Common use of Auslandsfahrten Clause in Contracts

Auslandsfahrten. Fahrten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme der Schweiz und Norwegen) müssen vor Antritt der Fahrt oder schon bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet und genehmigt werden. Grundsätzlich gilt ein Verbot für Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete, die Staaten der ehemaligen UDSSR und den asiatischen Teil der Türkei. Bei Verletzung dieser Pflicht durch den Mieter haftet der Mieter für sämtliche sich hieraus ergebenden Schaden, insbesondere auch für Mietausfall. Bei einer Grenzüberschreitung hat der Mieter die gültigen Devisen-, Zoll- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und ist für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Auslandsfahrten. Fahrten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme der Schweiz und Norwegen) müssen vor Antritt der Fahrt oder schon bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet und genehmigt werden. Grundsätzlich gilt ein Verbot für Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete, die Staaten der ehemaligen UDSSR und den asiatischen Teil der Türkei. Bei Verletzung Verletzungen dieser Pflicht durch den Mieter Mieter, haftet der Mieter für sämtliche sich hieraus ergebenden Schadenergebenen Schäden, insbesondere auch für Mietausfall. Bei einer Grenzüberschreitung hat der Mieter die gültigen Devisen-, Zoll- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und ist für deren Einhaltung Erklärung verantwortlich.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag