Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. 6.3.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und verlieren durch Kündigung Ihres Arbeitgebers Ihren Arbeitsplatz und melden sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis war sozialversicherungspflichtig, unbefristet und bei Abschluss des Versicherungsvertrages ungekündigt. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 30 Stunden. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und wurde nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf oder zum Zwecke der Umschulung in einen anderen Beruf geschlossen. Das Arbeitsverhältnis bestand entweder seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber oder es bestand seit einem Jahr ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber und schloss unmittelbar an ein/e mindestens zweijährige/s ununterbrochene/s: ▪ Kindererziehungszeit oder ▪ Berufsausbildung oder ▪ Studium oder ▪ vorheriges Arbeitsverhältnis an. Andere Arbeitsverhältnisse bleiben unversichert. Die Dauer der Arbeitslosigkeit und deren Grund sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen erstellen Ämter, Behörden, Arbeitgeber und Ausbildungsträger wie Schulen und Universitäten. 6.3.1.2 Art und Dauer der Leistung: Eine Leistung erfolgt frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn. Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren Antrag abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen. Die Beitragsbefreiung beginnt mit dem 60. Tag der Arbeitslosigkeit. Die Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Beitragsbefreiung. Bei erneuter Arbeitslosigkeit setzt die Beitragsbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der Beitragsbefreiung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre erreicht wurde. Nach der Beendigung der Beitragsbefreiung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsbefreiung zu zahlen sind. Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsbefreiung. Das Ende der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilen.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 14
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. 6.3.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: Sie befinden sich Wird der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in einem Arbeitsverhältnis und verlieren durch Kündigung Ihres Arbeitgebers Ihren Arbeitsplatz und melden sich dem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
(1) Begriff der zuständigen Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
a) der Versicherungsnehmer von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslosarbeitslose Person geführt wird und
b) Arbeitslosengeld (gem. Das Arbeitsverhältnis war sozialversicherungspflichtigSGB III) oder Arbeitslosengeld II ( gem. SGB II) bezieht.
(2) Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer
a) Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
c) ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, unbefristet und bei Abschluss des Versicherungsvertrages ungekündigtso wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 30 Stunden. Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
d) Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht Arbeitsrecht.
(3) Unterbrechung der Arbeitslosigkeit Wird der Versicherungsnehmer während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und wurde nicht zum Zweck sollte er dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Ausbildung in einem Beruf oder zum Zwecke Beitragsfälligkeit, die der Umschulung in einen anderen Beruf geschlossen. Das Arbeitsverhältnis bestand entweder seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber oder es bestand seit einem Jahr ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber und schloss unmittelbar Meldung an ein/e mindestens zweijährige/s ununterbrochene/s: ▪ Kindererziehungszeit oder ▪ Berufsausbildung oder ▪ Studium oder ▪ vorheriges Arbeitsverhältnis an. Andere Arbeitsverhältnisse bleiben unversichertden Versicherer über die erneute Arbeitslosigkeit folgt. Die Dauer Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit und deren Grund sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen erstellen Ämter, Behörden, Arbeitgeber und Ausbildungsträger wie Schulen und Universitäten.
6.3.1.2 Art und Dauer der Leistung: Eine Leistung erfolgt frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn. Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren Antrag abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu insgesamt maximal 12 Monate weitergeführt. Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen. Die Beitragsbefreiung beginnt mit dem 60. Tag der Arbeitslosigkeit. Die Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Beitragsbefreiung. Bei erneuter Arbeitslosigkeit setzt die Beitragsbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der Beitragsbefreiung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre erreicht wurde. Nach der Beendigung der Beitragsbefreiung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsbefreiung zu zahlen sind. Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsbefreiung. Das Ende der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilenbegrenzt.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. 6.3.1.1 Voraussetzungen für Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die Leistung: bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebens- jahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
10.6.3.1 Begriff der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn – Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und verlieren durch Kündigung Ihres Arbeitgebers Ihren Arbeitsplatz und melden sich bei von der zuständigen Agentur für Arbeit nach den Rege- lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis war sozialversicherungspflichtig, unbefristet arbeitslose Person geführt werden und – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- losengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
10.6.3.2 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer – Standen Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages ungekündigt. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 30 Stunden. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und wurde nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf oder zum Zwecke der Umschulung in einen anderen Beruf geschlossen. Das Arbeitsverhältnis bestand entweder seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber oder es bestand seit einem Jahr ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber und schloss unmittelbar an ein/e mindestens zweijährige/s ununterbrochene/s: ▪ Kindererziehungszeit oder ▪ Berufsausbildung oder ▪ Studium oder ▪ vorheriges Arbeitsverhältnis an. Andere Arbeitsverhältnisse bleiben unversichert. Die Dauer Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in ei- nem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfü- gige Beschäftigung/Minijob) und deren Grund sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen erstellen Ämter– bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und – ist der Beitrag zu diesem Vertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, Behörden, Arbeitgeber und Ausbildungsträger wie Schulen und Universitäten.
6.3.1.2 Art und Dauer der Leistung: Eine Leistung erfolgt frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn. Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitslosigkeit auf Ihren Antrag abweichend von Ziffer 10 und 11 beitragsfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der Beitragsbefreiung geltenden Versicherungssummen. Die Beitragsbefreiung beginnt mit dem 60. Tag der Arbeitslosigkeit. Die Beitragsbefreiung endet mit dem Tag der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Beitragsbefreiung. Bei erneuter Arbeitslosigkeit setzt die Beitragsbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der Beitragsbefreiung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre erreicht wurde. Nach der Beendigung der Beitragsbefreiung so wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführtfür maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. BeiträgeDies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die schon für der Meldung über die Zeit der Beitragsbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsbefreiung zu zahlen sindbeste- hende Arbeitslosigkeit an uns folgt. Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsbefreiung. Das Ende Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilenanzuzeigen.
10.6.3.3 Unterbrechung der Arbeitslosigkeit Werden Sie während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versiche- rungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitrags- fälligkeit, die der Meldung über die erneute Arbeitslo- sigkeit an uns folgt. Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
10.6.3.4 Arbeitslosigkeit von Selbstständigen Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig- keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge- stellt haben (z. B. wegen Insolvenz) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslo- sigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Barmenia Invaliditätsversicherung Für Kinder (Kiss)