Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebens- jahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vor- liegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- nannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt. 3.16.1 Begriff der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege- lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslose Person geführt werden und – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- losengeld II (gemäß SGB II) beziehen. 3.16.2 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min- destens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitrags- fälligkeit, die der Meldung über die bestehende Ar- beitslosigkeit an uns folgt. Die Beendigung der Ar- beitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die bei Ihnen beim Versicherungsnehmer vor Vollendung Vollen- dung des 58. Lebens- jahres Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag bei Vor- liegen Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- nannten dort genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei beitrags- frei gestellt.
3.16.1 A1-6.19.1 Begriff der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn – Sie der Versicherungsnehmer von der Agentur für Arbeit nach den Rege- lungen Regelungen des Sozialgesetzbuches Sozialgesetz- buches (SGB) III als arbeitslose Person geführt werden wird und – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- losengeld II (gemäß SGB II) beziehenbezieht.
3.16.2 A1-6.19.2 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer – Standen Sie Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min- destens mindestens 24 Monate ununterbrochen unun- terbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitrags- fälligkeitBei- tragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Ar- beitslosigkeit an uns Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung Be- endigung der Ar- beitslosigkeit Arbeitslosigkeit ist uns dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die bei Ihnen beim Versicherungsnehmer vor Vollendung Vollen- dung des 58. Lebens- jahres Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag bei Vor- liegen Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- nannten dortgenannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei beitrags- frei gestellt.
3.16.1 A1-6.29.1 Begriff der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn – Sie der Versicherungsnehmer von der Agentur für Arbeit nach den Rege- lungen Regelungen des Sozialgesetzbuches Sozialgesetz- buches (SGB) III als arbeitslose Person geführt werden wird und – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- losengeld II (gemäß SGB II) beziehenbezieht.
3.16.2 A1-6.29.2 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer – Standen Sie Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min- destens mindestens 24 Monate ununterbrochen unun- terbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitrags- fälligkeitBei- tragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Ar- beitslosigkeit an uns Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung Be- endigung der Ar- beitslosigkeit Arbeitslosigkeit ist uns dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung