Austausch Musterklauseln

Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte wird durch die CBL nach Maßgabe der Bestimmungen der Collateral Management Services-Vereinbarungen durchgeführt.
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten wird durch CBF, handelnd für die Eurex Clearing AG, nach Maßgabe der SB Xemac durchgeführt.
Austausch. Die DCC ist berechtigt, die überlassenden Endgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen. Die DCC ist berechtigt, alle dem Kunden von der DCC überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der DCC ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die DCC berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanalbelegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
Austausch. Der Austausch von Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten wird durch CBF, handelnd für die Eurex Clearing AG, nach Maßgabe der Bestimmungen von Kapitel I Abschnitt 2 Ziffer 6.6.4 der Clearing-Bedingungen in Verbindung mit den SB Xemac durchgeführt.
Austausch. Bei einem Austausch von Systemen kann eine unterbruchs- freie Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Folgekosten durch Rückhaltung des alten Systems fallen zu Lasten des Kunden.
Austausch. Sollte Ihr Mobilgerät beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sein, ersetzen wir oder unser Abwicklungspartner das Mobilgerät durch ein neues oder refurbishtes (neuwertiges) Mobilgerät des gleichen Herstellers, des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität und identer Farbe. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir zunächst das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein Gerät des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität, aber anderer Farbe ersetzen. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein Gerät des gleichen Herstellers, das über höherwertige technische Merkmale wie beispielsweise eine höhere Speicherkapazität, neueres Betriebssystem oder schnelleren Prozessor verfügt, ersetzen (Upgrade). Es besteht kein Anspruch auf Geldleistung. Wurde Ihr Schadensfall an einem Werktag (Montag bis Donnerstag) bis 18:00 Uhr genehmigt, erhalten Sie Ihr Austauschgerät grundsätzlich am darauffolgenden Werktag, sofern Sie dieses an eine Adresse im Bundesgebiet der Republik Österreich zugestellt haben wollen. Wurde Ihr Schadensfall an einem Xxxxxxx bis 18:00 Uhr genehmigt, erhalten Sie Ihr Austauschgerät grundsätzlich innerhalb der nächsten darauffolgenden zwei Werktage, sofern Sie dieses an eine Adresse im Bundesgebiet der Republik Österreich zugestellt haben wollen. Wurde Ihr Schaden an einem Xxxxxxx nach 18:00 Uhr genehmigt, erhalten Sie Ihr Austauschgerät grundsätzlich am nächsten darauffolgenden Dienstag sofern dieser nicht ein Feiertag ist und Sie dieses an eine Adresse im Bundesgebiet der Republik Österreich zugestellt haben wollen. Haben Sie Ihren Schaden an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag gemeldet, erhalten Sie nach erfolgter Genehmigung Ihr Austauschgerät grundsätzlich innerhalb der nächsten darauffolgenden zwei Werktage. Sollten Sie Ihr Austauschgerät an eine Adresse innerhalb der Europäischen Union geliefert haben wollen, wird das Gerät grundsätzlich am darauffolgenden Werktag geliefert. Allerdings hängt die Lieferzeit von der gewünschten Lieferadresse ab und beträgt in diesem Fall maximal 3 Werktage. Austausch des Mobilgerätes durch den Versicherer: Bei einem Austausch des Mobilgerätes erstreckt sich der Versicherungsschutz für die verbleibende Laufzeit dieses Versicherungsvertrages auf jenes Mobilgerät, welches Sie im Wege des Ersatzes von uns oder unserem Abwicklungspartner erhalt...
Austausch. Sollte das Gerät beschädigt oder gestohlen worden sein, wird das Gerät seitens des Versicherers durch ein gleiches, in der Regel neuwertiges Austauschgerät ersetzt. Falls ein solches nicht verfügbar sein sollte, wird es durch ein anderes Gerät gleicher Art und Güte ersetzt. Entsprechendes gilt für mitversichertes Zubehör, wobei der Versicherer berechtigt ist, das Original-Zubehör durch ein funktionsgleiches und kompatibles Zubehör eines anderen Herstellers zu ersetzen.
Austausch tm Mittelstand behält sich vor, die bereitgestellte Mietsache oder Teile hiervon jederzeit zu ersetzen, solange die Qualität der Leistung hiervon nicht beeinträchtigt wird. Tm Mittelstand wird den Kunden über einen solchen Austausch rechtzeitig unterrichten.
Austausch. Sollte Ihr Mobilgerät zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sein, ersetzen wir oder unser Abwicklungspartner das Mobilgerät durch ein neues oder neuwertiges (refurbishtes) Mobilgerät des gleichen Herstellers, des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität und identer Farbe. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir zunächst das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein Gerät des gleichen Modelles mit identer Speicherkapazität, aber anderer Farbe ersetzen. Für den Fall, dass ein solches Gerät nicht verfügbar sein sollte, werden wir das beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Mobilgerät durch ein vergleichbares Gerät ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf Geldleistung.
Austausch. Zur Verfügung stellen Vertriebsystem Dienstleistungen od. Lieferungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Gemischter Vertrag Kann aber auch bei Dominanz von Innominatelementen Sui Generis sein Dauerschuldverh‰ltins Synallagmaticher Vertrag Auftrag Formen Rechtsnatur Erscheinung Produktfranchising Betriebsfanchising Natur Partnerschaftsfranchising Subordinationsfranchising (ist die Regel) Dauerschuldverh‰ltnis Innominatvertrag Kauf Miete / Pacht Leistung Elemente Arbeitsvertrag Lizenzvertrag Gemischter Vertrag Auftrag Einfache Gesellschaft Know-How Vertrag Alleinvertriebsvertrag Einf.Ges: Hier keine gemeinsame Zweckverfolgung Abgrenzung Lizenzvertrag Leasing Merchandising: Lizenzelelement steckt im Produkt, in der Marke, hier im Sponsornehmer Wenn Innominatsanteil (Lizenz) st‰rker -> Sui Generis Duldung der Nutzung von Persˆnlichkeitsrechten und Immaterialgütern Grosse Variation je nach Auspr‰gung Weiterentwicklung des Systems ‹berlassung Verwertungsrechte Lizenzvertragliches Element Teilnahme an Kommunikations- Gew‰hrleistung für das System Produktlieferung Information / Aufkl‰rung Verbreitung Werbebotschaft Projektbezogen Anl‰sse durchführen massnahmen des Sp-G Sponsornehmer Pflichten Pflichten Franchisegebühr Eintrittsgebühr Umsatzabh‰ngige Gebühr Absatzfˆrderung Sponsorgeber 24.03.2008 - v6 F-Nehmer Abrechnungspflicht Geheimhaltung, treue- und Interessenwahrungspflicht Weisungen befolgen Gebiets-, Preis- und Bezugsbindung Leistungsstˆrungen Befristeter V. Unbefristeter V. Wenn automatisch verl‰ngert Nichterneuern der Verl‰ngerungsoption Bei partnerschaftlichem F: Ordentlich Wenn keine Frist vereinbart -> OR 546.1 Bei Suborditantions-F: Nach Arbeitsrecht OR 546.1 Ausserordentlich OR 545.2 Franchise.mmp - 24.03.2008 - Xxxxxx Xxxxxx - xxx.xxxx.xxx/Xxxxx.xxxx