Austausch Musterklauseln
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte wird durch die CBL nach Maßgabe der Bestimmungen der Collateral Management Services-Vereinbarungen durchgeführt.
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten wird durch CBF, handelnd für die Eurex Clearing AG, nach Maßgabe der SB Xemac durchgeführt.
Austausch. Die DCC ist berechtigt, die überlassenden Endgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. Die DCC ist berechtigt, alle dem Kunden von der DCC überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der DCC ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die DCC berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten wird durch CBF, handelnd für die Eurex Clearing AG, nach Maßgabe der Bestimmungen von Kapitel I Abschnitt 2 Ziffer 6.6.4 der Clearing-Bedingungen in Verbindung mit den SB Xemac durchgeführt.
Austausch. Sollte Ihr Mobilgerät zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sein, ersetzen wir oder unser Abwicklungspartner das Mobilgerät durch ein neues oder neuwertiges (refurbishtes) Mobilgerät des gleichen Herstellers, des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität und identer Farbe. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir zunächst das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein Gerät des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität, aber anderer Farbe ersetzen. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein vergleichbares Gerät ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf Geldleistung.
7.1.1 Für den Austausch von zerstörten oder abhanden gekommenen Geräten gilt: Wurde Ihr Schadensfall an einem Werktag (Montag bis Xxxxxxx) bis 19:00 Uhr genehmigt erhalten Sie Ihr Austauschgerät grundsätzlich am darauffolgenden Werktag, sofern Sie dieses an eine Adresse im Bundesgebiet der Republik Österreich zugestellt haben wollen. Haben Sie Ihren Schaden an einem Xxxxxxx nach 19.00 Uhr, Samstag, Sonn- oder Feiertag gemeldet, erhalten Sie nach erfolgter Genehmigung Ihr Austauschgerät grundsätzlich innerhalb der nächsten darauffolgenden zwei Werktage. Sollten Sie ihr Austauschgerät an eine Adresse innerhalb der Europäischen Union geliefert haben wollen, wird das Gerät grundsätzlich am darauffolgenden Werktag geliefert. Allerdings hängt die Lieferzeit von der gewünschten Lieferadresse ab und beträgt in diesem Fall maximal 3 Werktage.
7.1.2 Austausch des Mobilgerätes durch den Versicherer: Bei einem Austausch des Mobilgerätes erstreckt sich der Versicherungsschutz für die verbleibende Laufzeit dieses Versicherungsvertrages auf jenes Mobilgerät, welches Sie im Wege des Ersatzes von uns oder unserem Abwicklungspartner erhalten haben. Das betreffende Austauschgerät gilt als Mobilgerät im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.
7.1.3 Eigentum am beschädigten oder zerstörten Mobilgerät: Mit der Übergabe des Austauschgerätes durch unseren Logistikpartner an Sie geht das beschädigte oder zerstörte Mobilgerät in unser Eigentum über. Mit der Übergabe des Austauschgerätes erhalten Sie eine voradressierte und vorfrankierte Box mit der Sie das beschädigte oder zerstörte Mobilgerät, an unseren Logistikpartner von Ihnen entsperrt (z.B.: iOS-Lock) übergeben können. Übergeben Sie das beschädigte oder zerstörte Mobilgerät, aus welchen Gr...
Austausch. Bei einem Austausch von Systemen kann eine unterbruchs- freie Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Folgekosten durch Rückhaltung des alten Systems fallen zu Kosten des Kunden.
Austausch. Zur Verfügung stellen Vertriebsystem Dienstleistungen od. Lieferungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Gemischter Vertrag Kann aber auch bei Dominanz von Innominatelementen Sui Generis sein Dauerschuldverh‰ltins Synallagmaticher Vertrag Auftrag Formen Rechtsnatur Erscheinung Produktfranchising Betriebsfanchising Natur Partnerschaftsfranchising Subordinationsfranchising (ist die Regel) Dauerschuldverh‰ltnis Innominatvertrag Kauf Miete / Pacht Leistung Elemente Arbeitsvertrag Lizenzvertrag Gemischter Vertrag Auftrag Einfache Gesellschaft Know-How Vertrag Alleinvertriebsvertrag Einf.Ges: Hier keine gemeinsame Zweckverfolgung Abgrenzung Lizenzvertrag Leasing Merchandising: Lizenzelelement steckt im Produkt, in der Marke, hier im Sponsornehmer Wenn Innominatsanteil (Lizenz) st‰rker -> Sui Generis Duldung der Nutzung von Persˆnlichkeitsrechten und Immaterialgütern Grosse Variation je nach Auspr‰gung Weiterentwicklung des Systems ‹berlassung Verwertungsrechte Lizenzvertragliches Element Teilnahme an Kommunikations- Gew‰hrleistung für das System Produktlieferung Information / Aufkl‰rung Verbreitung Werbebotschaft Projektbezogen Anl‰sse durchführen massnahmen des Sp-G Sponsornehmer Pflichten Pflichten Franchisegebühr Eintrittsgebühr Umsatzabh‰ngige Gebühr Absatzfˆrderung Sponsorgeber 24.03.2008 - v6 F-Nehmer Abrechnungspflicht Geheimhaltung, treue- und Interessenwahrungspflicht Weisungen befolgen Gebiets-, Preis- und Bezugsbindung Leistungsstˆrungen Befristeter V. Unbefristeter V. Wenn automatisch verl‰ngert Nichterneuern der Verl‰ngerungsoption Bei partnerschaftlichem F: Ordentlich Wenn keine Frist vereinbart -> OR 546.1 Bei Suborditantions-F: Nach Arbeitsrecht OR 546.1 Ausserordentlich OR 545.2 Franchise.mmp - 24.03.2008 - Xxxxxx Xxxxxx - xxx.xxxx.xxx/Xxxxx.xxxx
Austausch. Ändert sich der Gasebedarf des Kunden oder ist eine Generalüberholung der Tankanlagen oder der technischen Einrichtungen nötig, darf CARBO während der Dauer des Vertrages die Anlagen austauschen. Der Austausch erfolgt je nach Entwicklung des Gasebedarfs des Kunden gegen eine größere oder kleinere Anlage. Mehrkosten für An- und Abtransport und / oder Montage / Demontage, die durch besondere Verhältnisse im Betrieb des Kunden entstehen, übernimmt der Kunde.
Austausch. Der AustauschFür das Wirksamwerden der Pfandrechtsbestellung (perfection) für Zwecke von Artikel 5 (2) a) (iv) des Gesetzes über Finanzsicherheiten müssen die Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, sobald sie dem bzw. den CmaX Pfandkonten gutgeschrieben werden, in den Büchern von CBL gemeinschaftlich unter Bezugnahme auf das betreffende CmaX Pfandkonto als zugunsten des Pfandnehmers verpfändet gekennzeichnet werden. CBL wird durch die CBL nach Maßgabe der Bestimmungen der über die Gewährung des Pfandrechts in Bezug auf ein neues CmaX Pfandkonto mittels Unterzeichnung übereinstimmender Anhänge A zu den Collateral Management ServicesService- Vereinbarungen durchgeführt.durch jede Partei informiert. Nach Unterzeichnung dieser Anhänge A durch die Parteien mit CBL, wird CBL das neue CmaX Pfandkonto automatisch als zugunsten des Pfandnehmers verpfändet kennzeichnen und die darauf verbuchten Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte in Übereinstimmung mit den Collateral Management Service-Vereinbarungen verwalten. Soweit zugunsten des Pfandnehmers durch den Verpfänder ein Vorhergehendes Pfandrecht hinsichtlich der dem bzw. den CmaX Pfandkonten gutgeschriebenen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten eingeräumt wurde:
(a) ist die Unterzeichnung der Vereinbarung, der diese Anlage beigefügt ist, der Nachweis für die Zustimmung des Pfandnehmers zur Gewährung des Pfandrechts zusätzlich zu dem Vorhergehenden Pfandrecht dar; und
(b) besteht keine zusätzliche von den Parteien zu erfüllende Mitteilungspflicht gegenüber CBL in Bezug auf das Pfandrecht.
Austausch. Ein Austausch der überlassenen Arbeitskräfte erfolgt bei Bedarf, falls der Überlassungsvertrag nicht ohnehin zu einem früherem Zeitpunkt endet.