Beizug Dritter. 4.1 Für Leistungen, die durch Mitarbeitende der Verkäuferin an den Standorten der Käuferin erbracht werden, darf die Verkäuferin Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) für die Erbringung ihrer Leistungen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Käuferin beiziehen. Sie bleibt für die vertrags- gemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich. 4.2 Eine Substitution ist vorbehältlich abweichender ausdrück- licher Vereinbarung ausgeschlossen. 4.3 Die Parteien überbinden beigezogenen Dritten (z.B. Zulie- feranten, Subunternehmer, Substituten) die Pflichten aus den Ziffern 3 (Einsatz von Mitarbeitenden), 5 (Arbeitsschutzbestim- mungen, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit und Umweltrecht, 23 (Geheimhaltung) und 24 (Datenschutz und Datensicherheit).
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Beizug Dritter. 4.1 Für Leistungen, die durch Mitarbeitende der Verkäuferin an den Standorten der Käuferin erbracht werden, 8.1 Die Leistungserbringerin darf die Verkäuferin Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z. B. Subunternehmer, Unterliefe- ranten) nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Käuferin Post beiziehen. Sie bleibt für die vertrags- gemässe vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
4.2 Eine Substitution ist vorbehältlich abweichender ausdrück- licher Vereinbarung ausgeschlossen.
4.3 8.2 Die Parteien überbinden Leistungserbringerin überbindet beigezogenen Dritten (z.B. Zulie- feranten, Subunternehmer, Substituten) die Pflichten aus der vorliegenden Ziffer sowie den Ziffern 3 7 (Einsatz von MitarbeitendenMitarbeitende, betriebliche Vorschriften), 5 9 (Arbeitsschutzbestim- mungenArbeitsschutz, ArbeitsbedingungenArbeitsbedingungen und Lohngleich- heit von Frau und Mann), Lohngleichheit und Umweltrecht, 23 15 (Geheimhaltung) sowie 16 (Datenschutz, Informationssicherheit, Post- und 24 (Datenschutz und DatensicherheitBankgeheimnis).
8.3 Diese Dritten sind ohne vorgängige Zustimmung der Post ihrerseits nicht berechtigt, Unterauftragsverhält- nisse zu begründen. Die Leistungserbringerin hat dies in ihren Verträgen mit den beigezogenen Dritten ent- sprechend zu berücksichtigen und zu vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Software as a Service (It Agb Saas)
Beizug Dritter. 4.1 Für Leistungen, die durch Mitarbeitende der Verkäuferin an den Standorten der Käuferin erbracht werden, darf die Verkäuferin Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) für die Erbringung ihrer Leistungen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Käuferin beiziehen. Sie bleibt für die vertrags- gemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
4.2 Eine Substitution ist vorbehältlich abweichender ausdrück- licher Vereinbarung ausgeschlossen.
4.3 Die Parteien überbinden beigezogenen Dritten (z.B. Zulie- feranten, Subunternehmer, Substituten) die Pflichten aus den Ziffern 3 (Einsatz von Mitarbeitenden), 5 (Arbeitsschutzbestim- mungen, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit und UmweltrechtUmwelt- recht), 23 (Geheimhaltung) und 24 (Datenschutz und DatensicherheitDatensi- cherheit).
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Samples: Kauf Und Wartungsvertrag
Beizug Dritter. 4.1 Für Leistungen, die durch Mitarbeitende der Verkäuferin Verkäufe- rin an den Standorten der Käuferin erbracht werden, darf die Verkäuferin Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) für die Erbringung ihrer Leistungen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Käuferin des Käufers beiziehen. Sie bleibt für die vertrags- gemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
4.2 Eine Substitution ist vorbehältlich abweichender ausdrück- licher Vereinbarung ausgeschlossen.
4.3 Die Parteien überbinden beigezogenen Dritten (z.B. Zulie- feranten, Subunternehmer, Substituten) die Pflichten aus den Ziffern 3 (Einsatz von Mitarbeitenden), 5 (Arbeitsschutzbestim- mungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit von Frau und UmweltrechtMann), 23 (Geheimhaltung) und 24 (Datenschutz und DatensicherheitDatensi- cherheit).
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Samples: Kauf Und Wartungsvertrag