Ausführungsunterlagen. 4.1 Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern, soweit der AN diese nach dem Vertrag nicht selbst zu erstellen bzw. zu beschaffen hat. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind nur mit dem Freigabevermerk des AG gültig. Der AN hat sich ausschließlich nach den jeweils aktuellen Unter- lagen zu richten, die einen Genehmigungs- oder Freigabevermerk des AG tragen, sofern der AG nicht im Einzelfall hierzu ausdrücklich eine abwei- chende Anordnung trifft. Die den AN obliegende Prüf- und Hinweispflicht und seine Haftung werden hierdurch nicht berührt. Der AN hat die übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich Massen und Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Verhältnissen und den bereits erstellen Bauleistungen zu vergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem Leistungsverzeichnis oder sonstige Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
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Ausführungsunterlagen. 4.1 Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern, soweit der AN diese nach dem Vertrag nicht selbst zu erstellen bzw. zu beschaffen hat. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind nur mit dem Freigabevermerk des AG gültig. Der AN hat sich ausschließlich nach den jeweils aktuellen Unter- lagen Unterlagen zu richten, die einen Genehmigungs- oder Freigabevermerk des AG tragen, sofern der AG nicht im Einzelfall hierzu ausdrücklich eine abwei- chende abweichende Anordnung trifft. Die den AN obliegende Prüf- und Hinweispflicht und seine Haftung werden hierdurch nicht berührt. Der AN hat die übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich Massen und Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Verhältnissen und den bereits erstellen erstellten Bauleistungen zu vergleichen und den AG auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem Leistungsverzeichnis oder sonstige sonstigen Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
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