3. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) und ähnliche allgemeingültige technische Bestimmungen hat sich der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. zu § 3 Nr. 2 1. Die Zustimmung des Vertragspartners soll schriftlich erfolgen. 2. Wie die Ausführungsunterlagen bleiben die Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.

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Samples: Ausschreibung Von Leistungen Nach Der Vol/A, Ausschreibung Von Leistungen Nach Der Vol/A, Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW

Ausführungsunterlagen. (VOL/B § 3) 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich unentgelt- lich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. zu § 3 Nr. 1 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 2. Die Verantwortung und Haftung nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Satz 1 und § 14 VOL/B, werden durch Nr. 1 nicht eingeschränkt. 3. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses für Lieferbedingungen Lieferbedin- gungen und Gütesicherung (RAL) und ähnliche allgemeingültige technische Bestimmungen hat sich der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung Zustim- mung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. zu § 3 Nr. 2 1. Die Zustimmung des Vertragspartners soll schriftlich erfolgen. 2. Wie die Ausführungsunterlagen bleiben die Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW, Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW, Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb)

Ausführungsunterlagen. (VOL/B § 3) 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich unentgelt- lich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. zu § 3 Nr. 1 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 2. Die Verantwortung und Haftung nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Satz 1 und § 14 VOL/B, werden durch Nr. 1 nicht eingeschränkt. 3. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses für Lieferbedingungen Lieferbedin- gungen und Gütesicherung (RAL) und ähnliche allgemeingültige technische Bestimmungen Bestimmun- gen hat sich der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung Zustim- mung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. zu § 3 Nr. 2 1. Die Zustimmung des Vertragspartners soll schriftlich erfolgen. 2. Wie die Ausführungsunterlagen bleiben die Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW

Ausführungsunterlagen. (VOL/B § 3) 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. zu § 3 Nr. 1 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 2. Die Verantwortung und Haftung nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Satz 1 und § 14 VOL/B, werden durch Nr. 1 nicht eingeschränkt. 3. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) und ähnliche allgemeingültige technische Bestimmungen hat sich der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. zu § 3 Nr. 2 1. Die Zustimmung des Vertragspartners soll schriftlich erfolgen. 2. Wie die Ausführungsunterlagen bleiben die Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.

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Samples: Vertragsbedingungen Des Landes NRW