Beistellungen des Kunden Musterklauseln

Beistellungen des Kunden. 11.1 Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal, usw.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für DIGIHAUS GMBH kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist jeweils der Geschäftssitz von DIGIHAUS GMBH, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist. 11.2 Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen. 11.3 Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzschutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde DIGIHAUS GMBH das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
Beistellungen des Kunden. 12.1 Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen etc.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für BLUE kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erfor- derlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellungen ist jeweils der Geschäftssitz von BLUE, soweit nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart wird. 12.2 Für die Beistellungen ist allein der Kunde verantwortlich. Ins- besondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Drit- ter) verstoßen. 12.3 Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder über andere Schutzstatuten wie z.B. das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde BLUE das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leis- tungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
Beistellungen des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH 10.1. Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal, usw.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für NETWORK ASSISTANCE kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist jeweils der Geschäftssitz von NETWORK ASSISTANCE, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist. 10.2. Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen. 10.3. Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzschutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde NETWORK ASSISTANCE das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
Beistellungen des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Weitergabe seiner Beistellungen an den Verkäufer und deren Be- nutzung durch den Verkäufer – unabhängig vom Xxxxxx- medium – keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Verkäufer von entsprechenden Ansprüchen Dritter freistellen.
Beistellungen des Kunden. Werden im Vorfeld abgestimmte Mitwirkungsleistungen bzw. Beistellungen des Kunden wie Verbindungsstrecken, Hardware, Software, Mobilfunkkarten oder sonstiges vom Kunden zur Ver- fügung gestellt, gelten im Fall von Störungen dieser Beistellungen des Kunden die in diesem Dokument vereinbarten Service Level nicht. Der Kunde ist vielmehr selbst verpflichtet, Kontakt mit dem entsprechenden Anbieter aufzunehmen, um die Entstörung zu veranlassen.
Beistellungen des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Benutzung und Weitergabe der von ihm beigestellten Dekore, Designs, Firmenlogos, Warenzeichen, Muster, Entwürfe und ähnlichen gestalterischen Elemente an KCH - unabhängig vom Trägermedium - keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde wird KCH von entsprechenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freistellen. 7.2 Der Kunde muss in eigener Verantwortung prüfen, ob er über die z.B. im Betriebshandbuch der jeweiligen Software verbindlich festgelegte notwendige Hardware- und Systemumgebung verfügt und welche Programme, Betriebssysteme, Browser etc. jeweils von der Software unterstützt werden. 7.3 Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen in I. 7.2 sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden bzw. den Nutzern eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs von KCH, sondern obliegen allein dem Kunden.
Beistellungen des Kunden. 11.1. Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal, usw.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist jeweils der Geschäftssitz von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist. 11.2. Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen. 11.3. Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
Beistellungen des Kunden. 6.1 Der Kunde ist auf seine Kosten zu Vorbereitungsarbeiten und zur Hilfeleistung („Beistellungen“) bei Ausführung der Dienstleistungen verpflichtet, insbesondere: a. Lieferungen und Leistungen zu erbringen, die für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind, z.B. Maschinen, Substrat, Materialien, Schutzausrüstungen, sowie Labor- und Prüfeinrichtungen zu Testzwecken. b. das Personal von BAIER bei der Ausführung der Dienstleistungen zu unterstützen. c. Maschinen und Maschinenteile auszupacken sowie diese an den Aufstellungsort zu verbringen. d. geeignetes Personal für die Dienstleistung in der erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit bereitzustellen. Hinsichtlich dieses Personals steht BAIER ein Weisungsrecht zu, ohne dass sich dadurch an der Weisungsbefugnis der Vorgesetzten dieses Personals irgendetwas ändert. e. erforderliche Vorrichtungen und schwere Werkzeuge sowie erforderliche Bedarfsgegenstände und –stoffe bereitzustellen. x. Xxxxxxx, Beleuchtung, Elektrizität, Wasser, Pressluft, Internet und jeweils einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bereitzustellen. x. xxxxxxxx, beleuchtete und verschließbare Räume mit Sanitäreinrichtung für das Personal von BAIER sowie für die Aufbewahrung von Geräten und Vorrichtungen von BAIER bereitzustellen. 6.2 Die Beistellungen des Kunden müssen gewährleisten, dass die Dienstleistungen unverzüglich nach Ankunft des Personals von BAIER begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. 6.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung nicht nach, so ist BAIER nach Ankündigung berechtigt, anstelle des Kunden und auf dessen Kosten dessen Verpflichtungen zu erfüllen.
Beistellungen des Kunden. Für eine erfolgreiche Installation und Inbetriebnahme der Anlage sind folgende Beistellungen des Kunden nötig: ● Entladen des LKWs und Transport bis zum Aufstellort sowie sachgemäße Einlagerung aller Teile bis zum Montagebeginn und während der Montage ● Montageplatz für die Anlage, besenrein und mit 2 Markierungen für die Höhe und 2 Achsen zur Definition des Aufstellortes ● Fundamentplanung & -bau vor Ort nach Fundamentplan von Weil Technology ● 2 Fachkräfte als Montagehilfen für die Dauer der Montage ● Gabelstapler mit Fahrer für den Zeitraum des Entladens und der Montage der Anlage ● Bereitstellung von allen erforderlichen Hebemitteln mit der erforderlichen Tragkraft und Hubhöhe inkl. Fahrer / Bediener nach unseren Vorgaben ● Schutzgasanlage und Verrohung bis zum Laser der Anlage ● Installation von Gas- und Druckluftleitungen (inkl. Wartungseinheit) bis zum Einspeisepunkt in die Anlage ● Elektrischer Anschluss zu Hauptschalter der Anlage inkl. Vorabsicherung ● Bereitstellung und Anschluss der Anlage an eine geeignete Absaugvorrichtung ● Bereitstellung aller Flüssigkeiten, die zum Betrieb der Anlage erforderlich sind, nach unseren Vorgaben sowie die Vorrichtungen, die zum Befüllen erforderlich sind ● Definition des Vormaterials bezüglich Materialqualität und Geometrie ● Bereitstellung des Vormaterials (Blanks) für die Tests bei Weil Technology, für die Vorabnahme und die Inbetriebnahme beim Kunden ● Beistellung von Unterhalts- und Bedienpersonal für Schulung, Inbetriebnahme und Kapazitätstests ● Sicherheitseinrichtungen, welche vom Gesetz oder dem Sicherheitsbeauftragten des Kunden zusätzlich zu den von Weil Technology eingebauten Abdeckungen und Schutzvorrichtungen gefordert wird, sofern sie den vereinbarten Lieferumfang überschreiten ● Reise- und Unterkunftskosten für Bedienpersonal während Schulungen bei Weil Technology 12 Monate ohne Schichtbegrenzung, ausgenommen Verschleiß- und Ersatzteile; endet jedoch spätestens 15 Monate nach Auslieferung Die Gewährleistung ist unter folgenden Bedingungen gültig:  Die Gewährleistung umfasst die Mängelfreiheit der im Lieferumfang enthaltenen Maschinen und Maschinenkomponenten.  Die durch Weil Technology bezeichneten Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.  Weil Technology bezeichnet die notwendigen Nicht-Standard Komponenten und Ersatzteile (keine Verschleißteile). Diese müssen durch den Kunden beschafft und an Lager gelegt werden für den Fall eines Ausfalls oder Schaden vom Originalmaterial...
Beistellungen des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Benutzung und Weitergabe der von ihm beigestellten Dekore, Firmenlogos, Warenzeichen, Masterhologramme bzw. Prägewerkzeuge und ähnliche gestalterische Elemente an uns - unabhängig vom Trägermedium - keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter freistellen.