Erträge Musterklauseln

Erträge. Mindestens 70% der auf die Rentendeckungs- rückstellungen entfallenden Zinserträge verwen- den wir - nach Abzug des Anteils, der auf der Ba- sis des Kalkulationszinses für die bereits zuge- sagten Rentenleistungen benötigt wird - für die Gewinnbeteiligung der Rentenempfänger. Die für die Gewinnbeteiligung der Rentenemp- fänger verwendeten Zinserträge stellen wir in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein oder schreiben sie den einzelnen Rentenemp- fängern über erhöhte Rentenansprüche gut. Die in die RfB eingestellten Beträge dürfen wir grundsätzlich nur für die Gewinnbeteiligung der Rentenempfänger verwenden.
Erträge b) Aufwendungen
Erträge. 1. Umsatzerlöse................................................................................. 11.909,6 10.148,6 10.384,4 10.384,4
Erträge a. Studierendenbeiträge 379.257,73 366.555,04
Erträge. Sofern öffentliche Förderungen für die unter Nummer 2.1.1 und 2.1.2 genannten Flä- chen erfolgt sind, sind diese wie folgt anzurechnen: • Förderungen des Gebäudes und der Außenanlagen werden mit 4 Prozent der Fördersumme als Ertrag in der Berechnung berücksichtigt (damit 1 Prozent Amortisationsquote). • Förderungen der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit 2,5 Prozent der Fördersumme in der Berechnung berücksichtigt (damit 12,5 Prozent Amortisationsquote).
Erträge a. Erträge aus Sachwerten 16.191.222,00 00.000.000,25
Erträge. Alle Einkünfte werden an die für die Geschäftspartnerposition hinterlegte Adresse geschickt.
Erträge. Ein Geschäftspartner ist berechtigt, Provisionen zu erhalten und Belohnungen gemäß des aktuell veröffentlichten Verkaufsvergütungsplans zu gewähren, wenn er/sie nicht gegen die Vereinbarung verstößt und ansonsten die Anforderungen erfüllt. Provisionen und Boni werden NUR für den Verkauf von WellNetIQ-Produkten gezahlt. Es werden keine Boni für den Kauf von Verkaufsmaterial, Verkaufshilfen oder die Anwerbung von Geschäftspartnern gezahlt.
Erträge. Erträge für den durch die historischen Jahresabschlüsse im Prospekt abge- deckten Zeitraum. Die Erträge sind nach Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märk- ten gegliedert aufzuführen; auf die Gliederung kann verzichtet werden, falls diese für die Beurteilung der massgebenden Er-träge unwesentlich ist.
Erträge. Die Erträge (gleich Einzahlungen) des Landkreises und der Stadt, im Rahmen der Aufgabenwahrneh- mung nach § 1 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemein- schaft, werden auf separaten Buchungsstellen verbucht und jeweils zum 15. Januar, April, Juli bzw. Ok- tober eines Jahres ausgezahlt. § 2