Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Sparordnung, Sparordnung, Sparordnung
Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Sparordnung, Sparordnung, Sparordnung
Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft Genossen- schaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Sparordnung, Sparordnung
Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen bezo- genen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Sparordnung
Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen sparerbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Spareinrichtung
Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen sparerbezo- genen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis Kennt- nis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Sparordnung
Bankgeheimnis. Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle auf den Sparer bezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtetverpflich- tet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen Informa- tionen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergebenweiter- geben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat.
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Samples: Sparordnung