Sorgfalt. 1. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen.
2. Der Arbeitnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sowie auch Fahrzeuge fachgerecht zu bedienen und diese sowie auch die Materialien, die ihm zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu be- handeln. Der Arbeitnehmer hat mit allen Materialien sparsam umzugehen.
3. Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt. Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeit- nehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fach- kenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Ei- genschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.
4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeitskleidung sorgfältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeitskleidung, so muss der Ar- beitnehmer für den Schaden aufkommen.
5. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auf Schäden oder Mängel insbesondere bei Waren, Mobiliar und Maschinen sofort aufmerksam zu machen.
6. Ersatzansprüche für Schäden an Maschinen und Mobiliar, die der Arbeitnehmer nachgewiesenermassen schuldhaft verursacht hat, sollen soweit möglich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.
Sorgfalt. 1. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Stellenbeschriebe sind integrierte Vertragsbestandteile.
2. Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt. Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen
3. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auf Schäden oder Mängel insbesondere bei Waren, Mobiliar und Maschinen sofort aufmerksam zu machen.
4. Ersatzansprüche für Schäden an Maschinen und Mobiliar, die der Arbeitnehmer nachgewiesenermassen schuldhaft verursacht hat, sollen soweit möglich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.
5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeitskleidung sorgfältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum.
Sorgfalt. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass tägliche Datensicherung in langfristigen Zyklen, vorsorgliche Maßnahmen gegen Computerviren und regelmäßige Virentests sowie ein sorgfältiges Austesten der Systeme, unter Zuhilfenahme der vertragsgegenständlichen Software, erforderlich ist.
Sorgfalt. PC282D-Gegenüberstellung 20200101
6.1 Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, Passwort und TAN geheim zu halten und anderen Personen nicht offenzulegen (auch nicht den Mitarbeitern der Bank). Die biometrische Hinterlegung des Passworts (siehe Punkt 2.6) entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht zur Geheimhaltung des Passworts und der TAN. Das Offenlegungsverbot des Passworts bzw. der TAN besteht nicht gegenüber Kontoinformationsdienstleistern und Zahlungsauslösedienstleistern, deren Dienstleistungen der Kunde in Anspruch nimmt. Sobald der Kunde den Verdacht hat, dass eine andere Person Kenntnis seines Passworts hat oder eine nicht autorisierte Nutzung des Internetbankings erfolgt ist, hat er sein Passwort unverzüglich zu ändern. Aus Sicherheitsgründen wird dem Kunden empfohlen, sein Passwort regelmäßig (z.B. alle zwei Monate) selbstständig zu ändern. Die nicht autorisierte Nutzung des Internetbankings hat der Kunde unverzüglich der Internetbanking-Hotline (siehe Punkt 8.1) zu melden. Bei Diebstahl oder Verlust des Mobiltelefons zum Empfang der mobileTAN wird dem Kunden empfohlen, sein Mobiltelefon unverzüglich zu sperren.
6.2 Sollte beim Anmeldevorgang die URL nicht mit xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/ beginnen oder sollte vom Browser des Kunden das Schlosssymbol als Zeichen für eine verschlüsselte Übertragung der Daten nicht angezeigt werden, sind das Hinweise darauf, dass sich der Kunde nicht auf der Homepage der Bank befindet. Es besteht dann die Gefahr, dass es sich um eine von Unbekannten zu dem Zweck eingerichtete Website handelt, dem Kunden dessen persönliche Identifikationsmerkmale herauszulocken (Phishing). In diesem Fall empfiehlt die Bank den Anmeldevorgang abzubrechen und – sofern ein oder mehrere Identifikationsmerkmale auf jener Website bereits eingegeben wurden – unverzüglich die Internetbanking- Hotline (siehe Punkt 8.1) zu verständigen.
6.3 Bei der Nutzung des mobileTAN-Verfahrens oder der Schoellerbank ID App ist der Kunde verpflichtet, die in der Nachricht gemeinsam mit der mobileTAN übermittelten bzw. in der Schoellerbank ID App angezeigten Auftragsdaten (z. B. bei Zahlungsaufträgen IBAN des Empfängerkontos, Überweisungsbetrag) auf Übereinstimmung mit seinem Auftrag zu prüfen und die mobileTAN bzw. die in der Schoellerbank ID App angezeigte Zahl nur im Falle einer Übereinstimmung dieser Auftragsdaten zu verwenden. Bei der Nutzung des cardTAN-Verfahrens mit dem Modus „Flicker“ ist der Kunde verpflichtet, die übermittelten T...
Sorgfalt. 14.1 WWZ verpflichtet sich, ihre vertraglichen Leistungen mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen.
Sorgfalt. 1. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig auszu- führen. Stellenbeschriebe, sofern vorhanden, sind integrierte Vertragsbe- standteile.
2. Die Arbeitnehmer haben die ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sowie auch Fahrzeuge fachgerecht zu bedienen und diese sowie auch die Materialien, die ihnen zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu behandeln. Die Arbeitnehmer haben mit allem Mate- rial sparsam umzugehen.
4. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auf Schäden oder Mängel insbeson- dere bei Waren, Mobiliar und Maschinen sofort aufmerksam zu machen.
5. Ersatzansprüche für Schäden an Maschinen und Mobiliar, die der Arbeit- nehmer nachgewiesenermassen schuldhaft verursacht hat, sollen soweit möglich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.
Sorgfalt. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Stellenbeschriebe sind integrierte Vertragsbestandteile.
Sorgfalt. 1. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig auszufüh- ren.
2. Der Arbeitnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sowie auch Fahrzeuge fachgerecht zu bedienen und diese sowie auch die Materi- alien, die ihm zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu behandeln. Der Arbeitnehmer hat mit allen Materialien spar- sam umzugehen. (…)
4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit den Berufskleidern sorgfältig umzu- gehen und sie so zu behandeln, als wären sie sein Eigentum. (…)
5. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auf Schäden oder Mängel insbe- sondere bei Waren, Mobiliar und Maschinen sofort aufmerksam zu ma- chen.
6. Ersatzansprüche für Schäden an Maschinen und Mobiliar, die der Arbeit- nehmer nachgewiesenermassen schuldhaft verursacht hat, sollen, soweit möglich, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wer- den.
Sorgfalt. 1. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Stellen- beschriebe sind integrierte Vertragsbestandteile. (.....)
3. Kollektiv- und Pauschalabzüge vom Lohn des Arbeitnehmers sind unzulässig.
4. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber auf Schäden oder Mängel insbesondere bei Waren, Mobiliar und Maschinen sofort aufmerksam zu machen.
5. Ersatzansprüche für Schäden an Maschinen und Mobiliar, die der Arbeitnehmer nachge- wiesenermassen schuldhaft verursacht hat, sollen soweit möglich vor Beendigung des Ar- beitsverhältnisses geltend gemacht werden.
Sorgfalt. Der Verwahrer wird seine Aufträge mit angemessener Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Einsicht ausführen und wird sich ordnungsgemäß um die ihm anvertrauten Waren kümmern.