Common use of Außergerichtliche Streitschlichtung Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglich­ keit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen

Appears in 2 contracts

Samples: Sonderbedingungen Für Edelmetallgeschäfte, Sonderbedingungen Für Edelmetallgeschäfte

Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglich­ keitMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.e. V. angeschlossenangeschlossen (vgl. Nr. 20 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank dem Finanzdienstleistungsinstitut besteht die Möglich­ keitMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Information for Customers and Interested Parties

Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglich­ keitMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufenanzuru- fen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wirdwird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Bundesver- band deutscher Banken e. e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften

Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglich­ keitMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher deut- scher Banken e. e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossenangeschlossen (vgl. Nr. 20 der „Allgemeinen Geschäfts- bedingungen“ der Bank).

Appears in 1 contract

Samples: Zugang Zu Elektronischen Medien