Beistellungen. Die von SERTO beigestellten Artikel, Behälter, Spezialverpackungen, Messmittel oder Ähnliches (Beistellware) bleiben Eigentum der SERTO. Der Lieferant haftet für die von SERTO beigestellten Waren, sofern diese beim Herstellprozess beschädigt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu.
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