Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA- Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss dem zustän- digen KBS bis spätestens zum Ende des nationalen Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA- Basislastschriften SEPA-Ba- sislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss dem zustän- digen zuständigen KBS bis spätestens zum Ende des nationalen Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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