Börsennotierung Musterklauseln

Börsennotierung. (i) Notierung und zum Handel: Zulassung Es wurde ein Antrag für die Aufnahme/Zulassung der ETC- Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse und/oder an der Borsa Italiana und/oder an der SIX Swiss Exchange und die Zulassung zum Handel an deren geregelten Märkten und/oder sonstigen Hauptmärkten gestellt. (ii) Maßgebliche Börse(n): Frankfurter Wertpapierbörse und/oder SIX Swiss Exchange. und/oder Borsa Italiana (iii) Schätzung des Nettoerlöses Emission: gesamten aus der EUR 1.000.000 (iv) Schätzung der Aufwendungen Emission: gesamten für die GBP 5.000 (v) Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel: GBP 2.000 2 RATINGS: Ratings: Nicht Anwendbar 3 INTERESSEN VON AN DER EMISSION BETEILIGTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN
Börsennotierung. (i) Notierung und Zulassung zum Handel: Es wurde ein Antrag für die Aufnahme/Zulassung der ETC- Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse und/oder an der Borsa Italiana und die Zulassung zum Handel an deren geregelten Märkten und/oder sonstigen Hauptmärkten gestellt. (ii) Maßgebliche Börse(n): Frankfurter Wertpapierbörse und/oder Borsa Italiana. (iii) Schätzung des gesamten Nettoerlöses aus der Emission: EUR 10.300.000 (iv) Schätzung der gesamten Aufwendungen für die Emission: GBP 5.000 (v) Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel: GBP 2.000 2 RATINGS: Ratings: Nicht Anwendbar 3 INTERESSEN VON AN DER EMISSION BETEILIGTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN
Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 18.03.2020 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass nach erfolgter Börsennotierung diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Es ist auch möglich, dass die Notierung an der Börse, an der die Optionsscheine ursprünglich notiert waren, eingestellt wird und eine Notierung an einer anderen Börse oder in einem anderen Segment beantragt wird. Eine solche Änderung würde auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht.
Börsennotierung. Ein Antrag auf Notierungsaufnahme wird für die WERTPAPIERE an den folgenden Börsen, Märkten oder Handelssystemen gestellt: • Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Börse Frankfurt Zertifikate AG Standard) • Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart Die Notierung wird voraussichtlich mit Wirkung zum 14. September 2021 aufgenommen.
Börsennotierung. Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in die Preisermittlung das Quotation Board des Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) zu beantragen. Die Börsen- zulassung der Schuldverschreibungen an einem regulierten Markt ist zum heutigen Zeitpunkt nicht geplant.
Börsennotierung. (i) Notierung und Zulassung zum Handel: Es wurde ein Antrag für die Aufnahme/Zulassung der ETC- Wertpapiere in der London Stock Exchange und/oder Euronext Dublin und die Zulassung zum Handel an deren geregelten Märkten und/oder sonstigen Hauptmärkten gestellt. (ii) Maßgebliche Börse(n): London Stock Exchange und/oder Euronext Dublin. (iii) Schätzung des gesamten Nettoerlöses aus der Emission: GBP 1.600.000 (iv) Schätzung der gesamten Aufwendungen für die Emission: GBP 5.000 (v) Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel: GBP 2.000 2 RATINGS: Ratings: Nicht Anwendbar 3 INTERESSEN VON AN DER EMISSION BETEILIGTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN
Börsennotierung. (i) Notierung und Zulassung zum Handel: Es wurde ein Antrag für die Aufnahme/Zulassung der ETC- Wertpapiere in die Official List der London Stock Exchange und/oder an der SIX Swiss Exchange und die Zulassung zum Handel an deren geregelten Märkten und/oder sonstigen Hauptmärkten gestellt. (ii) Maßgebliche Börse(n): London Stock Exchange und/oder SIX Swiss Exchange. (iii) Schätzung des gesamten Nettoerlöses aus der Emission: USD 31.200.000 (iv) Schätzung der gesamten Aufwendungen für die Emission: GBP 5.000 (v) Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel: GBP 2.000 2 RATINGS: Ratings: Nicht Anwendbar 3 INTERESSEN VON AN DER EMISSION BETEILIGTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN
Börsennotierung. Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Eine Verpflichtung, diese Einbeziehung herbei- zuführen oder aufrecht zu erhalten, be- steht nicht. Die Börsenzulassung der Schuldverschreibungen an einem regu- lierten Markt ist nicht geplant. 10.1 Stock Exchange Listing. It is intended to ap- ply for inclusion of the Notes on the Open Market (Freiverkehr) of the Frankfurt Stock Exchange. There is no obligation to establish or maintain this inclusion. There are no plans to list the Notes on a regulated market.
Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 11.10.2018 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz (''WpPG'') erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Internetseite: xxx.xxxx.xxx.xx Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von ICE Benchmark Administration Limited (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbe...
Börsennotierung. Es ist beantragt worden, die Optionsscheine ab dem 16.03.2018 zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Börse, die kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG sind, einzubeziehen.