Common use of Beitragsanpassungsklausel Clause in Contracts

Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Versicherungssteuer kalkuliert. C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten. C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt. C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht. C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.

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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms

Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten Wir sind berechtigt und Versicherungssteuer kalkuliert. C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassenin der Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung sowie Autoschutzbrief während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden die Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, nach Sparte (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung sowie Autoschutzbrief), zusammengefasst. Die Anpassung tritt jeweils mit Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalklassen bei der Neukalkulation zu berücksichtigen. Unser Gewinnansatz darf im Rahmen der Neukalkulation nicht erhöht werden. Individuelle Beitragszu- und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreitenwirksam. C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt. C4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht. C4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Beitragsanpassungsklausel. C4B4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Versicherungssteuer Versicherungs- steuer kalkuliert. C4B4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche ÄnderungenÄnderun- gen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten un- terschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres Versicherungsjah- res – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten. C4B4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien Krite- rien abgrenzbar sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt. C4B4-8.2.4. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet gerech- net ab 01.01.2021 – neu kalkuliert. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht. C4B4-8.2.5. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat Mo- nat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrecht.

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Samples: Drohnen Kaskoversicherung

Beitragsanpassungsklausel. C4-8.2.1. Der Tarifbeitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten Wir sind berechtigt und Versicherungssteuer kalkuliert. C4-8.2.2. Wenn die Schadenaufwendungen und Kosten (z. B. Kapitalkosten durch gesetzliche Änderungen) einschließlich Versicherungssteuer eines Geschäftsjahres (nicht berücksichtigt werden Provisionen und Gewinnansatz) die Gesamteinnahmen (ohne Provisionen und Gewinnansatz) überschreiten oder unterschreiten und dieser Trend aufgrund bisheriger und künftiger Entwicklung auch für die Zukunft erwartet wird, ist der Versicherer berechtigt bzw. verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassenin der Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung sowie Autoschutzbrief während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grund- sätzen der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik neu zu kalkulieren. Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres – ab dem 01. Juli des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Kalenderjahres – in Kraft. Die Anpassung darf 10 Prozent des vertraglichen Beitrages nicht überschreiten. C4-8.2.3. Der Beitragssatz wird für Teile des GesamtbestandesBei der Neukalku- lation werden die Versicherungsverträge, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, nach Sparte (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung sowie Au- toschutzbrief), zusammengefasst. Die Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtli- chen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalku- lation folgt. Wir sind mittels anerkannter mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt. C4-8.2.4dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regio- nalklassen bei der Neukalkulation zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird Unser Gewinnansatz darf im Rahmen der Beitragssatz mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab 01.01.2021 – neu kalkuliertNeukalkula- tion nicht erhöht werden. Unternehmensübergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, sofern eine ausreichende Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht. C4-8.2.5Individuelle Beitragszu- und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Beitragssatzerhöhung spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit mit und verweist in dem Zusammenhang auf sein tägliches Kündigungsrechtneu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächs- ten Versicherungsjahres wirksam.

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Samples: KFZ Versicherung