Ausschlussfrist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus seiner Beendigung müssen von beiden Parteien spätestens drei Monate nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der genannten Fristen sind die Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unverzichtbare Ansprüche und Ansprüche, die aus vorsätzlichem Handeln resultieren.
Appears in 3 contracts
Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Ausschlussfrist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus seiner Beendigung müssen von beiden Parteien spätestens drei Monate nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der genannten Fristen sind die Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unverzichtbare Ansprüche An- sprüche und Ansprüche, die aus vorsätzlichem Handeln resultieren.
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag