Ausführungsunterlagen. (§ 3) 8.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- ben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann. 8.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausfüh- rung bestimmt gekennzeichnet sind.
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Ausführungsunterlagen. (§ 3)
8.1 9.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- benanzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
8.2 9.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausfüh- rung Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
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Samples: Bauvertrag
Ausführungsunterlagen. (§ 3)
8.1 Der Auftragnehmer hat - – entsprechend dem Baufortschritt - – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- benanzuzeigen, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
8.2 . Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausfüh- rung bestimmt gekennzeichnet durch Unterschrift genehmigt sind.
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Samples: Bauleistungen
Ausführungsunterlagen. (§ 3)
8.1 9.1. Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- benanzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
8.2 9.2. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausfüh- rung Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
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Samples: Bauvertrag
Ausführungsunterlagen. (§ 3)
8.1 7.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- benan- zugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
8.2 7.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausfüh- rung bestimmt gekennzeichnet sind.
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Ausführungsunterlagen. (§ 3)
8.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- benanzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
8.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausfüh- rung Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Ausführungsunterlagen. (§ 33 VOB/B)
8.1 6.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber der Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzuge- benfrüh- zeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber die Auftraggeberin rechtzeitig erfolgen kann. Soweit die Auftraggeberin die für die Bauausführung notwendigen Unterlagen verspätet liefert, kön- nen Ansprüche hieraus nur anerkannt werden, wenn diese Unterlagen bei der Auftraggeberin selbst schriftlich angefordert worden sind.
8.2 6.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber von der Auftraggeberin als zur Ausfüh- rung Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesstadt Bonn Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Vob)