Common use of Ausschluss der Gewährleistung Clause in Contracts

Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 7.5.2 Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

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Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 7.5.1. Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 7.5.2 7.5.2. Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

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Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.kann 7.5.2 Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

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Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere insbesondre auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsbestimmung durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 7.5.2 Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem einen natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.Durch

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Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 7.4.1. Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert verän- dert werden, entfällt für den AN jegliche GewährleistungGewährleis- tung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen Störun- gen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere insbe- sondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 7.5.2 7.4.2. Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung Gewähr- leistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

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Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 7.4.1. Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die insbesondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 7.5.2 7.4.2. Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

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Ausschluss der Gewährleistung. 7.5.1 Bei Lieferungen oder Leistungen, die durch eigenes Personal Per- sonal des AG oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für den AN jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werdenwer- den, die insbesondere auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde mangeln- de Stromversorgung oder Klimatisierung und Bedienung sowie Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch den AG oder einen seiner Dienstnehmer sowie auf Transportschäden zurückzuführen zu- rückzuführen sind. 7.5.2 Der AN steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle Ausfäl- le auf Grund höherer Gewalt ein. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung Ver- wendung seitens des AG oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der GewährleistungGe- währleistung.

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Samples: General Terms and Conditions