Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte wird durch die CBL nach Maßgabe der Bestimmungen der Collateral Management Services-Vereinbarungen durchgeführt.
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten wird durch CBF, handelnd für die Eurex Clearing AG, nach Maßgabe der SB Xemac durchgeführt.
Austausch. Die DCC ist berechtigt, die überlassenden Endgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. Die DCC ist berechtigt, alle dem Kunden von der DCC überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der DCC ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die DCC berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten wird durch CBF, handelnd für die Eurex Clearing AG, nach Maßgabe der Bestimmungen von Kapitel I Abschnitt 2
Austausch. Sollte Ihr Mobilgerät beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sein, ersetzen wir oder unser Abwicklungspartner das Mobilgerät durch ein neues oder refurbishtes (neuwertiges) Mobilgerät des gleichen Herstellers, des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität und identer Farbe. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir zunächst das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein Gerät des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität, aber anderer Farbe ersetzen. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein Gerät des gleichen Herstellers, das über höherwertige technische Merkmale wie beispielsweise eine höhere Speicherkapazität, neueres Betriebssystem oder schnelleren Prozessor verfügt, ersetzen (Upgrade). Es besteht kein Anspruch auf Geldleistung.
12.1.1. Für den Austausch von zerstörten oder abhanden gekommenen Geräten gilt:
12.1.3. Eigentum am beschädigten oder zerstörten Mobilgerät: Mit der Übergabe des Austauschgerätes durch unseren Logistikpartner an Sie geht das beschädigte oder zerstörte Mobilgerät in unser Eigentum über. Mit der Übergabe des Austauschgerätes erhalten Sie eine voradressierte und vorfrankierte Box mit der Sie das beschädigte oder zerstörte Mobilgerät, an unseren Logistikpartner von Ihnen entsperrt (z.B.: iOS-Lock) übergeben können. Übergeben Sie das beschädigte oder zerstörte Mobilgerät, aus welchen Gründen auch immer, nicht zeitgleich mit der Lieferung des neuen Gerätes an unseren Logistikpartner, wird ein Gerät mit einer abweichenden IMEI-Nummer übergeben oder ist das Gerät mit einer etwaigen Sperre versehen, so wird eine Ersatzleistung fällig, deren Höhe vom jeweiligen Verkaufspreis (inkl. Umsatzsteuer ohne Subventionen von Magenta) des beschädigten oder zerstörten Mobilgerätes abhängt und welche Sie der Versandbestätigung entnehmen können. Die Höhe der Ersatzleistung sowie die Möglichkeiten zur Bezahlung derselben werden Ihnen von unserem Abwicklungspartner gesondert bekannt gegeben. Über die genaue Vorgehensweise, werden Sie im Zuge der Schadensmeldung, unterrichtet.
Austausch. Bei einem Austausch von Systemen kann eine unterbruchs- freie Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Folgekosten durch Rückhaltung des alten Systems fallen zu Kosten des Kunden.
Austausch. Ein Austausch der überlassenen Arbeitskräfte erfolgt bei Bedarf, falls der Überlassungsvertrag nicht ohnehin zu einem früherem Zeitpunkt endet.
Austausch. Sollte das Gerät beschädigt oder gestohlen worden sein, wird das Gerät seitens des Versicherers durch ein gleiches, in der Regel neuwertiges Austauschgerät ersetzt. Falls ein solches nicht verfügbar sein sollte, wird es durch ein anderes Gerät gleicher Art und Güte ersetzt. Entsprechendes gilt für mitversichertes Zubehör, wobei der Versicherer berechtigt ist, das Original-Zubehör durch ein funktionsgleiches und kompatibles Zubehör eines anderen Herstellers zu ersetzen.
Austausch. Ändert sich der Gasebedarf des Kunden oder ist eine Generalüberholung der Tankanlagen oder der technischen Einrichtungen nötig, darf CARBO während der Dauer des Vertrages die Anlagen austauschen. Der Austausch erfolgt je nach Entwicklung des Gasebedarfs des Kunden gegen eine größere oder kleinere Anlage. Mehrkosten für An- und Abtransport und / oder Montage / Demontage, die durch besondere Verhältnisse im Betrieb des Kunden entstehen, übernimmt der Kunde.
Austausch. 10.1 Im Rahmen des Austauschprogramms nimmt der Ver- käufer einen Austausch nur gegen Rücksendung der re- paraturbedürftigen Teile vor. Die werkseigene Qualitäts- prüfung entscheidet über die Austauschfähigkeit. Aus