Ausschlussgründe Musterklauseln

Ausschlussgründe. Der Kapitän kann Reisende von der Reise ausschließen, wenn diese die Sicherheit gefährden oder auch wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen, sodass das Reisevergnügen für die Reisegruppe gefährdet ist, z.B. Betrunkene oder ein Reisender, der trotz Ermahnungen mehrmals zu spät kommt und dadurch das Einhalten von Zeitplänen und Routen gefährdet oder Reisende, die den nächstfolgenden Punkt „Achtsamkeit“ missachten etc. Die Kosten für den Rücktransport und eventuelle weitere daraus resultierende Kosten trägt dabei im vollen Ausmaß der Reisende selbst.
Ausschlussgründe. Förderwerber*innen sind aus nachfolgenden Gründen von einer Förderung ausgeschlossen: ⮚ Über sie bzw. ihr Vermögen ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren an- hängig oder es wurde ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den ge- nannten Insolvenzfall gewährt wird, ist noch nicht abgelaufen. ⮚ Sie sind an der Abwicklung der Förderung innerhalb der Stadt Wien maßgebend beteiligt oder könnten daran beteiligt sein. ⮚ Die Einsicht in bzw. die Vorlage von Unterlagen oder die Erteilung von Auskünften, die zur Beurteilung der Förderwürdigkeit notwendig sind, werden verweigert oder es werden wis- sentlich unzutreffende Auskünfte erteilt. ⮚ Der Förderzweck kann offensichtlich nicht erreicht werden. ⮚ Das vertretungsbefugte Organ (z.B. gemäß Vereinsregister oder Firmenbuchauszug) hat ei- nen der oben angeführten Ausschlussgründe verwirklicht.
Ausschlussgründe. 1. Das Vorliegen eines der nachstehend angeführten Kriterien in dem in der jeweiligen Ausschreibung angeführten Zeitpunkt führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Auswahlverfahren:
Ausschlussgründe. Der Bieter hat die in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und deren Anlagen bezeichneten Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (entsprechend §§ 123, 124 GWB) mit dem Angebot einzureichen. Soweit ein Ausschlussgrund vorliegt, hat der betroffene Bieter bereits im Angebot anzugeben, welche Selbstreinigungsmaßnahmen er in Bezug auf diesen Ausschlussgrund ergriffen hat und gegebenenfalls mit welchem Erfolg bzw. Ergebnis. Unbeschadet der §§ 31 Abs. 1 UVgO, 124 Abs. 1 Nr. 3 und 9 GWB schließt die Bundesnetzagentur Bieter (samt ihren Angeboten) aus, die demjenigen, der für die Auftraggeberin mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Vergabeverfahrens befasst ist, einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbieten, versprechen oder gewähren.
Ausschlussgründe. Ein Anspruch des Kunden auf Gutschrift entsteht nicht, sofern die Nichtverfügbarkeit oder die Nicht-Einhaltung der Resilienzvereinbarung teilweise oder vollständig zurückzuführen ist auf: In diesen Fällen und vorbehaltlich Punkt (iv) behält sich OVHcloud vor, dem Kunden einen etwaigen Eingriff zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit zu berechnen. Dem Kunden wird in solchen Fällen von OVHcloud ein Kostenvoranschlag vorab zur Prüfung und Genehmigung übermittelt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass OVHcloud zum Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel berechtigt ist, um die Ursachen der Nichtverfügbarkeit zu ermitteln und insbesondere das Vorliegen eines der vorstehend beschriebenen Fälle des Ausschlusses von Schadenersatzansprüchen festzustellen; insbesondere ist die Verwendung aller durch die Informationssysteme von OVHcloud erfassten Daten (wie z. B. Verbindungsdaten) zulässig.
Ausschlussgründe. Ein Kind kann von der Teilnahme an der Betreuenden Grundschule ausgeschlossen werden, wenn • durch das Verhalten des Kindes für den Betrieb eine unzumutbare Belastung entsteht und/oder • andere Personen hierdurch gefährdet sind und/oder • die Einrichtung dem Kinde nicht gerecht werden kann und/oder • die Zahlungspflichtigen mit der Zahlung des Beitrages länger als zwei Monate in Verzug sind.
Ausschlussgründe. 6.1 Eine/r der unter Ziffer 1 oder 2 genannten Auszubildenden ist Ehegatte oder Verwandte/r ersten Grades der Inhaberin/des Inhabers des Ausbildungsbetriebes. ja, Name, Vorname: nein
Ausschlussgründe. Von einer Förderung können Antragsteller ausgeschlossen werden, die ihren Verpflichtungen zur Vorlage von Verwendungsnachweisen und Belegen bei früheren Zuwendungen nicht oder nicht vollständig nachgekommen sind. Nicht förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind insbesondere: - Maßnahmen, Veranstaltungen und / oder Anschaffungen von Gegenständen, die ausschließlich kommerzieller, religiöser, parteipolitischer und / oder vereins-, verbandsinterner Art sind - Reguläre Sportwettkämpfe und Trainingsveranstaltungen der Sportvereine - Klassen- und Schulfahrten, sowie Aktivitäten der Schulen und Fördervereine an Schulen - Internationale Jugendbegegnung und -fahrten (Fördermittel können beim Landesverwaltungsamt beantragt werden) - Maßnahmen mit einer Teilnehmerzahl von weniger als 7 Teilnehmern aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Ausschlussgründe. Das Angebot muss vollständig sein, unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die geforderten Anlagen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Wird diese dem Auftraggeber erst nach Zuschlagserteilung bekannt, ist dieser zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich der Auftraggeber in diesem Fall vor. Ebenfalls können Angebote von Bietern gemäß § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang weist der Auftraggeber darauf hin, dass die Bieter mit Abgabe des Kalkulationsblattes rechtsverbindlich bestätigen, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber auch berechtigt ist, beim Gewerbezentralregister gemäß § 19 Abs.2 MiLoG Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs.1 oder Abs.2 MiLoG abzufordern; in Fällen des § 19 Abs.3 MiLoG ist der Auftraggeber zur Einholung dieser Auskunft verpflichtet.
Ausschlussgründe. Schadensfälle, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Ursachen haben oder eine der nachfolgenden Bedingungen darstellen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Von den Leistungen der PANNENHILFE ausgenommen sind Schadensfälle in Zusammenhang mit: Die Leistungen gelten nicht in Ländern, in denen Kriegszustand oder Konflikte herrschen, darunter die Länder gemäß der Seite xxxx://xxxxx.xxxxxxxxx- xxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxx mit einem Risikograd gleich oder höher als 4.0".