Common use of Beginn und Dauer Clause in Contracts

Beginn und Dauer. 18.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: www.bkb.admin.ch, www.beschaffung.admin.ch

Beginn und Dauer. 18.1 19.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien Parteien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde Ver- tragsurkunde kein anderer Beginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte un- bestimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: company.sbb.ch, company.sbb.ch

Beginn und Dauer. 18.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien Parteien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn genannt ge- nannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: www.eawag.ch, ethrat.ch

Beginn und Dauer. 18.1 17.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien Parteien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: www.psi.ch, www.eawag.ch

Beginn und Dauer. 18.1 19.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: www.beschaffung.admin.ch

Beginn und Dauer. 18.1 19.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn Be- ginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte unbe- stimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: rechtssammlung.sp.ethz.ch

Beginn und Dauer. 18.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien Parteien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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Samples: www.bvzholding.ch