Hinweis- und Informationssystem (HIS) Musterklauseln

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer an das HIS, wenn er eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellt. Sollte der Versicherer Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung von dem Versicherer benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben...
Hinweis- und Informationssystem (HIS). (1) Die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft mit Ausnahme der privaten Krankenversicherer nutzen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- rung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Erlangung von Versicherungsleistungen. Der Betrieb und die Nutzung des HIS erfolgen auf Basis von Interessenabwägungen und festgelegten Einmeldekriterien.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grund- lage der Artikel 13 und 14 DSGVO Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Herkunft der Daten der informa HIS GmbH
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxx-Xxxxx betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS einmelden und deren Daten infolge dessen dort gespeichert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa HIS GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. Als Antragsteller und Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, unsere Fragen zu dem zu versichernden oder versicherten Risiko, insbesondere zur Risikoeinschätzung und im Leistungsfall vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zur Ergänzung oder Verifizierung Ihrer Angaben (auch zu versicherten Personen) kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Wenn Sie beispielsweise von einem anderen Kfz-Versicherer zu uns wechseln, ist für die Risikoeinschätzung, zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskover- sicherung die Feststellung der Vorversicherungszeit erforderlich. In unseren AKB ist geregelt, dass wir berechtigt sind, beim Vorversicherer Auskünfte zum Schadenverlauf einzuholen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssy- stem der Versicherungswirtschaft (HIS). Eine detaillierte Beschrei- bung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunter- nehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versiche- rungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, be- treffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versiche- rer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwie- gende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahr- zeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestoh- len worden sind sowie in bestimmten Fällen von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, wer- den Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungs- vertrags oder Regulierung eines Schadens kann es notwendig sein, dass wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS rich- ten und die Ergebnisse der Anfragen speichern. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, ge- nauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls re- levant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen ande- rer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und da- her Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunter- nehmen – erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn unge- wöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoer- höhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusät...
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Vor Vertragsschluss oder im Falle der Schadenbearbeitung überprüfen wir den angegebenen Sachverhalt. Sollte es dabei zu erhöhten Risiken und Auffälligkeiten kommen, die z. B. auf einen Versicherungsbetrug hindeuten könnten, erfolgt eine Meldung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), das von der informa HIS GmbH betrieben wird. Eine Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx.xxxx.xx oder xxx.xxx.xx/xxx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die GVO meldet an das von der informa IRFP GmbH betriebene Informations- und Hinweis- system der Versicherungswirtschaft (HIS) erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die z.B. auf einen Versicherungsbetrug hindeuten können und damit einer weiteren näheren Prüfung be- dürfen. Weitere Informationen zum HIS finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informa- tionssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungs- betrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Über eine Einmeldung in das HIS werden Sie von uns benach- richtigt. Sie haben jederzeit das Recht, von der informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und gegebenenfalls welche Daten über Sie gespeichert worden sind. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an: informa IRFP GmbH Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx.xxxx.xx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Vertragsbedingungen Hausratversicherung Zur Prävention und zur Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch im Bereich Nichtleben sind wir am Hinweis- und Informationssystem (HIS) der SVV Solution AG angeschlossen. Bei Erfüllung eines konkret defi- nierten Einmeldegrundes (z.B. Versicherungsbetrug) tragen die am HIS A1 Hausrat teilnehmenden Versicherungsgesellschaften Personen in das HIS ein. Im Rahmen der Schadenabwicklung können wir eine Abfrage im HIS vor- nehmen und anhand der übermittelten Daten prüfen, ob zu Ihrer Person aufgrund einer früheren Einmeldung Informationen gespeichert sind. Erhalten wir einen entsprechenden Hinweis, können wir unsere Leis- tungspflicht vertieft prüfen. Die Einhaltung des anwendbaren Daten- schutzrechts ist dabei jederzeit gewährleistet. Detaillierte Informationen zum HIS sowie die Liste mit den Gründen für eine Einmeldung finden Sie unter unter xxx.xxx.xx/xx/xxx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Ab- schluss eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeu- gidentifikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Anga- ben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die informa HIS GmbH überprüft an- hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versi- cherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der Ver- sicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Ver- sicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungs-un- ternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen ge- sondert informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS- Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Ver- antwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-