Beitragsänderung Musterklauseln

Beitragsänderung. Beitrag kann (unter Auflagen) erhöht, verringert und freigestellt werden Beitragsänderungen können sich auf die steuerliche Förderung, das Preis- Leistungs-Verhältnis und die Höhe der Leistung auswirken. ausgezahlt wurde, garantiert die LBS, dass zu Beginn der AP mindestens die eingezahlten Beiträge und Altersvorsorgezu- lagen zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden (Beitragserhaltungszusage).
Beitragsänderung. Beitrag kann erhöht, verrin- gert und freigestellt werden.
Beitragsänderung a) Der Versicherer ist berechtigt, die vertraglich verein- barten Beiträge für Versicherungsverträge mit glei- chen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungsteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsät- ze der Versicherungsmathematik und der Versiche- rungstechnik sind anzuwenden.
Beitragsänderung. Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen müssen wir einmal jährlich überprüfen, • ob die Versicherungsbeiträge unverändert bleiben können oder • ob wir sie erhöhen oder absenken müssen. Zweck der Überprüfung ist es, die dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Ver- pflichtungen aus den Versicherungsverträgen und die sachgerechte Berechnung der Beiträge sicher zu stellen. Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln: • Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. • Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei der Überprüfung zusammengefasst. • Wir berücksichtigen die Entwicklung der Schadenkosten (einschließ- lich Schadenregulierungskosten) der Vergangenheit sowie ihre zu erwartende Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung. Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert. • Wir berücksichtigen auch unternehmensübergreifende Statistiken, wie die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen des Treuhänders zu den Typ- und Regionalstatistiken. Aber wir berücksichtigen sie nur, falls konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage bieten. Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, dürfen wir sie um die Differenz anheben. Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, müssen wir sie um die Differenz absenken. Die Beitrags- änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In der Kasko und beim Fahrerschutz gelten die gleichen Regeln für eine Beitragsänderung wie hier für die Kfz-Haftpflichtversicherung beschrie- ben.
Beitragsänderung. Der Beitrag kann (unter Aufla­ gen) erhöht, verringert und freigestellt werden. Beitrags­ änderungen können sich auf die steuerliche Förderung, das Preis-Leistungs-Verhält­ nis und die Höhe der Leis­ tung auswirken.
Beitragsänderung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen der Envivas z. B. wegen steigender Kosten pro Versicherungsfall oder einer häufigeren In- anspruchnahme von Versicherungsleistungen ändern. Außerdem können sich während der Laufzeit des Versi- cherungsvertrages die Sterblichkeiten ändern. Dement- sprechend ist die Envivas bei einer als nicht nur vorüber- gehend anzusehenden Veränderung der erforderlichen Versicherungsleistungen oder bei einer Änderung der Sterblichkeit gegenüber der technischen Berechnungs- grundlage und der daraus errechneten Prämie berech- tigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Berech- nungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungs- verhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlage überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.
Beitragsänderung. J.3.1 Beitragsänderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Beitragsänderung. Beitrag kann (unter Auflagen) erhöht, aber nicht verringert und nicht freigestellt werden. einem Altersvorsorge-Bausparvertrag und einem wohnungswirtschaftlich verwendeten Kredit in Höhe der Bausparsumme. Während der Laufzeit des Kredits zahlen Sie hierauf Zinsen. Ist das in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geregelte Mindestsparguthaben bei Aufnahme des Kredits bereits angespart, so sind keine weiteren Sparbeiträge zu leisten (sog. Zwischenfinanzierung). Ist das nicht der Fall, so haben Sie Beiträge in fest vereinbarter Höhe auf den Bausparvertrag zu erbringen (sog. Vorfinanzierung). Durch die Beitragszahlung sparen Sie Guthaben auf Ihrem Bausparvertrag an und erhalten dafür Zinsen und – soweit die Fördervoraussetzungen gegeben sind – die staatliche Riester-Förderung. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das auf dem Bausparkonto gebildete Sparguthaben zur Tilgung des Kredits eingesetzt wird. Sind die in den ABB geregelten Voraussetzungen (z. B. Mindestsparguthaben, Mindestsparzeit) erfüllt, wird der Bausparvertrag zugeteilt. Ein verbindlicher Zuteilungszeitpunkt kann vorab nicht genannt werden. Nach der Zuteilung haben Sie – gegebenenfalls nach positiver Bonitäts- und Sicherheitenprüfung – Anspruch auf ein Bauspardarlehen in Höhe der Differenz aus Bausparsumme und Bausparguthaben.
Beitragsänderung. Wir sind berechtigt Tierrassen anderen Risikoklassen zuzuordnen. Durch eine Anpassung der Risikoklasse ändert sich Ihr Beitrag. Wir sind berechtigt, den Beitrag in Euro sowie Beitragszuschläge für vereinbarte Zusatztarife der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (durch Gewährung von Versicherungsschutz) und Beitrag wiederherzustellen. Dabei berücksichtigen wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik. Eine Anpassung kann zu einem verminderten oder erhöhten Beitrag führen. Bei einer Verminderung sind wir verpflichtet, die Absenkung an Sie weiterzugeben. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungs- schutz bei der HanseMerkur erfolgen.
Beitragsänderung