Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebens- jahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vor- liegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- nannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die bei Ihnen beim Versicherungsnehmer vor Vollendung Vollen- dung des 58. Lebens- jahres Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag bei Vor- liegen Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- nannten dort genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei beitrags- frei gestellt.
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebens- jahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vor- liegen Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- nannten zeitlichem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
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