Auslandsfahrten. 6.1. Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet. 6.2. Bei einem Verstoß gegen die Auslandsfahrtenbestimmungen nach Ziffer 6.1 ist die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung erlischt bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.
Appears in 1 contract
Samples: Rental Agreement
Auslandsfahrten. 6.1. 6.1 Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische afrikani- sche Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende fol- gende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.
6.2. 6.2 Bei einem Verstoß gegen die Auslandsfahrtenbestimmungen nach Ziffer 6.1 ist die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung erlischt bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.
Appears in 1 contract
Samples: Vermietvertrag
Auslandsfahrten. 6.1. 6.1 Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe Maß- gabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen BaureiheBau- reihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.
6.2. 6.2 Bei einem Verstoß gegen die Auslandsfahrtenbestimmungen nach Ziffer 6.1 ist die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung Haftungsfrei- stellung erlischt bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.
Appears in 1 contract
Samples: Rental Agreement
Auslandsfahrten. 6.1. 6.1 Die Einreise ist, abhängig von Fahrzeuggruppen, nach Maßgabe der nachfolgenden Aufstellung limitiert: Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven) und Vatikanstaat Zone 2: Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen. Alle Fahrzeuge dürfen ohne Einschränkungen in den Ländern der Zone 1 gefahren werden. In Ländern der Zone 2 dürfen nur folgende Fahrzeugmodelle einreisen: BMW 1er, BMW 2er sowie MINI Fahrzeuge (ausgeschlossen davon sind BMW M Performance und BMW M Fahrzeuge der jeweiligen Baureihe). Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.
6.2. 6.2 Bei einem Verstoß gegen die Auslandsfahrtenbestimmungen nach Ziffer 6.1 ist die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung erlischt bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.
Appears in 1 contract
Samples: Rental Agreement