BEFREIUNGSGRÜNDE Musterklauseln

BEFREIUNGSGRÜNDE. 10.1. Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, Einziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Subunternehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
BEFREIUNGSGRÜNDE. 13.1. Höhere Gewalt: Folgende „Umstände“ gelten als Befreiungs- gründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der ange- messenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, Ein- ziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Auf- stände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allge- meine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder an- dere Formen von Arbeitskampf. Hierunter fallen auch Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Unterbeauftragte von Secu24, die durch einen der genannten Umstände verursacht wurden. 13.2. Benachrichtigung: Die Partei, die eine Befreiung gemäß Ziffer 13.1 beansprucht, hat die andere Partei unverzüglich über den Umstand und auch wieder über den Wegfall des Umstands zu unterrichten. 13.3. Unterbrechung oder Umstellung der Dienstleistung: Secu24 ist in den o.g. Umständen zur Unterbrechung oder Umstellung der Dienstleistung berechtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Fortführung der Dienstleistung zu einer das übliche Maß über- steigenden Gefährdung des Secu24-Personals führen würde. Für die Zeit der Unterbrechung ist der Auftraggeber anteilig von der Zahlung der vereinbarten Vergütung befreit. 13.4. Ersatzpflicht des Auftraggebers: Sofern in den o.g. Umständen der Auftraggeber daran gehindert ist, seine Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung zu erfüllen, hat der Auftraggeber Secu24 die für die Sicherung und den Schutz des Objekts entstandenen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber hat Secu24 darüber hin- aus die Kosten in Verbindung mit Personal, Unterauftragneh- mern und Geräten zu erstatten, die – mit Zustimmung des Auftraggebers – für eine Wiederaufnahme der Dienstleistungen bereitgehalten werden. 13.5. Außerordentliche Vertragsbeendigung: Unbeschadet anderslau- tender Bestimmungen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftli- che Mitteilung an die jeweils andere Partei zu beenden, wenn sich die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen aus ei- nem der in § 12.1 aufgeführten Umstände um länger als einen Monat verzögert.
BEFREIUNGSGRÜNDE. Als Befreiungsgründe werden betrachtet, wenn sie nach der Ausfertigung des Vertrags auftreten und die Erfüllung verhindern: Arbeitskämpfe und alle anderen Umstände wie Brand, Mobilmachung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot von Devisentransfers, Aufstand, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Versorgungsmangel, Beschäftigungs- oder Energiebeschränkungen, oder andere Fälle höherer Gewalt. Die Partei, die einen der oben angeführten Umstände geltend macht, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über deren Eintreten ebenso wie über deren Beendigung benachrichtigen. Das Eintreten eines dieser Gründe befreit PTP INDUSTRY ebenso wie den Kunden von ihrer Haftung.
BEFREIUNGSGRÜNDE