Common use of Auslandsfahrten Clause in Contracts

Auslandsfahrten. 6.1. Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.

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Auslandsfahrten. 6.1. 6.1 Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe Maß- gabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen BaureiheBau- reihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.

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Auslandsfahrten. 6.1. 6.1 Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.

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Auslandsfahrten. 6.1. 6.1 Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische afrikani- sche Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende fol- gende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.

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