Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- gen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulas- sen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegen- über der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen