Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir − rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat − monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem − die Hauptfälligkeit liegt, die der Vollendung des 67. Lebensjahres der versichten Person folgt − (Tarifvariante Leistungsbezug bis 67) oder − die versicherte Person stirbt oder − eine Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi- tätsgrad < 50 % ist. (Ist die Rentenzahlung länger als 5 Jahre er- folgt, so wird sie auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvor- aussetzungen nach dieser Frist nicht mehr vorliegen sollten.)
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Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir − rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat − monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem − die Hauptfälligkeit liegt, die der Vollendung des 67. Lebensjahres der versichten Person folgt − (Tarifvariante Leistungsbezug bis 67) oder − die versicherte Person stirbt oder − eine Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi- tätsgrad < 50 % ist. (Ist die Rentenzahlung länger als 5 3 Jahre er- folgt, so wird sie auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvor- aussetzungen nach dieser Frist nicht mehr vorliegen sollten.)
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Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir − rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat − monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem − die Hauptfälligkeit liegt, die der Vollendung des 67. Lebensjahres der versichten Person folgt − (Tarifvariante Leistungsbezug bis 67) oder − die versicherte Person stirbt oder − eine Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi- tätsgrad < <50 % ist. (Ist die Rentenzahlung länger als 5 Jahre er- folgterfolgt, so wird sie auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvor- aussetzungen Leistungsvorausset- zungen nach dieser Frist nicht mehr vorliegen sollten.)
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Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir − rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat − monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem − die Hauptfälligkeit liegt, die der Vollendung des 67. Lebensjahres der versichten Person folgt − (Tarifvariante Leistungsbezug bis 67) oder − die versicherte Person stirbt oder − eine Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi- tätsgrad < <50 % ist. (Ist die Rentenzahlung länger als 5 3 Jahre er- folgterfolgt, so wird sie auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvor- aussetzungen Leistungsvorausset- zungen nach dieser Frist nicht mehr vorliegen sollten.)
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