Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsver- schiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- sichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden. § 1 – Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? 3 § 2 – Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? 3 § 3 – Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? . 4 § 3 a – In welchen Fällen kann Ihr Rechtsanwalt entscheiden, ob die Ableh- nung des Rechtsschutzes berechtigt ist? 5 § 4 – Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? 5 § 4 a – Was gilt bei einem Versichererwechsel? 6 § 5 – Welche Kosten übernehmen wir? 6 § 5 a – Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens 7 § 6 – Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? 7 § 7 – Wann beginnt der Versicherungsschutz? 8 § 8 – Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? 8 § 9 – Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten? 8 § 10 – Beitragsanpassung 9 § 11 – Wie wirkt sich eine wesentliche Veränderung Ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse auf die Beitragshöhe aus? 9 § 12 – Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, oder bei Wegfall des versicherten Interesses? 10 § 13 – In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?. 10 § 14 – Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? . 10 § 15 – Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? 10 § 16 – Was ist bei Anzeigen und Erklärungen uns gegenüber zu beachten? 10 § 17 – Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechts- schutzfalles? 10 § 18 – (entfallen) 11 § 19 – (entfallen) 11 § 20 – Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig und welches Recht ist anzuwenden? 11 § 21 – Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 11 § 22 – Privat-Rechtsschutz – P 12 § 23 – Verkehrs-Rechtsschutz – V 12 § 24 – Rechtsschutz für Haus und Wohnung – H 13 § 25 – Berufs-Rechtsschutz – B 13 § 26 – Firmen-Rechtsschutzkombination – AVG – mit Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 13 § 27 – Landwirte-Rechtsschutzkombination – AVGS – mit Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 14 § 28 – Arbeitgeber-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Firmen und Vereine – A 15 § 29 – Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken – G 15
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Samples: www.xxv24.de, www.haus-und-grund-westfalen.de
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsver- schiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- sichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden. § 1 – Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? 3 § 2 – Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? 3 § 3 – Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? . 4 § 3 a – In welchen Fällen kann Ihr Rechtsanwalt entscheiden, ob die Ableh- nung Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? 5 § 4 – Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? 5 § 4 a – Was gilt bei einem Versichererwechsel? 6 § 5 – Welche Kosten übernehmen wir? 6 § 5 a – Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens 7 § 6 – Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? 7 § 7 – Wann beginnt der Versicherungsschutz? 8 7 § 8 – Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? 8 7 § 9 – Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten? 8 § 10 – Beitragsanpassung 9 8 § 11 – Wie wirkt sich eine wesentliche Veränderung Ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse auf die Beitragshöhe aus? 9 § 12 – Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, oder bei Wegfall des versicherten Interesses? 10 9 § 13 – In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?. 10 ? 9 § 14 – Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? . 10 § 15 – Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? 10 § 16 – Was ist bei Anzeigen und Erklärungen uns gegenüber zu beachten? 10 § 17 – Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechts- schutzfallesRechtsschutzfalles? 10 § 18 – (entfallen) 11 § 19 – (entfallen) 11 § 20 – Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig und welches Recht ist anzuwenden? 11 § 21 – Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 11 § 22 – Privat-Rechtsschutz – P 12 § 23 – Verkehrs-Rechtsschutz – V 12 § 24 – Rechtsschutz für Haus und Wohnung – H 13 12 § 25 – Berufs-Rechtsschutz – B 13 § 26 – Firmen-Rechtsschutzkombination – AVG – mit Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 13 § 27 – Landwirte-Rechtsschutzkombination – AVGS – mit Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 14 § 28 – Arbeitgeber-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Firmen und Vereine – A 15 14 § 29 – Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken – G 1514
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Samples: rsv-bedingungen.de
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsver- schiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- sichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG 3|20 § 1 – Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? 3 § 2 – Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? 3 § 3 – Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? . 4 § 3 a – In welchen Fällen kann Ihr Rechtsanwalt entscheiden, ob die Ableh- nung Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? 5 § 4 – Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? 5 § 4 a – Was gilt bei einem Versichererwechsel? 6 § 5 – Welche Kosten übernehmen wir? 6 § 5 a – Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens 7 § 6 – Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? 7 § 7 – Wann beginnt der Versicherungsschutz? 8 7 § 8 – Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? 8 7 § 9 – Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten? 8 § 10 – Beitragsanpassung 9 8 § 11 – Wie wirkt sich eine wesentliche Veränderung Ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse auf die Beitragshöhe aus? 9 § 12 – Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, oder bei Wegfall des versicherten Interesses? 10 9 § 13 – In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?. 10 ? 9 § 14 – Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? . 10 § 15 – Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? 10 § 16 – Was ist bei Anzeigen und Erklärungen uns gegenüber zu beachten? 10 § 17 – Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechts- schutzfallesRechtsschutzfalles? 10 § 18 – (entfallen) 11 § 19 – (entfallen) 11 § 20 – Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig und welches Recht ist anzuwenden? 11 § 21 – Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 11 § 22 – Privat-Rechtsschutz – P 12 § 23 – Verkehrs-Rechtsschutz – V 12 § 24 – Rechtsschutz für Haus und Wohnung – H 13 12 § 25 – Berufs-Rechtsschutz – B 13 § 26 – Firmen-Rechtsschutzkombination – AVG – mit Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 13 § 27 – Landwirte-Rechtsschutzkombination – AVGS – mit Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 14 § 28 – Arbeitgeber-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Firmen und Vereine – A 15 14 § 29 – Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken – G 1514
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Samples: www.provinzial.de