Hinweis- und Informationssystem (HIS) Musterklauseln

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer an das HIS, wenn er eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellt. Sollte der Versicherer Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung von dem Versicherer benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben...
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grund- lage der Artikel 13 und 14 DSGVO Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Herkunft der Daten der informa HIS GmbH
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer nähe- ren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, ge- stohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfra- gen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir...
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxx-Xxxxx betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betroffene, deren Daten wir in das HIS einmelden und deren Daten infolge dessen dort gespeichert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa HIS GmbH unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. Als Antragsteller und Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, unsere Fragen zu dem zu versichernden oder versicherten Risiko, insbesondere zur Risikoeinschätzung und im Leistungsfall vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zur Ergänzung oder Verifizierung Ihrer Angaben (auch zu versicherten Personen) kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Wenn Sie beispielsweise von einem anderen Kfz-Versicherer zu uns wechseln, ist für die Risikoeinschätzung, zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskover- sicherung die Feststellung der Vorversicherungszeit erforderlich. In unseren AKB ist geregelt, dass wir berechtigt sind, beim Vorversicherer Auskünfte zum Schadenverlauf einzuholen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die GVO meldet an das von der informa IRFP GmbH betriebene Informations- und Hinweis- system der Versicherungswirtschaft (HIS) erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die z.B. auf einen Versicherungsbetrug hindeuten können und damit einer weiteren näheren Prüfung be- dürfen. Weitere Informationen zum HIS finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Vor Vertragsschluss oder im Falle der Schadenbearbeitung überprüfen wir den angegebenen Sachverhalt. Sollte es dabei zu erhöhten Risiken und Auffälligkeiten kommen, die z. B. auf einen Versicherungsbetrug hindeuten könnten, erfolgt eine Meldung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), das von der informa HIS GmbH betrieben wird. Eine Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx.xxxx.xx oder xxx.xxx.xx/xxx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). (1) 1Die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft – mit Ausnahme der privaten Krankenversicherer – nutzen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung so- wie bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Erlangung von Ver- sicherungsleistungen. 2Der Betrieb und die Nutzung des HIS erfolgen auf Basis von Interessenabwägungen und festgelegten Einmelde- kriterien. (2) 1Das HIS wird getrennt nach Versicherungssparten betrieben. 2In allen Sparten wird der Datenbestand in jeweils zwei Datenpools getrennt verarbeitet: in einem Datenpool für die Abfrage zur Risiko- prüfung im Antragsfall (A-Pool) und in einem Pool für die Abfrage zur Leistungsprüfung (L-Pool). 3Die Unternehmen richten die Zugriffs- berechtigungen für ihre Mitarbeiter entsprechend nach Sparten und Aufgaben getrennt ein. (3) 1Die Unternehmen melden Daten zu Fahrzeugen, Immobilien oder Personen an den Betreiber des HIS, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt oder wenn eine Auffälligkeit festgestellt wurde, soweit dies zur gegen- wärtigen oder künftigen Aufdeckung oder zur Verhinderung der miss- bräuchlichen Erlangung von Versicherungsleistungen erforderlich ist und nicht überwiegende schutzwürdige Rechte und Freiheiten der be- troffenen Personen dagegen sprechen. 2Eine Einwilligung der betrof- fenen Personen ist nicht erforderlich. 3Vor einer Einmeldung von Daten zu Personen erfolgt eine Abwägung der Interessen der Unternehmen und des Betroffenen. 4Bei Vorliegen der festgelegten Meldekriterien ist regelmäßig von einem überwiegenden berechtigten Interesse des Un- ternehmens an der Einmeldung auszugehen. 5Die Abwägung ist hin- reichend aussagekräftig zu dokumentieren. 6Besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten, werden nicht an das HIS gemeldet. 7Wenn erhöhte Risiken in der Personenversi- cherung als „Erschwernis“ gemeldet werden, geschieht dies ohne die Angabe, ob sie auf Gesundheitsdaten oder einem anderen Grund, z. B. einem gefährlichen Beruf oder Hobby, beruhen. 8Personenbezo- gene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten werden ebenfalls nicht an das HIS gemeldet, es sei denn, die Verarbeitung wird unter behördlicher Aufsicht vorgenommen oder dies ist nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht, das geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, zulässig. (4) 1Die Unternehmen informieren die Versicherungsnehme...
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir bei Kompositversicherungen und bei Lebensversicherungen (s. nachfolgend) - eben- so wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene, deren Daten in HIS gespeichert werden, werden darüber informiert. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind (sog. Selbstauskunft). Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hin- weis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx, xxx.xxxxxxx-xxxx.xx) be- treibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbe- trug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken können an das HIS gemeldet werden. Die Mel- dung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache betreffen. Eine Meldung zur Person ist z. B. mög- lich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder das Schadenbild mit der Schaden- schilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Versicherungsunternehmen fragen auch Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genaue- re Angaben zum Sachverhalt von anderen Versi- cherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späte- ren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen.
Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die GVO meldet an das von der informa IRFP GmbH betriebene Informations- und Hinweis- system der Versicherungswirtschaft (HIS) erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die z.B. auf einen Versicherungsbetrug hindeuten können und damit einer weiteren näheren Prüfung be- dürfen. Weitere Informationen zum HIS finden Sie unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. Produktvarianten best select top select Mitversicherte Personen Mitversicherte Tätigkeiten Immobilien, Bauherr und Gewässer Fahrzeuge Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen Tiere Weitere Deckungserweiterungen Umfang des Versicherungsschutzes Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung