Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Der Maingau Energie GMBH Nach Kov, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Kov Xiii, Lieferantenrahmenvertrag Gas Zur Ausspeisung Von Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.gascade.de, www.nel-gastransport.de, www.stadtwerke-lauffen.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusammenfas- sung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: www.bdew.de, www.bdew.de, www.tradinghub.eu
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder o- der Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.gascade.de, www.nel-gastransport.de, www.gascade.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusammenfas- sung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.bdew.de, www.gascade.de, www.nel-gastransport.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen Grenz- übergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.eichsfeldwerke.de, Lieferantenrahmenvertrag Gas, www.fnb-gas-capacity.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen über- tragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusammen- fassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: thyssengas.com, thyssengas.com, www.gascade.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.ontras.com, www.ontras.com, thyssengas.com
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.tradinghub.eu, www.tradinghub.eu, www.n-hf.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer mehre- rer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.stadtwerke-emmerich.de, www.stadtwerke-emmerich.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen Grenzübergän- gen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusam- menfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.nowega.de, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Entnahme an Ausspeisepunkten oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen Grenzüber- gängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zu- sammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines ei- nes Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen ent- nommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.bayernets.de, www.bayernets.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Ein- speicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusammenfas- sung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, www.thuega-energienetze.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Entnahmestellen oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Zwischen, Netznutzungsvertrag
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen Grenz- übergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag Gas Zwischen
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferanten Rahmenvertrag
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer meh- rerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.stadtwerke-emmerich.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV. nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entspre- chend für Mittel- und Hochdrucknetz.
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Samples: thyssengas.com
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Transport- kunden aus einem Netz eines des Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Letztverbrau- chern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt Aus- speisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers Netz- betreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVGas- NZV.
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Samples: Vertrag Zwischen
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen über- tragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusammen- fassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: stadtwerke-hilden.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt Aus- speisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: www.stadtwerke-weinsberg.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusam- menfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVZone.
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Samples: www.mitnetz-gas-hd.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers Netzbetrei- bers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Transport- kunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Letztverbrau- chern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt Aus- speisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte Aus- speisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.fluxys.com
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Entnahme an Ausspeisepunkten oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines einesdes Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder o- der Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.geode-eu.org
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte Ausspei- sepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.tradinghub.eu
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernleitungs- netz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: gw-neuendettelsau.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Transportkun- den aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen Marktgebietsgren- zen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fern- leitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 AbsAbsatz. 2 GasNZV.
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Samples: www.bdew.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Transportkun- den aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen Markt- gebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt Ausspeise- punkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte Ausspeise- punkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.fluxys.com
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Netznutzer aus einem ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernleitungs- netz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Zwischen
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Trans- portkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Letzt- verbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden wer- den kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zusammen- fassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVGas- NZV.
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Samples: www.stadtwerke-baden-baden.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen Markt- gebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder o- der Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zu- sammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVZone.
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Samples: www.ferngas.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt Ausspei- sepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.stadtwerke-klingenberg.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen Marktgebiets- grenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVZone.
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Samples: www.schwaben-netz-regional.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen ent- nommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
Appears in 1 contract
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen Grenz- übergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVGas- NZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zu- sammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVZone.
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Samples: www.vku.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.ontras.com
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines MarktgebietesMarktgebiets, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: www.lsw-netz.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung Be- lieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer meh- rerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.stadtwerke-luenen.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZVZone.
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Samples: www.creos-net.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Ausspeisepunkten oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen Grenzüber- gängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung Zu- sammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas)
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden Transportkun- den aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen Marktgebietsgren- zen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fern- leitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.terranets-bw.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers Netzbetrei- bers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: www.stadtwerke-essen.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt Ausspei- sepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: www.ewr-netz.de
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern Ausspeisepunkten oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz Fernlei- tungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß ge- mäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Zwischen
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. beziehungsweise an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.
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Samples: www.saalfelder-energienetze.de