Ausführungsunterlagen. 4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt; eine Haftung des AG für schuldhaft nicht rechtzeitige Übergabe der für die Ausführung erforderlichen Unterlagen bleibt unberührt. Nach Erhalt hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. 4.2 Der AN wird nach Auftragserteilung, vor Ausführung und während der Ausführung alle vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, Xxxxxxxxxxxxxx, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Etwaige Folgen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn hat der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührt. 4.3 Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache des AN. In jedem Fall hat der AN für die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordern.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Ausführungsunterlagen. 4.1 3.1 Der AN hat bei Abgabe des Angebots die Ausführungsunterlagen fachkundig und zuverlässig zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich seiner Leistung vorangehenden Arbeiten oder Anschlussgewerken. Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Art der Ausführung, gegen vorgesehene Werkstoffe oder Vorarbeiten Dritter hat er dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er schriftlich und unter Angabe von Gründen spätestens mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
3.2 Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu überprüfen. Erforderliche Vermessungsarbeiten sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Gegebenenfalls vom AG oder dritter Seite vorgenommene Maß- und Höhenangaben sind vom AN vor Leistungsdurchführung nochmals zu prüfen.
3.3 Für die für vom AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG trotz eventueller Freigabe keine Verantwortung oder Haftung.
3.4 Veröffentlichungen über die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt; eine Haftung erbrachte Bauleistung durch den AN sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG für schuldhaft zulässig. Sofern hiervon Urheberrechte des AN betroffen sind, darf der AG eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung nicht rechtzeitige Übergabe der für aus billigen Gründen verweigern.
3.5 Zur Ausführung seiner Arbeiten etwa erforderliche Ausführungszeichnungen und Anweisungen, die Ausführung erforderlichen Unterlagen bleibt unberührt. Nach Erhalt nach den vertraglichen Vereinbarungen vom AG beizustellen sind, hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Der AN wird nach Auftragserteilung, vor Ausführung und während der Ausführung alle vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, Xxxxxxxxxxxxxx, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Etwaige Folgen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn hat Hinblick auf den Baufortschritt rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor Erforderlichkeit, anzufordern. Soweit der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührtPlanungsleistungen erbringt, darf mit der entsprechenden Ausführung erst nach Freigabe der vorgelegten Planung durch den AG begonnen werden.
4.3 Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache des AN. In jedem Fall hat der AN für die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordern.
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Samples: Nachunternehmervertrag, Nachunternehmervertrag
Ausführungsunterlagen. 4.1 Alle Unterlagen, welche zur Ausführung der Leistung er- forderlich sind, werden dem AN entsprechend Baufort- schritt rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der AN trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Anforderung der Unter- lagen. Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen übergebenen Unterlagen benötigt; eine Haftung des AG für schuldhaft nicht rechtzeitige Übergabe der für die Ausführung erforderlichen Unterlagen bleibt unberührt. Nach unverzüg- lich nach Erhalt hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die Maßehinsichtlich Massen und Maßen, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten Verhältnissen und den bereits erstellten Bauleistungen zu vergleichenvergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem LV oder sonstigen Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
4.2 Droht hierbei eine Behinderung der Leistung, so ist diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen (1. Unstimmigkeiten Fertigung immer an bestellende Abteilung).
4.3 Vom AN zu fertigende Berechnungen und Arbeitszeich- nungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilenfristgerecht zur Prüfung vorzu- legen und in mindestens zweifacher Fertigung oder gemäß technischen Vorbemerkungen kostenlos zu überlassen. Die Prüfzeit des AG beträgt abhängig von der Projektgröße mind. 12 Werktage.
4.2 Der AN wird nach Auftragserteilung4.4 Die erforderlichen Zeitspannen für Planbearbeitung, vor Ausführung technische Klärung und während der Ausführung alle vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen Genehmigung sind in den vereinbarten Liefer- und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, Xxxxxxxxxxxxxx, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Etwaige Folgen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn hat der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührtAusführungsfristen enthalten.
4.3 Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache 4.5 Ein vereinbarter Datenaustausch (Angebote, Abrechnungen, CAD-Daten usw.) zwischen AN und AG erfolgt ohne zu- sätzliche Vergütung nach den Vorgaben (Merkblatt) des AN. In jedem Fall hat der AN für die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordernAG.
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Samples: Bauvertrag
Ausführungsunterlagen. 4.1 Alle Unterlagen, welche zur Ausführung der Leistung er- forderlich sind, werden dem AN entsprechend Baufort- schritt rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der AN trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Anforderung der Unter- lagen. Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen übergebenen Unterlagen benötigt; eine Haftung des AG für schuldhaft nicht rechtzeitige Übergabe der für die Ausführung erforderlichen Unterlagen bleibt unberührt. Nach unverzüg- lich nach Erhalt hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die Maßehinsichtlich Massen und Maßen, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten Verhältnissen und den bereits erstellten Bauleistungen zu vergleichenvergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem LV oder sonstigen Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
4.2 Droht hierbei eine Behinderung der Leistung, so ist diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen (1. Unstimmigkeiten Fertigung immer an bestellende Abteilung).
4.3 Vom AN zu fertigende Berechnungen und Arbeitszeich- nungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilenfristgerecht zur Prüfung vorzu- legen und in mindestens zweifacher Fertigung oder gemäß technischen Vorbemerkungen kostenlos zu überlassen. Die Prüfzeit des AG beträgt abhängig von der Projektgröße mind. 12 Werktage.
4.2 Der AN wird nach Auftragserteilung4.4 Die erforderlichen Zeitspannen für Planbearbeitung, vor Ausführung technische Klärung und während der Ausführung alle vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen Genehmigung sind in den vereinbarten Liefer- und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, Xxxxxxxxxxxxxx, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Etwaige Folgen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn hat der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührtAusführungsfristen enthalten.
4.3 Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache 4.5 Ein vereinbarter Datenaustausch (Angebote, Abrechnungen, CAD-Daten usw.) zwischen AN und AG erfolgt ohne zu- sätzliche Vergütung nach den Vorgaben des AN. In jedem Fall hat der AN für die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordernAG.
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Samples: Bauvertrag
Ausführungsunterlagen. 4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt; eine Haftung des AG für schuldhaft nicht rechtzeitige Übergabe der für die Ausführung erforderlichen Unterlagen bleibt unberührt. Nach Erhalt hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Der AN wird nach Auftragserteilung, vor Ausführung und während der Ausführung alle vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, XxxxxxxxxxxxxxZweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. , Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der ihm obliegenden Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Etwaige Folgen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn hat der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührt.
4.3 Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache des AN. In jedem Fall hat der AN für die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer anderer rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordern.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Ausführungsunterlagen. 4.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt; eine Haftung rechtzeitig beim AG anzufordern, soweit der AN diese nach dem Vertrag nicht selbst zu erstellen bzw. zu beschaffen hat. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind nur mit dem Freigabevermerk des AG für schuldhaft gültig. Der AN hat sich ausschließlich nach den jeweils aktuellen Unterlagen zu richten, die einen Genehmigungs- oder Freigabevermerk des AG tragen, sofern der AG nicht rechtzeitige Übergabe der für im Einzelfall hierzu ausdrücklich eine abweichende Anordnung trifft. Die den AN obliegende Prüf- und Hinweispflicht und seine Haftung werden hierdurch nicht berührt. Der AN hat die Ausführung erforderlichen übergebenen Unterlagen bleibt unberührt. Nach unverzüglich nach Erhalt hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die hinsichtlich Massen und Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten Verhältnissen und den bereits erstellten Bauleistungen zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind vergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem AG Leistungsverzeichnis oder sonstigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilenschriftlich hinzuweisen.
4.2 Der AN wird nach Auftragserteilung, vor Ausführung und Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind unverbindlich. Evtl. vorgesehene Alternativ- Positionen kommen nur bei besonderer schriftlicher Anweisung zur Ausführung. Alternativangebote behalten Gültigkeit während der Ausführung alle vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, Xxxxxxxxxxxxxx, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung gesamten Dauer der geltenden Vorschriften. Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Etwaige Folgen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn hat der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührtBauzeit.
4.3 Die Beschaffung der Der AN hat die für seine Leistung erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache des AN. In jedem Fall hat der AN für die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer nach dem Vertrag von ihm geschuldeten Entwürfe/ Pläne/Zeichnungen/ statische Berechnungen, Massenberechnungen, Bauzeitenpläne und sonstige Unterlagen, wie z.B. Montagepläne, Berechnungen zur Dimensionierung technische Anlagen, Ausführungs- und Werkpläne in eigener Verantwortung auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordernherzustellen und dem AG vorzulegen.
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Samples: Allgemeine Ausschreibungs Und Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Ausführungsunterlagen. 4.1 3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen benötigt; eine Haftung des AG für schuldhaft nicht rechtzeitige Übergabe der für die Ausführung erforderlichen Unterlagen bleibt unberührt. Nach Erhalt hat der AN unverzüglich in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.2 Der 3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN wird nach Auftragserteilunggemäß § 3 Nr. 5 VOB/B dem AG vor- zulegenden Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigte Aussparungen, vor Ausführung und während der Ausführung alle Schlitze, Betriebseinrichtungen, Ein- bauteile usw. sind vom AG stammenden Unterlagen, Zeichnungen und die erteilten Anweisungen für die ihm obliegenden Leistungen auf ihre Durchführbarkeit, Xxxxxxxxxxxxxx, Wirtschaftlichkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. Unstimmigkeiten, Mängel und Bedenken jeder Art sind AN mit dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigenabzustimmen.
3.3 Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom AN verantwortlich durchzuführen. Etwaige Folgen Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Soweit für die Leistungs- abwicklung die Abmessungen der versäumten Überprüfung im obigen Sinn Vorleistungen ausschlaggebend sind, hat der AN allein zu vertreten; Nachforderungen sind ausgeschlossen. Der gültige Terminplan wird hierdurch nicht berührtdas örtliche Aufmaß verantwortlich durchzuführen.
4.3 Die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen als Grundlage seiner Vertragserfüllung ist ausschließlich Sache 3.4 Veröffentlichungen des AN. In jedem Fall hat der AN für über die rechtzeitige Beibringung zu sorgen und eventuell Mitwirkungen Anderer rechtzeitig zu veranlassen bzw. anzufordernBauleistungen sind nur mit vorheriger Zu- stimmung des AG zulässig.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen