Ausgangslage. Mit dieser Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Revision des Staatsvertrages „Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Abfallbewirt- schaftung“ vom 19. Mai 1998 (GS 33.0152) zu genehmigen. Es handelt sich um eine partner- schaftliche Vorlage der beiden Regierungen, mit den nachstehend aufgeführten gemeinsamen Dokumenten: • Die Anhänge 1 und 2 zeigen den revidierten Vertragstext sowie synoptisch den Vergleich zum bisherigen Vertragstext. • Xx Xxxxxx 0 xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx in einem detaillierten gemeinsamen Bericht die Revision des Staatsvertrages. • Der Anhang 4 enthält im Sinne einer Information den Entwurf des Umsetzungsvertrages zur Vereinbarung. Dieser soll zwischen den beiden Regierungen abgeschlossen werden. Bei der seinerzeitigen Erneuerung der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel wurde im Jahr 1994 aufgrund der damaligen Mengenprognose zur Sicherung der hohen Investitionen eine hohe Auslastung der Anlage angestrebt und diese mit entsprechenden Lieferverträgen abgesichert. Die Vereinbarung (Staatsvertrag) zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel- Landschaft über die Abfallbewirtschaftung vom 19. Mai 1998 verpflichtet den Kanton Basel- Landschaft zur Lieferung der Siedlungsabfälle in die KVA Basel. Im Gegenzug verpflichtet die Xxx- xxxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx für die Entsorgung seiner Sied- lungsabfälle Entsorgungssicherheit zu bieten und die Verbrennungsrückstände (Schlacke) der KVA Basel in die Deponien des Kantons Basel-Landschaft zu liefern. Weiter wurde in der Verein- barung festgelegt, dass beim Unterschreiten der vereinbarten Mengen an Abfällen oder Schlacke Garantiezahlungen an die Fixkosten zu leisten sind. Die ursprünglich vorgesehene anteilsmässige Mitfinanzierung des Kantons Basel-Landschaft an der KVA Basel kam nie zum Tragen (vgl. Ziff. 2.1.2 der bisherigen Vereinbarung). Im Gegenzug kam es auch zu keiner Mitsprache beim Bau und Betrieb der KVA Basel. Die Betriebskommission der KVA Basel begleitet den Betrieb der KVA ohne Mitbestimmungsrecht. Die heutige Vereinbarung sieht eine erstmalige Neuverhandlung und Anpassungen der garantier- ten Liefermengen nach zehn Jahren vor. Der Kanton Basel-Landschaft meldete den Wunsch zur Neuverhandlung der Liefermengen erstmals 2008 an. Die seit Beginn im Jahr 2008 mehrfach unterbrochenen Verhandlungen führten nun im Ergebnis dazu, dass die bisherige Vereinbarung von 1998 einer Totalrevision unterzogen wurde. Dafür sprachen die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen, der neuen Rechnungslegung der KVA Basel und der Deponie Elbisgraben sowie der Wille zu einer verstärkten partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die revidierte Vereinbarung wird als partnerschaftliches Geschäft dem Landrat und gleichzeitig auch dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zum Beschluss vorgelegt. Die detaillierten Aus- führungen zur revidierten Vereinbarung sind dem gemeinsamen Bericht der beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu entnehmen (Anhang 3).
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Ausgangslage. Mit dieser Vorlage beantragt 1.1 Das Nationalstrassenprojekt «Bypass Luzern» ist ein nationales Projekt und wird feder- führend vom ASTRA bearbeitet. Es ist zugleich ein Schlüsselprojekt für den Kanton Lu- zern und Bestandteil der Regierungsrat dem Landratzentralen Planungs- und Steuerungsinstrumente des Kantons (Kantonaler Richtplan, die Revision des Staatsvertrages „Vereinbarung Agglomerationsprogramm, Strassenbauprogramm etc.). Das Pro- jekt sieht einen neuen Tunnel-Bypass mit zwei Röhren und je zwei Fahrstreifen zwischen den Kantonen BaselGebieten Ibach in Luzern Nord und Grosshof in Kriens vor. Nach dem Bau des By- passes wird der heutige Sonnenbergtunnel der A2 zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Autobahn-Stadt und Basel-Landschaft über die Abfallbewirt- schaftung“ vom 19Anschluss Luzern–Kriens zu einer Stadtautobahn umfunktioniert. Mai 1998 (GS 33.0152) zu genehmigen. Es handelt Das Pla- nungsgenehmigungsverfahren für das entsprechende Ausführungsprojekt Bypass befin- det sich um eine partner- schaftliche Vorlage erstinstanzlich gegenwärtig in der beiden Regierungen, mit den nachstehend aufgeführten gemeinsamen Dokumenten: • Die Anhänge 1 und 2 zeigen den revidierten Vertragstext sowie synoptisch den Vergleich zum bisherigen Vertragstext. • Xx Xxxxxx 0 xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx in einem detaillierten gemeinsamen Bericht die Revision des Staatsvertrages. • Der Anhang 4 enthält Behandlung im Sinne einer Information den Entwurf des Umsetzungsvertrages zur Vereinbarung. Dieser soll zwischen den beiden Regierungen abgeschlossen werden. Bei der seinerzeitigen Erneuerung der Kehrichtverwertungsanlage Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (KVA) Basel wurde UVEK).
1.2 Im südlich anschliessenden Raum, im Jahr 1994 aufgrund der damaligen Mengenprognose zur Sicherung der hohen Investitionen eine hohe Auslastung der Anlage angestrebt Gebiet zwischen dem Südportal Tunnel Bypass und diese mit entsprechenden Lieferverträgen abgesichertdem Tunnel Schlund mangelt es an stadträumlicher Qualität. Die Vereinbarung (Staatsvertrag) zwischen dem Kanton BaselAutobahn wirkt in diesem Gebiet stark trennend. Gestützt auf die diversen Machbarkeitsstudien im Rahmen der Erarbeitung des generellen Projekts, ist im aufgelegten Ausführungsprojekt Bypass eine Verlängerung des Sonnenbergtunnel-Stadt und dem Kanton Basel- Landschaft Portals auf einer Länge von 240 Metern als Teil dieses Projektes vorgesehen. Danach führt die Autobahn rund einen Kilometer weitge- hend offen durch dicht bebautes Siedlungsgebiet. Hier sind zwar städtebauliche Aufwer- tungen vorgesehen – allerdings ohne eine grossräumige Überdeckung der Autobahn.
1.3 Weitere Gespräche über die Abfallbewirtschaftung vom 19. Mai 1998 verpflichtet den Kanton Basel- Landschaft zur Lieferung eine möglichst weitgehende Einhausung der Siedlungsabfälle in die KVA Basel. Ibisher offen geführ- ten Autobahn im Gegenzug verpflichtet die Xxx- xxxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx für die Entsorgung seiner Sied- lungsabfälle Entsorgungssicherheit zu bieten und die Verbrennungsrückstände (Schlacke) der KVA Basel in die Deponien des Kantons Basel-Landschaft zu liefern. Weiter wurde in der Verein- barung festgelegtGebiet Schlund zeigten, dass beim Unterschreiten Chancen einer stadträumlichen Aufwer- tung mit einer (gegenüber der vereinbarten Mengen an Abfällen oder Schlacke Garantiezahlungen an die Fixkosten zu leisten sindPotenzialanalyse 2019) weitergehenden Überdeckung bzw. Die ursprünglich vorgesehene anteilsmässige Mitfinanzierung des Kantons Basel-Landschaft an der KVA Basel kam nie zum Tragen (vgl. Ziff. 2.1.2 der bisherigen Vereinbarung). Im Gegenzug kam es auch zu keiner Mitsprache beim Bau und Betrieb der KVA Basel. Die Betriebskommission der KVA Basel begleitet den Betrieb der KVA ohne Mitbestimmungsrecht. Die heutige Vereinbarung sieht eine erstmalige Neuverhandlung und Anpassungen der garantier- ten Liefermengen nach zehn Jahren vor. Der Kanton Basel-Landschaft meldete den Wunsch zur Neuverhandlung der Liefermengen erstmals 2008 an. Die seit Beginn Einhausung im Jahr 2008 mehrfach unterbrochenen Verhandlungen führten nun im Ergebnis dazuRaum Schlund bestehen.
1.4 Unter den Beteiligten besteht Einigkeit, dass das Projekt «Bypass Luzern» für den Raum Luzern von zentraler Bedeutung ist und daher durch die bisherige Vereinbarung von 1998 Prüfung einer Totalrevision unterzogen wurdeweitergehenden Überdeckung bzw. Dafür sprachen die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen, der neuen Rechnungslegung der KVA Basel und der Deponie Elbisgraben sowie der Wille zu einer verstärkten partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die revidierte Vereinbarung wird als partnerschaftliches Geschäft dem Landrat und gleichzeitig auch dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zum Beschluss vorgelegt. Die detaillierten Aus- führungen zur revidierten Vereinbarung sind dem gemeinsamen Bericht der beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu entnehmen (Anhang 3)Einhausung nicht in Frage gestellt werden darf.
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Samples: Absichtserklärung
Ausgangslage. Mit Der Leistungsvertrag 2016 – 2019 mit dem Verein Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR) hat sich im Grundsatz bewährt. Die in Artikel 4 des Leistungsvertrags festgehaltenen Leis- tungen der IKuR werden von dieser Vorlage beantragt zuverlässig erfüllt. In den emotionalen öffentlichen Diskussio- nen um die Reitschule geht es denn auch nie um die kulturellen Leistungen der Regierungsrat dem LandratReitschule an sich, sondern vielmehr um Sicherheitsfragen rund um den Betrieb der Reitschule. Dies führte im Hinblick auf die Leistungsvertragsverhandlungen zu unterschiedlichen Erwartungshaltungen und Anforde- rungen: In kulturpolitischer Hinsicht bestand Bedarf nach sozial- und kulturpolitischen Präzisierun- gen sowie nach wenigen Optimierungen, die Revision sich aus der Praxis ergaben. Aus sicherheitspoliti- scher Hinsicht bestand die Erwartung, verbindlichere Vorgaben im Sicherheitsbereich zu veran- kern. Auch die Kontrolle der Auflagen wurde als unzulänglich angesehen und sollte überprüft wer- den. Eine Auslegeordnung zur Ausgestaltung des Staatsvertrages „Vereinbarung Rechtsverhältnisses zwischen den Kantonen BaselIKuR und Behörden zeigt, dass dieses ausgesprochen kompliziert und oft wiederholend ausgestaltet ist. Grundsätzlich gibt es drei zentrale Pfeiler, die das Rechtsverhältnis definieren: Erstens die vom Regierungsstatt- halteramt Bern-Mittelland ausgestellte Generelle Überzeit- und Betriebsbewilligung inkl. ihrer An- hänge wie Sicherheitskonzept, Evakuationskonzept, Pflichtenheft Sicherheitsbeauftragte_r (SiBe). Zweitens der Leistungsvertrag zwischen der Stadt Bern und Basel-Landschaft über der IKuR. Und drittens der Mietvertrag zwischen der Stadt Bern und der IKuR. Die Abbildung auf der Folgeseite illustriert dieses Verhält- nis. Im Hinblick auf die Abfallbewirt- schaftung“ vom 19. Mai 1998 (GS 33.0152) zu genehmigen. Es handelt sich um eine partner- schaftliche Vorlage der beiden Regierungen, mit den nachstehend aufgeführten gemeinsamen DokumentenVertragsverhandlungen bestand folgender Handlungsbedarf: • Die Anhänge 1 und 2 zeigen den revidierten Vertragstext sowie synoptisch den Vergleich Mit der Zusatzvereinbarung zum bisherigen Vertragstext. • Xx Xxxxxx 0 xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx in einem detaillierten gemeinsamen Bericht die Revision des Staatsvertrages. • Der Anhang 4 enthält Sicherheitskonzept besteht zumindest ein Dokument, das im Sinne einer Information den Entwurf des Umsetzungsvertrages zur VereinbarungVereinfachung, der besseren Anwendbarkeit der Bestimmungen und damit auch der Rechtssicherheit sinnvollerweise direkt ins Sicherheitskonzept integriert wird. Dieser soll zwischen den beiden Regierungen abgeschlossen werden. Bei der seinerzeitigen Erneuerung der Kehrichtverwertungsanlage Dies ist auch deshalb angezeigt, weil das Sicherheitskonzept eine Voraussetzung für die Generelle Über- zeit- und Betriebsbewilligung ist und daher in diesem Bewilligungskontext (KVA) Basel wurde und weniger im Jahr 1994 aufgrund der damaligen Mengenprognose zur Sicherung der hohen Investitionen eine hohe Auslastung der Anlage angestrebt und diese mit entsprechenden Lieferverträgen abgesichertLeistungsvertragswesen) anzusiedeln ist. Die Vereinbarung (Staatsvertrag) zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel- Landschaft über • Viele Bestimmungen zu Sicherheitsbelangen sind in mehr oder weniger identischer Form in mehreren Dokumenten – Sicherheitskonzept, Zusatzvereinbarung, Betriebsbewilligung, Leis- tungsvertrag – enthalten, was die Abfallbewirtschaftung vom 19. Mai 1998 verpflichtet den Kanton Basel- Landschaft zur Lieferung der Siedlungsabfälle in Anwendbarkeit erschwert, insbesondere wenn die KVA BaselBestim- mungen abweichend formuliert sind. Im Gegenzug verpflichtet die Xxx- xxxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx für die Entsorgung seiner Sied- lungsabfälle Entsorgungssicherheit zu bieten und die Verbrennungsrückstände (Schlacke) Interesse einer stringenten Ausgestaltung der KVA Basel in die Deponien des Kantons Basel-Landschaft zu liefern. Weiter wurde Rege- lungsinhalte sollten Bestimmungen zur Sicherheit daher primär in der Verein- barung festgelegtBetriebsbewilligung und den entsprechenden Konzepten geregelt sein, dass beim Unterschreiten während die kulturpolitischen Fragen im Leis- tungsvertrag abgebildet werden. Die zwischen Xxxxxx 2018 und Xxxxxx 2019 erfolgten Verhandlungen mit der vereinbarten Mengen an Abfällen oder Schlacke Garantiezahlungen IKuR zum Leis- tungsvertrag und zum Sicherheitskonzept dienten somit aus behördlicher Sicht der Erreichung dieser Ziele. Selbstverständlich galt es ebenfalls, die beiden Dokumente soweit nötig zu aktualisie- ren und an die Fixkosten zu leisten sindheutigen Anforderungen anzupassen. Die ursprünglich vorgesehene anteilsmässige Mitfinanzierung des Kantons BaselVerhandlungen zum Leistungsvertrag wurden von einer städtischen Verhandlungsdelegation unter der Leitung von Kultur Stadt Bern verhandelt, jene zum Sicherheitskonzept von einer Delegation unter Führung der Präsidialdirektion unter Einbezug von Polizeiinspektorat und Regierungsstatthalteramt Bern-Landschaft an der KVA Basel kam nie zum Tragen (vglMittelland. Ziff. 2.1.2 der bisherigen Vereinbarung). Im Gegenzug kam es auch zu keiner Mitsprache beim Bau und Betrieb der KVA Basel. Die Betriebskommission der KVA Basel begleitet den Betrieb der KVA ohne Mitbestimmungsrecht. Die heutige Vereinbarung sieht eine erstmalige Neuverhandlung und Anpassungen der garantier- ten Liefermengen nach zehn Jahren vor. Der Kanton Basel-Landschaft meldete den Wunsch zur Neuverhandlung der Liefermengen erstmals 2008 an. Die seit Beginn im Jahr 2008 mehrfach unterbrochenen Verhandlungen führten nun im Ergebnis dazu, dass Nicht einbe- zogen wurde die bisherige Vereinbarung von 1998 einer Totalrevision unterzogen wurde. Dafür sprachen die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen, der neuen Rechnungslegung der KVA Basel und der Deponie Elbisgraben sowie der Wille zu einer verstärkten partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die revidierte Vereinbarung wird als partnerschaftliches Geschäft dem Landrat und gleichzeitig auch dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zum Beschluss vorgelegt. Die detaillierten Aus- führungen zur revidierten Vereinbarung sind dem gemeinsamen Bericht der beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu entnehmen (Anhang 3)Kantonspolizei Bern.
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Samples: Leistungsvertrag
Ausgangslage. Mit dieser Vorlage beantragt Die Finanzierung der Regierungsrat dem Landrat, die Revision des Staatsvertrages „Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Emittentin erfolgt derzeit im Wesentlichen über die Abfallbewirt- schaftung“ vom 19Anleihe und die Working Capital Linie in Höhe von EUR 10 Mio. Mai 1998 einer internationalen Großbank. Ein weiterer wesentlicher Baustein der Finanzplanung der Gesell- schaft ist ein vorrangig zur der Anleihe besichertes Super Senior Darlehen, über das die Emittentin zwar bereits einen entsprechenden Darlehensvertrag abge- schlossen hat, das allerdings noch nicht valutiert ist. Die vorgenannten Finanzierungsquellen sind in unterschiedlicher Weise mit der Veröffentlichung bzw. der Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses für die Ge- schäftsjahre 2020 und 0000 xxx Xxxxxxxxxx (GS 33.0152der "Jahresabschluss 2020" bzw. der "Jahresabschluss 2021") zu genehmigen. Es handelt sich um eine partner- schaftliche Vorlage verknüpft: Nach den Anleihebedingungen ist die Emittentin unter anderem zur Einhaltung der beiden Regierungen, mit zum Begebungstag nach dem Wert- papierhandelsgesetz und den nachstehend aufgeführten gemeinsamen Dokumenten: • Die Anhänge 1 und 2 zeigen den revidierten Vertragstext sowie synoptisch den Vergleich zum bisherigen Vertragstext. • Xx Xxxxxx 0 xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx in einem detaillierten gemeinsamen Bericht die Revision des Staatsvertrages. • Der Anhang 4 enthält für im Sinne einer Information den Entwurf des Umsetzungsvertrages zur Vereinbarung. Dieser soll zwischen den beiden Regierungen abgeschlossen werden. Bei Prime Standard an der seinerzeitigen Erneuerung der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel wurde im Jahr 1994 aufgrund der damaligen Mengenprognose zur Sicherung der hohen Investitionen eine hohe Auslastung der Anlage angestrebt und diese mit entsprechenden Lieferverträgen abgesichertFrankfurter Wertpa- pierbörse gelisteten Unternehmen geltenden Veröffentlichungspflichten ver- pflichtet. Die Vereinbarung (Staatsvertrag) zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel- Landschaft über Working Capital Linie steht unter der auflösenden Bedingung der Vorlage dieser geprüften Jahresabschlüsse. Der Super Senior Darlehensvertrag wurde aufschiebend bedingt auf die Abfallbewirtschaftung vom 19Vorlage des Jahresabschlusses 2020 ge- schlossen. Mai 1998 verpflichtet den Kanton Basel- Landschaft zur Lieferung Bislang wurde der Siedlungsabfälle in die KVA Basel. Im Gegenzug verpflichtet die Xxx- xxxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx Gesellschaft für die Entsorgung seiner Sied- lungsabfälle Entsorgungssicherheit zu bieten und die Verbrennungsrückstände (Schlacke) der KVA Basel in die Deponien des Kantons Basel-Landschaft zu liefern. Weiter wurde in der Verein- barung festgelegt, dass beim Unterschreiten der vereinbarten Mengen an Abfällen oder Schlacke Garantiezahlungen an die Fixkosten zu leisten sindihren Jahresabschluss 2020 kein Bestäti- gungsvermerk erteilt. Die ursprünglich vorgesehene anteilsmässige Mitfinanzierung des Kantons Basel-Landschaft an Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Jahres- abschluss 2020 setzt nach Aussage der KVA Basel kam nie zum Tragen zuständigen Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (vgl. Ziff. 2.1.2 der bisherigen Vereinbarung). Im Gegenzug kam es auch zu keiner Mitsprache beim Bau und Betrieb der KVA Basel. Die Betriebskommission der KVA Basel begleitet den Betrieb der KVA ohne Mitbestimmungsrecht. Die heutige Vereinbarung sieht eine erstmalige Neuverhandlung und Anpassungen der garantier- ten Liefermengen nach zehn Jahren vor. Der Kanton Basel-Landschaft meldete den Wunsch zur Neuverhandlung der Liefermengen erstmals 2008 an. Die seit Beginn im Jahr 2008 mehrfach unterbrochenen Verhandlungen führten nun im Ergebnis dazu"KPMG") voraus, dass die bisherige Vereinbarung Gesellschaft zur Zufriedenheit von 1998 einer Totalrevision unterzogen wurdeKPMG eine positive Fortführungsprognose für einen Zeitraum von 18 Monaten nachweist. Dafür sprachen Hierzu hatten die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich zuständigen Abschlussprüfer zuletzt neue Anforderungen gestellt. Die Gesellschaft hat in dem vergangenen Jahr mit der gesetzlichen Grundlagen, Unterstützung der Anlei- hegläubiger bereits die Anleihe erfolgreich restrukturiert. Eine weitere Anpassung der Anleihebedingungen im Xxxxxx des vergangenen Jahres und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapital waren aufgrund des Eingang mehrerer großvolumiger Aufträge entbehrlich. Zudem gelang der Gesellschaft der Abschluss der neuen Rechnungslegung der KVA Basel und der Deponie Elbisgraben Working Capital Linie in Höhe von EUR 10 Mio. sowie der Wille Abschluss eines neuen Super Senior Darlehens in Höhe von bis zu einer verstärkten partnerschaftlichen ZusammenarbeitEUR 4 Mio. Die revidierte Vereinbarung wird als partnerschaftliches Geschäft dem Landrat und gleichzeitig auch dem Grossen Rat Gesellschaft strebt an, die neuerlichen Voraussetzungen des Kantons Basel-Stadt zum Beschluss vorgelegtzu- ständigen Abschlussprüfers für die Erteilung eines Testats für den Jahresab- schluss 2020 zu erfüllen. Die detaillierten Aus- führungen zur revidierten Vereinbarung sind dem gemeinsamen Bericht Gesellschaft hat die Anleihegläubiger mit Veröffentlichung einer Insiderinfor- mation gemäß Artikel 17 MAR (Ad-Hoc)-Meldung vom 12. Juli 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft ("C&P"), in der beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu entnehmen Funktion als (Anhang 3)bisheriger) Gemeinsa- mer Vertreter der Anleihegläubiger mitgeteilt hat, dass C&P das Mandat als Ge- meinsamer Vertreter mit sofortiger Wirkung niederlegt. Der bisherige Gemein- same Vertreter hat den Schritt gegenüber der Gesellschaft mit einem bisher nicht erkennbaren formalen Interessenkonflikt begründet.
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Samples: Abstimmung Ohne Versammlung
Ausgangslage. Mit dieser Vorlage beantragt Die Finanzierung der Regierungsrat dem Landrat, die Revision des Staatsvertrages „Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Emittentin erfolgt derzeit im Wesentlichen über die Abfallbewirt- schaftungAnleihe und die Working Capital Linie in Höhe von EUR 10 Mio. einer internationalen Großbank. Ein wei- terer wesentlicher Baustein der Finanzplanung der Gesellschaft ist ein vorrangig zu der Anleihe besichertes Super Senior Darlehen, über das die Emittentin zwar bereits einen entsprechenden Darlehensvertrag abgeschlossen hat, das allerdings noch nicht valutiert ist. Die vorgenannten Finanzierungsquellen sind in unterschiedlicher Weise mit der Veröf- fentlichung bzw. der Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2020 und 0000 xxx Xxxxxxxxxx (der „Jahresabschluss 2020“ vom 19bzw. Mai 1998 (GS 33.0152der „Jahresab- schluss 2021“) zu genehmigen. Es handelt sich um eine partner- schaftliche Vorlage verknüpft: Nach den Anleihebedingungen ist die Emittentin unter ande- rem zur Einhaltung der beiden Regierungen, mit zum Begebungstag nach dem Wertpapierhandelsgesetz und den nachstehend aufgeführten gemeinsamen Dokumenten: • Die Anhänge 1 und 2 zeigen den revidierten Vertragstext sowie synoptisch den Vergleich zum bisherigen Vertragstext. • Xx Xxxxxx 0 xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx in einem detaillierten gemeinsamen Bericht die Revision des Staatsvertrages. • Der Anhang 4 enthält für im Sinne einer Information den Entwurf des Umsetzungsvertrages zur Vereinbarung. Dieser soll zwischen den beiden Regierungen abgeschlossen werden. Bei Prime Standard an der seinerzeitigen Erneuerung der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel wurde im Jahr 1994 aufgrund der damaligen Mengenprognose zur Sicherung der hohen Investitionen eine hohe Auslastung der Anlage angestrebt und diese mit entsprechenden Lieferverträgen abgesichertFrankfurter Wertpapierbörse gelisteten Unternehmen gel- tenden Veröffentlichungspflichten verpflichtet. Die Vereinbarung (Staatsvertrag) zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel- Landschaft über Working Capital Linie steht unter der auflösenden Bedingung der Vorlage dieser geprüften Jahresabschlüsse. Der Super Se- nior Darlehensvertrag wurde aufschiebend bedingt auf die Abfallbewirtschaftung vom 19Vorlage des Jahresabschlus- ses 2020 geschlossen. Mai 1998 verpflichtet den Kanton Basel- Landschaft zur Lieferung Bislang wurde der Siedlungsabfälle in die KVA Basel. Im Gegenzug verpflichtet die Xxx- xxxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx Gesellschaft für die Entsorgung seiner Sied- lungsabfälle Entsorgungssicherheit zu bieten und die Verbrennungsrückstände (Schlacke) der KVA Basel in die Deponien des Kantons Basel-Landschaft zu liefern. Weiter wurde in der Verein- barung festgelegt, dass beim Unterschreiten der vereinbarten Mengen an Abfällen oder Schlacke Garantiezahlungen an die Fixkosten zu leisten sindihren Jahresabschluss 2020 kein Bestätigungsver- merk erteilt. Die ursprünglich vorgesehene anteilsmässige Mitfinanzierung des Kantons Basel-Landschaft an Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss 2020 setzt nach Aussage der KVA Basel kam nie zum Tragen zuständigen Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Frankfurt am Main (vgl. Ziff. 2.1.2 der bisherigen Vereinbarung). Im Gegenzug kam es auch zu keiner Mitsprache beim Bau und Betrieb der KVA Basel. Die Betriebskommission der KVA Basel begleitet den Betrieb der KVA ohne Mitbestimmungsrecht. Die heutige Vereinbarung sieht eine erstmalige Neuverhandlung und Anpassungen der garantier- ten Liefermengen nach zehn Jahren vor. Der Kanton Basel-Landschaft meldete den Wunsch zur Neuverhandlung der Liefermengen erstmals 2008 an. Die seit Beginn im Jahr 2008 mehrfach unterbrochenen Verhandlungen führten nun im Ergebnis dazu„KPMG“) voraus, dass die bisherige Vereinbarung Gesellschaft zur Zu- friedenheit von 1998 einer Totalrevision unterzogen wurdeKPMG eine positive Fortführungsprognose für einen Zeitraum von 18 Monaten nachweist. Dafür sprachen Hierzu hatten die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich zuständigen Abschlussprüfer zuletzt neue Anfor- derungen gestellt. Die Gesellschaft hat in dem vergangenen Jahr mit der gesetzlichen Grundlagen, Unterstützung der Anleihegläubi- ger bereits die Anleihe erfolgreich restrukturiert. Eine weitere Anpassung der Anleihebe- dingungen im Xxxxxx des vergangenen Jahres und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen u.a. zur Erhöhung des Eigenkapitals waren aufgrund des Eingangs mehrerer großvolu- miger Aufträge entbehrlich. Zudem gelang der Gesellschaft der Abschluss der neuen Rechnungslegung der KVA Basel und der Deponie Elbisgraben Working Capital Linie in Höhe von EUR 10 Mio. sowie der Wille Abschluss eines neuen Super Senior Darlehens in Höhe von bis zu einer verstärkten partnerschaftlichen ZusammenarbeitEUR 4 Mio. Die revidierte Vereinbarung wird als partnerschaftliches Geschäft dem Landrat und gleichzeitig auch dem Grossen Rat Gesellschaft strebt an, die neuer- lichen Voraussetzungen des Kantons Basel-Stadt zum Beschluss vorgelegtzuständigen Abschlussprüfers für die Erteilung eines Tes- tats für den Jahresabschluss 2020 zu erfüllen. Die detaillierten Aus- führungen zur revidierten Vereinbarung sind dem gemeinsamen Bericht Gesellschaft hat die Anleihegläubiger mit Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR (Ad-Hoc) -Meldung vom 12. Juli 2022 darüber in Kenntnis ge- setzt, dass die C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft („C&P“), in der beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu entnehmen Funktion als (Anhang 3)bisheriger) Gemeinsamer Vertreter der Anleihe- gläubiger mitgeteilt hat, dass C&P das Mandat als Gemeinsamer Vertreter mit sofortiger Wirkung niederlegt. Der bisherige Gemeinsame Vertreter hat den Schritt gegenüber der Gesellschaft mit einem bisher nicht erkennbaren formalen Interessenkonflikt begründet.
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Samples: Invitation to Creditors' Meeting